mit Detlef Neufang, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht.
Von Kabotage spricht man, wenn ein Transportunternehmer eine Güterbeförderung innerhalb eines Landes durchführt in dem er weder Sitz noch Niederlassung hat, also ein innerstaatlicher Transport durch einen ausländischen Frachtführer. In diesem Video erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen einer zulässigen Kabotage, einzuhaltene Fristen und Anwendungsbeispiele.
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