Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat die Neuregelung bei elektrischen Feststellbremsen von Nutzfahrzeugen begrüßt. Durch eine Änderung der europäischen Zulassungsvorschriften wird ab 2024 schrittweise die automatisch aktivierte Feststellbremse Pflicht. Mit der Änderung der Verordnung ECE R 13 habe die Europäische Wirtschaftskommission (ECE) den Weg zu mehr Sicherheit beim Betrieb von Nutzfahrzeugen freigemacht, betonte die BG Verkehr. Die ECE hatte am 21. September 2021 einen Vorschlag Deutschlands angenommen, der die Einführung einer automatisch aktivierten Feststellbremse zum Ziel hat. Einführungstermine sind September 2024 für neue Typen und September 2026 für Neufahrzeuge. Die BG Verkehr und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hatten sich seit mehreren Jahren für die Neuregelung eingesetzt. Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr, erhofft sich von der automatisch aktivierten, elektrischen Feststellbremse, dass schwere und tödliche Unfälle durch das Wegrollen von Nutzfahrzeugen komplett vermieden werden können. Diese geschehen dann, wenn Fahrer oder Fahrerinnen das Fahrerhaus verlassen, ohne manuell die Feststellbremse zu betätigen. Setzt sich der Lkw dann unkontrolliert in Bewegung, besteht höchste Gefahr für Fahrer oder Fahrerin aber auch für dritte Personen. „Nach Analyse der Unfalluntersuchungen der BG Verkehr gab es zwischen 2011 und 2018 mindestens 65 schwere Unfälle durch das Wegrollen von Lkw. Dabei wurden 25 Versicherte getötet“, erklärt Ruff. Die neuen Vorschriften gelten für Fahrzeuge mit elektrischer Feststellbremsanlage. Die Feststellbremse soll künftig automatisch aktiviert werden, wenn das Fahrzeug steht und die Zündung ausgeschaltet oder der Fahrerplatz verlassen wird. Dass der Fahrerplatz verlassen wird, kann die Fahrzeugelektronik beispielsweise durch das Öffnen der Fahrertür oder des Sicherheitsgurtes erkennen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 25. Februar 2022)
Größere Unternehmen in der EU sollen künftig bei Umwelt- und Menschenrechtsverstößen ihrer Lieferanten stärker in die Pflicht genommen werden. Wie aus einem Gesetzesentwurf der EU-Kommission hervorgeht, soll ein EU-weites Lieferkettengesetz künftig auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden angewendet werden können. Für Unternehmen aus Branchen, bei denen ein größeres Risiko für Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechtsstandards besteht, soll die Regelung bereits ab 250 Arbeitskräften angewendet werden können. Zuvor hatten die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und andere Medien über das Vorhaben berichtet. „Freiwillige Maßnahmen scheinen nicht zu groß angelegten Verbesserungen in allen Sektoren geführt zu haben“, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es gebe EU-Unternehmen, die mit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in Verbindung gebracht werden könnten. Das Gesetz soll auch auf größere Firmen, die nicht aus der EU kommen, aber dort Geschäfte machen, angewendet werden können. Diese müssten dann dafür Sorge tragen, dass auch Unternehmen, von denen sie beliefert werden, nicht die Umwelt zerstören oder ihre Mitarbeitenden ausbeuten. Damit geht das Vorhaben der EU-Kommission über das für Deutschland geplante Lieferkettengesetz hinaus. In der Bundesrepublik werden Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten ab 2023 in die Pflicht genommen, dass in ihren Lieferketten Menschen- und Umweltrechte eingehalten werden. Ein Jahr später sinkt diese Grenze auf 1000. Bei Verstößen sind Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen vorgesehen. Einer Umfrage im Auftrag des TÜV zufolge begrüßt gut jedes zweite Unternehmen in Deutschland das nationale Lieferkettengesetz. Knapp 30 Prozent lehnen es ab und 15 Prozent haben noch keine Meinung. Der Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz geht dem CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber zu weit: „Es wäre nicht verwunderlich, wenn sich europäische Unternehmen infolge dieses Vorschlags aus einigen Regionen dieser Welt zurückziehen.“ Er befürchtet, dass diese Lücken durch chinesische Konkurrenz genutzt würden. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fordert, dass sich die EU-Regelung nur auf direkte Vertragspartner von Unternehmen beschränkt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 25. Februar 2022)
