Für die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) stellen Verkehrsunfälle einen gravierenden Unfallschwerpunkt dar. Von 100 tödlichen Arbeitsunfällen im Jahr 2019 waren 71 verkehrsbedingt. Doch Unfälle im Straßenverkehr – darunter fallen Wegeunfälle – und Unfälle im innerbetrieblichen Verkehr lassen sich vermeiden. Und zwar am besten, wenn die Gegenmaßnahmen auf einer unternehmensindividuellen Analyse der Risiken aufbauen. Die BG Verkehr fördert deshalb auch im Jahr 2022 Verkehrssicherheitskonzepte ihrer Mitgliedsunternehmen und hat dafür einen Fördertopf aufgelegt, für die sich Unternehmen noch bis zum 18. Juni 2021 bewerben können. Die Förderung beträgt – je nach gemeldeter Lohnsumme – bis zu 30.000 Euro pro Unternehmen. Je nach Bedarf soll der Fördertopf dann ausgestattet werden. Bewerben können sich Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Für eine Förderung muss ein Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen: Zum einen analysiert es Risiken sowie mögliche Unfallursachen und identifiziert so die Gefährdungssituationen für die Beschäftigten. Zum anderen leitet das Unternehmen aus der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen und Trainings zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ab, in die mindestens 60 Beschäftigte einbezogen werden. Beispiele für mögliche Maßnahmen sind laut BG Verkehr unter anderem Fahrsicherheitstrainings, gezieltes Training bestimmter Fahrmanöver, Optimierung von Abläufen in Transport und Verkehr, Schulungen zur Nutzung von Assistenzsystemen, Beratung zum Arbeitsweg und Kommunikationstraining zur Reduzierung von Stress oder Ablenkung. Nicht gefördert werden bauliche Maßnahmen, technische Ausstattungen oder gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen. Bis zum 18. Juni 2021 eingereichte Bewerbungen werden durch ein Expertengremium der BG Verkehr geprüft. Basis für die Berechnung der Fördergelder ist die im Jahr 2020 an die BG Verkehr gemeldete Lohnsumme. Die maximale Förderung beträgt 30.000 Euro. Auch kleinere Unternehmen können sich übrigens von der BG Verkehr unterstützen lassen. Die BG Verkehr fördert die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings. Mehr zu den Förderbedingungen und dem Bewerbungsverfahren findet sich unter www.bg-verkehr.de. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29. April 2021)
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der Bundes-Notbremse hat am Donnerstag, den 22 April den Bundesrat passiert. Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, das bei hohen Inzidenzwerten Ausgangsbeschränkungen und weitere Maßnahmen zur Kontaktvermeidung vorsieht. Zeitgleich zum Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes ist auch eine Erweiterung der so genannten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgesehen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Mittwoch mitteilte. Damit seien Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens zwei Mal pro Woche. Bislang war nur das Bereitstellen eines Schnelltests in der Woche verpflichtend. Zudem wurden die bisherigen Regelungen zum Home-Office nachgeschärft, in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen und parallel in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gestrichen, heißt es seitens des Ministeriums. Neu ist dabei, dass es eine zusätzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer geben wird, das Angebot von Home-Office anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Gründe könnten beispielsweise die Störung durch Dritte im Home-Office sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 22. April 2021)
Bund und Länder haben sich nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der sieht in vielen Punkten eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Die Einigung wurde demnach am Freitag (16.04.2021) bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) unter dem Vorsitz Bremens erzielt.
Eine Auswahl der neuen Regeln:
Wer rast, muss mehr zahlen. Dabei gilt das Motto: Je schneller, desto teurer. Die Regelung für Pkw und innerorts:
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bezeichnete die Einigung als einen „Riesendurchbruch“. Es handele sich um einen „sehr fairen Kompromiss“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die neuen Regeln seien einstimmig beschlossen worden und Fahrverbote vom Tisch, bestätigte das Bundesverkehrsministerium in einer ersten Reaktion. Zu Grunde lag ein Kompromisspapier der VMK-Vorsitzenden und Bremer Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne). Der Streit zog sich seit Februar vergangenen Jahres hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter - was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte. Die Einigung sei überraschend gekommen, aber am Donnerstagabend habe es gute Kamingespräche gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. April 2021)
