Bis zu 5000 Polizisten werden am 12. September in ganz Deutschland gezielt Lastwagen kontrollieren. Es geht um Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer, um den technischen Zustand der Fahrzeuge und um die Sicherung der Ladung. Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) kündigte den bundesweiten Aktionstag als Vorsitzender der Innenministerkonferenz am Montag in Kiel an. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 26.08.2019)
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gibt an seinen Außenstellen jetzt die Antragsunterlagen für CEMT-Jahresgenehmigungen aus, die dann in 2020 gelten. Antragsschluss sei der 1. Oktober 2019, hieß es am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Er gilt sowohl für Wiedererteilungen als auch für Neuerteilungen. Die CEMT-Genehmigung erteilt die Behörde nach eigenen Angaben generell wieder, wenn der Antragsteller sie im Vorjahr hinreichend genutzt hat. Für eine Neuerteilung müssen Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz die Nutzung der CEMT-Jahresgenehmigungen glaubhaft machen und dürfen zunächst maximal zehn beantragen. CEMT-Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Hinzu kommen viele ost- und südosteuropäischer Staaten. In Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Föderation gilt allerdings nur eine begrenzte Anzahl der CEMT-Genehmigungen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 22.08.2019)
Die beschlossenen Diesel-Fahrverbote in Berlin gelten voraussichtlich ab Anfang Oktober. Diesen Zeitraum peilen die Bezirksämter Mitte und Neukölln an, wie sie auf dpa-Anfrage mitteilten. In deren Bereichen liegen die acht Straßenabschnitte, die für Diesel-Autos und -Lastwagen bis einschließlich Abgasnorm Euro 5 tabu sein werden, um die Luftqualität zu verbessern. Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte sind Grund für Fahrverbote, die es bereits in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt gibt. Andere Städte könnten folgen. Im Juli hatte der rot-rot-grüne Senat die Einführung der Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge beschlossen. Ebenso wird es mehr Tempo-30-Zonen in der Hauptstadt geben. Im Bezirk Neukölln etwa sollten noch in dieser Woche entsprechende Schilder vollständig angebracht werden, hieß es. Die meisten Diesel-Fahrverbote wird es im Bezirk Mitte geben. Für Anwohner, Liefer- sowie Pflegedienste und Handwerker sollen Ausnahmen gelten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 19.08.2019)
Rücksichtslose Verkehrssünder müssen sich auf härtere Strafen gefasst machen – etwa fürs Versperren von Rettungsgassen oder Behinderungen von Radfahrern. Das sehen Pläne für eine Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, die Bundesminister Andreas Scheuer am Donnerstag vorgestellt hat.[...] Für unerlaubtes Fahren durch eine Rettungsgasse sollen künftig bis zu 320 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen – das gilt bisher schon, wenn man keine solche Gasse für Einsatzkräfte etwa bei Unfällen bildet. Scheuer will Fahrern zudem verbieten, dass sie ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 Stundenkilometer den Notbremsassistenten abschalten. Wer sich nicht daran hält, dem drohen eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. Wer unerlaubt in zweiter Reihe parkt oder auf Geh- und Radwegen, soll darüber hinaus statt 15 Euro künftig bis zu 100 Euro zahlen. Fürs Überholen von Fußgängern, Radlern oder E-Tretrollern sollen Mindestabstände von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts gelten. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen will der Bundesverkehrsminister beim Rechtsabbiegen innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 Stundenkilometer) vorschreiben. Lkw-Fahrer, die dagegen verstoßen, müssen künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Neben den Änderungen für motorisierte Pkw- und Lkw-Fahrer sind mehrere Verbesserungen für den Fahrradverkehr geplant. Es soll auch neue Verkehrszeichen geben. Alle Änderungen und neuen Bußgelder sollen laut Ministerium noch 2019 in Kraft treten. Zum Teil sind die geplanten neuen Regelungen bereits bekannt. Scheuer will seine Pläne nun in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung geben. Bundestag und Bundesrat müssen einer Reform der Straßenverkehrsordnung zustimmen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 19.08.2019)
