Zum 1. Dezember 2023 wird die Bundesfernstraßen-Maut massiv erhöht. Ab diesem Datum werden Zuschläge für die CO2-Emissionen der mautpflichtigen Fahrzeuge erhoben, die zu Kostensteigerungen von teilweise über 80 Prozent führen. Außerdem ist ab Dezember nicht mehr die die zulässige Gesamtmasse, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) relevant. Dadurch werden Fahrzeuge mautpflichtig, die entweder abgelastet wurden oder auch ohne eine nachträgliche Ablastung eine tzGm von 7.500 kg oder mehr aufweisen. Je nach Einzelfall besteht die Möglichkeit, die Fahrzeuge auf Antrag in eine bessere CO2-Emissionsklasse eingestuft zu bekommen und dadurch geringere Mautsätze zu erzielen.
Zielgruppe:
Alle Unternehmen mit eigenem Fuhrpark im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr
Referent:
Götz Bopp
Berater für Güter befördernde Unternehmen, Fachbuchautor und Lektor
Die wichtigsten Inhalte:
- Rechtlicher Rahmen der LKW-Maut ab 1. Dezember 2023
- Kriterien der LKW-Maut
- CO2-Emissionsklassen
- Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGM) – Haftungsfallen
- Maßnahmen bei Bestands- und Neufahrzeugen
- Fragen und Antworten
Veranstalter: FUMO Solutions GmbH
Eckdaten:
Technische Voraussetzung: Microsoft-Teams (über Gastzugang möglich)/ Webcam / Lautsprecher
Seminarunterlagen: PDF per Mail
Zertifikat: Im Nachgang per PDF und Mail
Investition:
Sonderpreis für FUMO Premium/Professional Kunden und VerkehrsRundschau Abonennten: € 99 (zzgl. 19 % MwSt) pro Teilnehmer
Normalpreis: € 149 (zzgl. 19 % MwSt) pro Teilnehmer
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