Das EU-Parlament hat in einer endgültigen Abstimmung grünes Licht für die im Juni 2021 mit den Mitgliedstaaten vereinbarte Reform der Straßenbenutzungsgebühren gegeben. Es handelt sich um die Aktualisierung der Vorschriften für die Gebühren, die die EU-Mitgliedsstaaten für die Benutzung von Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) von Lastkraftwagen, aber auch von Bussen, Lieferwagen und Personenkraftwagen erheben können. Die EU-Mitgliedstaaten werden dadurch nicht gezwungen, für die Benutzung ihrer Straßen Gebühren zu erheben. Sollten sie sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie die EU-Vorschriften einhalten. Mit den neuen Regeln werden die Straßenbenutzungsgebühren von einem zeitbasierten Modell auf ein entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes System umgestellt, um den Übergang zur vollen Anwendung des Verursacherprinzips („der Verursacher zahlt“) und des Nutzerprinzips („der Nutzer zahlt“) zu vollziehen. Die Abgeordneten haben sichergestellt, dass das System der „Vignetten“, die für einen bestimmten Zeitraum gekauft werden, im gesamten transeuropäischen Verkehrskernnetz ab 2030 für schwere Nutzfahrzeuge abgeschafft und durch Mautgebühren (entfernungsabhängige Gebühren) ersetzt wird. Es sind jedoch Ausnahmeregeln in begründeten Fällen möglich. Um die Nutzung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu fördern, müssen die EU-Länder ab 2026 unterschiedliche Gebührensätze für Lkw und Busse auf der Grundlage von CO2-Emissionen und für Lieferwagen und Kleinbusse nach der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs festlegen. Außerdem müssen sie die Gebühren für emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge erheblich senken. Die Abgeordneten stellten sicher, dass die Mitgliedstaaten drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften einen Bericht über die in ihrem Hoheitsgebiet erhobenen Maut- und Benutzungsgebühren veröffentlichen. einschließlich Informationen darüber, wie sie diese Einnahmen verwenden. Die Abgeordneten fordern, dass die Einnahmen aus diesen Gebühren zu nachhaltigem Verkehr, Infrastruktur und Mobilität beitragen. Die Vorschriften werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 17. Februar 2022)
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat bei der Anschaffungsförderung schadstoffarmer Nutzfahrzeuge auf Lieferengpässe von Lkw reagiert. So erhalten Unternehmen eine Fristverlängerung für den Nachweis, dass sie ein altes Fahrzeug verschrottet und ein neues angeschafft haben. Bisher galt, dass die Verschrottung des Bestandsfahrzeugs zwei Monate nach der verkehrsrechtlichen Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen musste. „Ist der Erwerb eines Neufahrzeugs nicht bis zum 30. Juni 2022 möglich, so verlängert sich die Frist zur Verschrottung bis spätestens zum 30. September 2022“, heißt es in einer Mitteilung des BAG. Die Fristverlängerung gilt für begründete Ausnahmefälle, beispielsweise bei Materiallieferengpässen, so das BAG. Der Ausnahmefall ist durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen, heißt es in dem Fragen- und-Antworten-Katalog zum Förderprogramm „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 3.0“. Die Regelung bezieht sich auf Nachweise für die Verschrottung von Bestandsfahrzeugen, für die Anschaffung von Neufahrzeugen und von intelligenten Trailertechnologien. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 17. Februar 2022)
Die Überbrückungshilfen für Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen werden bis Ende Juni verlängert, wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. Die Überbrückungshilfe IV läuft bisher bis Ende März. Wirtschaft und Beschäftigte sollen durch die Verlängerung der Hilfen geschützt werden, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) laut dem Handelsblatt. Gegenwärtige stufenweise Öffnungen würden zwar zu einer Rückkehr in die Normalität führen, aber in einigen Branchen könne diese Entwicklung noch dauern, erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ebenfalls gemäß dem Handelsblatt. Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent können die Überbrückungshilfe IV in Anspruch nehmen und beim Bundeswirtschaftsministerium beantragen. Die Förderhöhe ist gestaffelt entsprechend der Höhe des Umsatzeinbruchs. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 15. Februar 2022)
