Kurz nach dem Bundestag hat am 20. Dezember 2019 auch der Bundesrat dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzpaket zugestimmt. Damit kann das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten - nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Zusätzlich zu den konkreten Änderungen am Steuergesetz verständigten sich die Vermittler darauf, die Preise für Emissionszertifikate von 2021 bis 2025 neu festzulegen: statt der vom Bundestag beschlossenen 10 Euro pro Tonne soll der CO2-Preis ab Januar 2021 zunächst 25 Euro betragen, danach in Fünf-Euro-Schritten bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 schlägt der Vermittlungsausschuss einen Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro vor. (Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 20.12.2019)
Der Beschluss des ersten EU-Mobilitätspakets zum Jahresende scheint nun doch möglich. Wie Ismail Ertug, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der S&D-Fraktion im EU-Parlament, jetzt mitteilte, einigten sich die Unterhändler von EU-Parlament und EU-Rat am Donnerstagmorgen (12.12.2019) bei allen Themendossiers auf einen Kompromiss. Diesen müssten beide Institutionen nun noch billigen. Die wichtigste Reform des europäischen Straßengüterverkehrs der jüngeren Vergangenheit könnte damit nach zweieinhalb Jahren der Verhandlungen endlich in Kraft treten. Die Umsetzung in das jeweilige Recht der Mitgliedstaaten dauert allerdings meist wiederum einige Zeit. Wichtige Änderungen sind bei den Lenk- und Ruhezeiten, der Kabotage und der Entsendung von Fahrern geplant. „Das neue Gesetzespaket will dem Nomadendasein der Lkw-Fahrer ein Ende setzen“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Europa-SPD. Alle Unternehmen, die in diesem Sektor seriöse Arbeit leisten und ihre Dienste nicht wie manche ihrer Wettbewerber in rechtlichen Grauzonen anbieten, würden davon profitieren.
Mit dem ersten EU-Mobilitätspaket sollen laut Ertug unter anderem Briefkastenfirmen in der Transportbranche stärker bekämpft werden. Lkw müssen in Zukunft einen klaren Bezug zum Land der Niederlassung haben und alle acht Wochen dorthin zurückkehren. Die reguläre wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden dürfen die Lkw-Fahrer bald EU-weit nicht mehr im Fahrzeug verbringen. Sie sollen prinzipiell spätestens nach vier Wochen nach Hause fahren. Zudem sollen künftig zwei verkürzte Wochenruhezeiten von mindestens 24 Stunden hintereinander möglich sein. In diesem Fall soll der Transportunternehmer die Touren so organisieren, dass der Fahrer nach drei Wochen zum Ausgleich in seine Heimat oder das Niederlassungsland der Firma zurückkehrt. Bei der Fahrer-Entsendung ins EU-Ausland gelten künftig die dortigen Sozialstandards ab dem ersten Tag. Weiterhin haben sich die EU-Unterhändler darauf geeinigt, dass die Kabotage-Bestimmung mit maximal drei Transporten in sieben Tagen im Anschluss an einen internationale Güterbeförderung so bleiben soll. Anschließend soll es allerdings eine viertägige Cooling-Off-Phase geben, in welcher der Lkw im Heimatland des Unternehmens bleiben muss, bevor damit weitere Kabotage-Transporte durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen ab 2025 unionsweit alle schweren Lkw mit digitalen Tachographen der zweiten Generation ausgerüstet sein, damit die neuen Vorschriften auch kontrolliert werden können. Auch leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen müssen ab Mitte 2026 mit diesen Kontrollgeräten ausgerüstet sein und deren Fahrer dann die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 12.12.2019)
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Antragszeiträume bekanntgegeben, in denen Unternehmen aus dem gewerblichen Güterverkehr oder Werkverkehr nächstes Jahr wieder Fördermittel beantragen können. Darauf wies jetzt der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) hin. De-Minimis läuft vom 7. Januar bis 30. September 2020, für Zuschüsse zur Ausbildung müssen Interessenten sich zwischen dem 14. Januar und 2. November 2020 melden und die Frist bei den Weiterbildungen beginnt am 14. Januar und endet am 30. November 2020. Für Energieeffiziente oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge können Unternehmen ganzjährig Fördermittel beim BAG beantragen. Tempo ist wie immer gefragt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel. Sind diese ausgeschöpft, kann die Behörde frist- und formgerecht gestellte Anträge auch ablehnen.
