Gefahrgut: 1.000-Punkte-Regel

Gefahrgut wird nicht nur von spezialisierten Unternehmen befördert. Die Befreiungsregelungen im ADR eröffnen allen Unternehmen einen vereinfachten Umgang mit dem Thema. Sie müssen allerdings die Voraussetzungen dafür genau beachten. Lernen Sie eigenständig den Punktewert eines Transports berechnen und wissen, welche Freistellungen bis 1.000 Punkte in Anspruch genommen werden können.

Dauer: 20 -25 Minuten inkl. Abschlusstest & Zertifikat
Zielgruppe: LKW-Fahrer
Sprachen: Deutsch (weitere Sprachen auf Anfrage)

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Bei der Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken wird häufig die 1.000-Punkte-Regelung angewendet (nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR). Sie stellt Erleichterungen bei der Beförderung in Aussicht, wenn die Mengengrenze, also eben diese 1.000 Punkte, nicht überschritten wird. Wird mehr geladen, kommen Freistellungen wie im Folgenden aufgeführt nicht in Frage:

  • Verzicht auf orangefarbene Warntafeln
  • keine Großzettel je nach Gefahrgutklasse am Fahrzeug
  • keine zwingende ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers
  • keine Pflicht zur Mitführung bestimmter Ausrüstungsgegenstände nach ADR
  • keine Notwendigkeit schriftlicher Weisungen an Bord  

Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Grund genug für alle am Gefahrguttransport beteiligten Personen noch einmal nachzurechnen, wie viele Punkte sich tatsächlich auf der Ladefläche befinden. Wie das geht und welche Erleichterungen gegebenenfalls in Anspruch genommen werden können, lernen Sie in unserer Online-Unterweisung „Die 1.000-Punkte-Regelung“. Auch die bis 1.000 Punkte geltenden ADR-Pflichten werden detailliert erläutert. Kleine Zwischenaufgaben mit eingeblendeten Lösungen sichern den Lernstand. Zum Abschluss kann über einen Abschlusstest ein Zertifikat erworben werden.

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