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist derzeit im Rahmen bundesweiter Besetzungsverfahren dabei, die Kontrollkapazitäten im Straßenkontrolldienst (SKD) weiter auszubauen. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des BAG hervor. Das erste Großvorhaben, das Ende 2019 gestartet ist, umfasst demnach 51 Einzelausschreibungen sowie rund 250 Auswahlgespräche im gesamten Bundesgebiet. Trotz pandemiebedingter Einschränkungen seien die Verfahren in 2020 bis heute unter Berücksichtigung sorgfältiger Sicherheits- und Hygienekonzepte unvermindert fortgesetzt worden, so dass das erste Großvorhaben laut BAG vor einem erfolgreichen Abschluss steht. Mit 31 Einstellungen zum 1. Januar 2021 sowie 11 weiteren Einstellungen zum 1. April 2021 konnte laut BAG in den ersten Monaten des Jahres 2021 eine signifikante Aufstockung des Kontrollpersonals um 42 neue Mitarbeiter erreicht werden. Die im Rahmen des Großverfahrens in den Jahren 2020 und 2021 gewonnenen Kontrolleure befinden sich derzeit in der Einarbeitung und werden laut BAG über aufwändige Schulungs- und Praxismodule an die komplexe Fachmaterie des SKD herangeführt. Mit der eigenen Ausbildung wird laut BAG für einen hochspezialisierten, nachhaltigen Personalstamm gesorgt. Die nächsten Einstellungen sind am 1. Juli 2021 und 1. Oktober 2021 geplant. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 12. April 2021)
Die Fahrleistung der mautpflichtigen Lastkraftwagen mit mindestens vier Achsen auf Bundesautobahnen ist im März 2021 saison- und kalenderbereinigt gegenüber Februar 2021 um 4,7 Prozent gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) am Freitag, 9. April, mitteilten, hat sich der Fahrleistungsindex somit von den Rückgängen in den Monaten Januar und Februar 2021 erholt. Im Vergleich zum März 2020 war der kalenderbereinigte Lkw-Maut-Fahrleistungsindex um 8,0 Prozent höher. Im Vergleich zur Situation vor der Coronakrise lag er saison- und kalenderbereinigt um 4,8 Prozent höher, nimmt man den Jahresdurchschnitt vor der Krise (März 2019 bis Februar 2020) als Maßstab. Die mit dem Index abgebildete Lkw-Fahrleistung auf Autobahnen hängt eng mit der Industrieproduktion in Deutschland zusammen und gibt frühe Hinweise zur aktuellen Konjunkturentwicklung. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 09. April 2021)
Die bislang für 2024 geplante Einführung einer kilometerabhängigen Lkw-Maut in den Niederlanden wird sich wahrscheinlich verzögern. Das deutete die niederländische Verkehrsministerin Cora van Nieuwenhuizen in einem Brief an das niederländische Parlament an. Der niederländische Unternehmerverband für Transport und Logistik (TLN) geht jetzt davon aus, dass die neue Maut auf keinen Fall vor 2027 eingeführt werden kann. Grund für die Verschiebung sind neue Berechnungen der Verkehrsministerin sowie die mögliche Regierungsumbildung in den Niederlanden nach den Wahlen im März. „Die Entscheidung über das Maut-Gesetz obliegt dem neuen Kabinett“, schreibt van Nieuwenhuizen in ihrem Brief. Zusätzlich stellt sie einen neuen Zeitplan vor. „Aus heutiger Sicht wird der Start der kilometerabhängigen Lkw-Maut etwa vier Jahre nach Annahme der Mautpläne durch das Parlament erfolgen können“, notiert die Ministerin. Wann eine entsprechende Abstimmung über das Mautgesetzt im Parlament stattfinden könnte, ist zurzeit völlig offen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 23. April 2021)
Die seit Anfang dieses Jahres in Tirol intensivierten Lkw-Kontrollen bleiben bestehen. Das stellte der österreichische Innenminister Karl Nehammer in dieser Woche anlässlich eines Lokaltermins an der Lkw-Kontrollstelle Radfeld klar. Da das Verkehrsaufkommen auf der wichtigsten Nord-Süd-Achse der Alpen seit Jahren konstant zunehme, seien möglichst lückenlose Lkw-Kontrollen nötig, um die geltenden Fahrverbote im Bundesland zu überwachen, sagte Nehammer. Laut Polizei wurden die Kontrollstellen als multifunktionale Kontrollplätze eingerichtet. In erster Linie gehe es um die Überprüfung des Schwerverkehrs. Es könnten aber jederzeit auch fremden-, sicherheits- oder kriminalpolizeiliche Kontrollen durchgeführt werden. „Die Beamten leisten durch ihre strikten Kontrollen auch einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen die Schlepper-Kriminalität und verhindern gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden, dass das Corona-Virus vom Ausland unkontrolliert nach Österreich eingeschleppt wird“, sagte der Innenminister. Auf Höhe Radfeld passieren pro Jahr in beiden Fahrtrichtungen zusammen rund 3,2 Millionen Schwerfahrzeuge die Inntalautobahn, das entspricht etwa 8.600 Lkw innerhalb von 24 Stunden. 2020 wurden 4.400 technische Mängel oder 3.500 Übertretungen der Lenk- und Ruhezeiten zur Anzeige gebracht. In 2.100 Fällen wurde die Weiterfahrt vorübergehend untersagt. Darüber hinaus wurden vorläufige Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 2,5 Millionen und Organstrafverfügungen in Höhe von rund 93.000 Euro erhoben. Wie schon in den Vorjahren finden auch in diesem Jahr wieder Blockabfertigungen des Güterverkehrs statt. Dabei wird der Güterschwerverkehr aus Deutschland kommend am Checkpoint bei Kufstein Nord blockweise abgefertigt. Insgesamt sind vom Land Tirol für dieses Jahr 35 „Dosiertage“ vorgesehen, bei denen maximal zwischen 150 und 300 Lkw pro Stunde den Checkpoint passieren und bereits frühzeitig durch automatisierte Anzeigen verlangsamt werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13 April 2021)