Zudem gibt es laut dem BWVL eine inhaltliche Änderung: Ab 2020 läuft die Förderung zur Ausrüstung- und Nachrüstung von mautpflichtigen Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen über das De-Minimis-Programm. Für nicht mautpflichtige Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen erfolgt die Förderung demnach weiterhin über das 2019 eingeführte Förderprogramm AAS. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 05.02.2019)
Eine europaweite Lkw-Maut bereits für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen ist nach Angaben von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorerst abgewendet. In Verhandlungen mit seinen Amtskollegen im EU-Verkehrsministerrat sei eine Sperrminorität gegen Pläne der EU-Kommission für eine solche „Handwerkermaut“ erreicht worden, sagte der CSU-Politiker am Montagabend der Deutschen Presse-Agentur. In Deutschland ist die Lkw-Maut ab 7,5 Tonnen fällig. Scheuer sagte, Handwerker könnten kurz aufatmen. Das Thema dürfte von der EU-Kommission aber voraussichtlich erneut aufgegriffen werden. Er betonte, mögliche Änderungen bei der Lkw-Maut seien aus seiner Sicht eine Sache in nationaler Zuständigkeit. Über eine Ausweitung der Lkw-Maut wird auch in Deutschland diskutiert – etwa auf Fernbusse. Eine „Handwerkermaut“ für kleinere Transporter hatten Union und SPD bereits mehrfach abgelehnt. Die Lkw-Maut bringt dem Bund jährlich rund sieben Milliarden Euro ein. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 03.12.2019)
Knapp zwei Wochen nach Amtsantritt hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den europäischen Grünen Deal vorgestellt. Das Klimaprogramm legt dar, wie Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent gemacht und die Wirtschaft nachhaltiger werden kann. „Der europäische Grüne Deal ist unsere neue Wachstumsstrategie – für ein Wachstum, das uns mehr bringt als es uns kostet”, sagte von der Leyen. Bereits im März 2020 will die EU-Kommission ein Gesetzespaket zum Klimaschutz vorstellen. Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament müssen dem Vorhaben noch zustimmen. (Quelle: Mitteilung der Europäischen Komission in den EU-Nachrichten v. 19.12.2019)
Die EU-Notfallverordnung für Transporte zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ist wegen des verzögerten Brexit länger gültig. Ursprünglich sollte diese Verordnung nur bis zum 31. Dezember 2019 gelten. Da sich der Austritt verzögerte, endet der Geltungszeitraum nun am 31. Juli 2020. Unter der verlängerten Notfallverordnung gelten die EU-Gemeinschaftslizenzen weiter als zulässige Marktzugangsgenehmigung. Ende März 2019 trat eine bis Ende des Jahres geltende EU-Notfallverordnung in Kraft. Sie sollte den gesicherten Güter- und Personenkraftverkehr auch bei einem ungeregelten Austritt von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union gewährleisten. Innerhalb des Zeitraums zwischen einem ungeregelten Austritt und dem 31. Juli 2020 ist die Nutzung von CEMT-Genehmigungen für Beförderungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union nicht erforderlich. Mit der bloßen Einreichung des Antrags werden noch keine Gebühren erhoben. Diese werden erst mit der Bearbeitung des Antrags fällig. Unabhängig davon können die CEMT-Genehmigungen jederzeit zurückgegeben werden. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 130 Euro wird allerdigs nicht rückerstattet. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 03.12.2019)