Wer Dienstreisen macht, soll künftig mehr Geld zurückbekommen. Das Bundeskabinett hat Ende Juli einen Regierungsentwurf verabschiedet, mit dem das Einkommenssteuergesetz (EStG) entsprechend geändert werden soll. Er sieht höhere Verpflegungspauschalen für alle Arbeitnehmer und eine neue Regelung speziell für Berufskraftfahrer, die in Deutschland oder im Ausland der Lkw-Kabine übernachten. Wer mehr als acht Stunden dienstlich unterwegs ist, kann künftig 14 statt bislang 12 Euro von der Steuer absetzen. Das gilt auch für den An- und Abreisetag. Für Dienstreisen im Inland, die länger als 24 Stunden dauern, steigt der Pauschbetrag von 24 auf 28 Euro. Bundestag und Bundesrat müssen den geplanten Änderungen allerdings noch zustimmen, von denen die meisten zum Jahreswechsel 2020 in Kraft treten würden. Auch für Berufskraftfahrer soll die Steuererklärung unbürokratischer werden: Sie können dem Beschluss nach künftig bei beruflich bedingter Abwesenheit pro Kalendertag mit Übernachtung im Fahrzeug acht Euro als Werbungskosten geltend machen. Diese Regelung soll am An- oder Abreisetag sowie an für jeden weiteren vollen Tag gelten. Bisher müssen sie ihre tatsächlich entstandenen Ausgaben einreichen. Mit der neuen Acht-Euro-Pauschale müssen Lkw-Fahrer die Ausgaben für Toiletten und Duschen auf Raststätten und Autohöfen, für das Parken des Fahrzeugs oder die Reinigung der eigenen Schlafkabine nicht mehr zwingend nachweisen. Gemäß dem Entwurf für die Gesetzesänderung sollen sie allerdings wählen dürfen, ob sie die neue Verpflegungspauschale in Anspruch nehmen oder weiterhin auch höhere Aufwendungen als die acht Euro einzeln nachweisen und steuerlich absetzen. Wenn die Steuerreform wie geplant in Kraft tritt, bringt sie nicht nur eine Erleichterung für Lkw-Fahrer im Fernverkehr, sondern auch mehr Geld, sofern diese auf Grundlage eines Fahrtenbuchs die bisher maximal üblichen fünf Euro pro Kalendertag als durchschnittliche Nebenkosten für Übernachtungen in der Kabine geschätzt und anschließend steuerlich geltend gemacht haben. Sie erhalten dann also bis zu drei Euro mehr pro Nacht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 09.08.2019)
Die Stadt Köln plant ab der zweiten Augusthälfte ein Durchfahrtsverbot für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen. Gültig werde das Verbot in der Innenstadt sowie in Teilen von Deutz und Mülheim sein, teilte die Stadt am Mittwoch mit. Damit werde eine Maßnahme des Luftreinhalteplans Köln aktiviert. Die Stadt erhofft sich davon eine deutliche Entlastung vom schweren Lkw-Verkehr. Ausgenommen ist der Anlieferverkehr. Man dürfe also noch anliefern, aber nicht mehr durchfahren, sagte ein Stadtsprecher. Kontrollieren müsse das die Polizei. Ausweichrouten für die von dem Verbot betroffenen Lastkraftwagen befinden sich auf dem übergeordneten Straßennetz. Im Luftreinhalteplan sind zudem erlaubte und priorisierte Lkw-Routen besonders ausgewiesen. Die Vorbereitungen zur Einrichtung der Durchfahrtverbotszone laufen derzeit. Laut der Stadt würden innerhalb der nächsten Wochen an den entsprechenden Straßen Hinweisschilder zu den Verboten aufgestellt. Zunächst blieben diese aber noch verhüllt. Ab welchen Tagen genau das Durchfahrtverbot gilt, gibt die Stadt Köln noch bekannt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01.08.2019)
*UPDATE:
Das angekündigte Fahrverbot für schwere Lkw in der Kölner Innenstadt soll am 22.August 2019 in Kraft treten. Die Fahrverbotszone umfasst auch Teile von Deutz und Mülheim und gilt für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Mit dem Fahrverbot aktiviert die Stadt Köln eine weitere Maßnahme aus der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Ziel ist, Innenstadtbereiche vom Lkw-Verkehr zu entlasten.
Mit dem 1. Januar 2020 kommt es bei den Lkw- und Busmauttarifen laut der Asfinag zu einer inflationsbedingten Anpassung von 2,1 Prozent auf den Infrastruktur-Grundkilometertarif. Die Anpassung der Tarife für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) erfolge auf Basis des harmonisierten Verbraucherpreisindex des Jahres 2018. Euro 6-Fahrzeuge erhalten nach Angaben der Asfinag weiterhin einen Tarifbonus, der insgesamt mit rund 20 Millionen Euro beziffert wird. Die Tarife für emissionsfreie Fahrzeuge mit reinem Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb würden „stark reduziert“. Das Mautsystem soll damit „weiterhin die umweltfreundlichsten Lkw“ begünstigen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 22.08.2019)
Seit 1. Juli 2019 können Arbeitgeber nur noch elektronisch Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für einen vorübergehend ins Ausland entsandten Arbeitnehmer übermitteln. Darauf wies jetzt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hin. Diese Anträge sind an die jeweils zuständige Stelle zu senden. Das können die gesetzliche Krankenkasse, der Rentenversicherungsträger oder die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen sein. Die Antragstellung habe entweder mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme oder mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe zu erfolgen, so der GVN. Seit dem 1. Juli 2019 gibt es damit auch nicht mehr die Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen einen Antrag in Papierform zu stellen. Die Entsendebescheinigung brauchen Lkw-Fahrer in den meisten Ländern der Europäischen Union und des Europäische Wirtschaftsraums, um nachzuweisen, dass sie in Deutschland sozialversichert sind. Haben sie diese auch bei kurzen Dienstreisen ins Ausland nicht dabei, drohen Bußgelder. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 20.08.2019)