Die in der Corona-Krise eingeführten stationären Grenzkontrollen zu Tschechien haben ein Ende. Die Kontrollen sollten mit Ablauf am Mittwoch, den 14. April auslaufen und nicht verlängert werden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Dienstag in Berlin. Tschechien gilt seit dem 28. März als so genanntes Hochinzidenzgebiet. Damit galt eine Testpflicht bei der Einreise. Zuvor war das Land in die höhere Kategorie Virusvariantengebiet eingestuft, was mit einer verschärften 14-tägigen Quarantäne verbunden war. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13. April 2021)
Fast 3000 Strafen hat die Exekutive im Zusammenhang mit verschärften Lkw-Fahrverboten im ersten Quartal in Tirol verhängt. Vor allem Lkw aus Osteuropa hätten im ersten Quartal häufig gegen die seit Beginn dieses Jahres geltenden Bestimmungen verstoßen, heißt es in einem Bericht von ORF-Tirol. Laut Verkehrsabteilung der Landespolizeidirektion hätten sich offenbar die verschärften Lkw-Fahrverbote in Tirol nicht bei allen Transportfirmen oder Fahrern herumgesprochen. Hauptsächlich wurden Verstöße gegen das verschärfte Nachtfahrverbot geahndet. Es gab 1.260 Übertretungen. Seit diesem Jahr dürfen faktisch nur noch ganz moderne, schadstofffreie oder äußerst schadstoffarme Lkw während der Nachtstunden unterwegs sein. Ganzjährig besteht zudem ein Fahrverbot für Lkw älterer Klassen – mit ebenfalls reduzierten Ausnahmen. Knapp 600 Anzeigen gab es im ersten Quartal in Bezug auf dieses Euroklassenfahrverbot. Gegen das sektorale Lkw-Fahrverbot, das den Transport bestimmter Güter wie Abfälle, Stahl, und Papier verbietet, wurde 299 Mal verstoßen. 682 Lenker hatten ihr Fahrzeug zudem im Bezug auf die Abgasklasse nicht korrekt gekennzeichnet. Bei Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen folgt entweder eine Anzeige bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder die sofortige Bezahlung einer Kaution. Diese beträgt laut Polizei in der Regel 500 Euro. Weder bei den Strafen noch was die Weiterfahrt betrifft, bestehe Verhandlungsspielraum. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 08. April 2021)
Die Politik muss beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz greife zu kurz, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil erfolgreich (Az.: u.a. 1 BvR 2656/18). Die teils noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ Wenn das CO2-Budget schon bis zum Jahr 2030 umfangreich verbraucht werde, verschärfe dies das Risiko „schwerwiegender Freiheitseinbußen“, weil die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung des obersten deutschen Gerichts.
Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“. Von „Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität“ ist die Rede. Daran fehle es bislang. In Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Darauf bezieht sich das Gericht. Es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, „unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“. Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterten die Richter. Zwar müssten die Grundrechte abgewogen werden. Aber: „Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.“ Mit den natürlichen Lebensgrundlagen müsse sorgsam umgegangen werden, mahnten die Richter. Und sie müssten der Nachwelt in einem Zustand hinterlassen werden, «dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten». Knapp ein Dutzend Klimaaktivisten von Fridays for Future demonstrierten am Donnerstagmorgen vor dem Gericht. Sie hatten Plakate dabei, auf denen unter anderem zu lesen war: „Hört auf die Wissenschaft! Klimaschutz jetzt!“ Mehrere an den Klagen beteiligte Verbände hatten für den Vormittag eine Pressekonferenz angekündigt.
Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 dem Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt, nachdem Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt hatten. Wesentlicher Punkt ist das Klimaschutzgesetz. Es legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. „Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten“, heißt es dazu vom Bundesumweltministerium. Nach dem Pariser Klimaabkommen - das die Grundlage des deutschen Gesetzes bildet - soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden, um Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten. Das Verfassungsgericht fordert nun, frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion. Damit verbinden die Richter Entwicklungsdruck und Planungssicherheit. Verfassungsrechtlich unerlässlich sei dafür einerseits, dass weitere Reduktionsmaßgaben rechtzeitig über das Jahr 2030 hinaus und zugleich hinreichend weit in die Zukunft hinein festgelegt werden. Zum anderen müssten zwecks konkreter Orientierung weitere Jahresemissionsmengen und Reduktionsmaßgaben differenziert festgelegt werden. Mehrere Spitzenpolitiker begrüßten das Urteil. „Für den Klimaschutz ist das erstmal ein Ausrufezeichen“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) kurz nach Bekanntwerden des Urteils. Grünen-Chefin Annalena Baerbock bezeichnete die Entscheidung als historisch. „Klimaschutz schützt unsere Freiheit und die Freiheit unserer Kinder und Enkel“, erklärte Baerbock am Donnerstag auf Twitter. „Deshalb konkreter Auftrag für das Hier und Heute: Klimaschutzgesetz jetzt überarbeiten. Die nächsten Jahre sind entscheidend für konsequentes Handeln." (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29. April 2021)