Führerscheininhaber und -inhaberinnen der Jahrgänge 1953 bis 1958 sollen mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente erhalten: Nur unter dieser sowie weiteren Bedingungen stimmte der Bundesrat am 11. Februar 2022 einer Regierungsverordnung zu, die diverse Regelungen zu Erwerb, Geltung und Umschreibung von Führerscheinen enthält. Setzt die Bundesregierung die so genannten Maßgaben der Länder um, kann sie die Verordnung in Kraft setzen. Hintergrund ist eine EU-Vorgabe, die spätestens zum Jahr 2033 den Umtausch sämtlicher Führerscheindokumente in europaweit einheitlich lesbare und fälschungssichere Kartenformate bestimmt. Dies betrifft ca. 43 Millionen Dokumente - die Fahrerlaubnis selbst ist davon unberührt. Damit nicht alle Führerscheine zum Ende der Frist gleichzeitig umzutauschen sind und lange Wartezeiten entstehen, gelten in Deutschland gestaffelte Umtauschfristen. In der ersten Stufe müssen Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihre alten Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umtauschen. Diese Frist möchte der Bundesrat aufgrund der aktuellen Belastungen der Corona-Pandemie um ein halbes Jahr auf den 19. Juli 2022 verschieben. Betroffene sollen keine Sanktionen fürchten müssen, wenn sie ihren alten Führerschein angesichts der aktuellen Corona-Situation noch nicht rechtzeitig umtauschen konnten. (Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 11.02.2022)
Die Bundesregierung hat im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) 01 vom 14.01.2022 und 03 vom 04.02.2022 einige Änderungen und Berichtigungen an Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und für Betriebssicherheit (TRBS) bekannt gemacht. Betroffen sind folgende Regeln, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA auf ihrer Homepage zum Download bereitgestellt hat:
(Quelle: Mitteilung von fokus GEFAHR/GUT v. 04. Februar 2022)
Seit dem 2. Februar 2022 müssen nach Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 (geändert im Rahmen des Mobilitätspakets I) alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, jeden Grenzübertritt unmittelbar dokumentieren. Fahrer müssen den nächstmöglichen Halteplatz an oder nach einer Grenze ansteuern und das Symbol des Landes eingeben, in das sie gerade eingereist sind. Diese Eingabe ist technisch nur bei einem stehenden Fahrzeug möglich. Bereits seit dem 21. August 2020 müssen bei Fahrzeugen mit einem analogen Fahrtenschreiber Grenzübertritte handschriftlich auf der Tachoscheibe vermerkt werden. (Quelle: Mitteilung der Deutschen Verkehrs-Zeitung (DVZ) v. 22. Dezember 2021)
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat mit dem Bundesgesundheitsministerium die Frage geklärt, inwiefern ein betrieblicher Coronatest des einen Unternehmens auch in anderen Unternehmen gültig ist. Demnach bestätigte das Bundesgesundheitsministerium: „Testungen von Beschäftigten eines anderen Betriebes, die in dem die Testung durchführenden Betrieb im betrieblichen Kontext tätig werden, stellen 'betriebliche Testungen im Sinne des Arbeitsschutzes' dar.“ Sofern die Testungen durch geschultes Personal vorgenommen würden, könnten daher auch hierfür allgemein gültige Testnachweise ausgestellt werden. Laut Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sei damit bestätigt, dass Beschäftigte, also etwa Lkw-Fahrer, auch in einem fremden Betrieb eine Corona-Testbescheinigung im Rahmen einer betrieblichen Testung erhalten können, die sie dann auch bei anderen Betrieben vorzeigen könnten. „Das ermöglicht es ihnen, die 3G-Regel am Arbeitsplatz deutlich unkomplizierter zu erfüllen und ist deshalb ein wichtiger Beitrag, um die Lieferketten aufrecht zu erhalten." Bisher galt der Test nur beim Abladen am jeweiligen Betrieb und musste beim nächsten Betrieb wiederholt werden. Zuvor hatten Vertreter der Logistikbranche in einer Online-Konferenz mit Aiwanger am 20. Januar aufgezeigt, dass diese Maßnahme die Versorgung der Unternehmer und Verbraucher mit Waren bedrohe. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 02. Februar 2022)
Daimler Truck setzt bei seinen schweren Lkw neben der Batterie auch auf Wasserstoff und Brennstoffzelle, wie Technikvorstand Andreas Gorbach am Freitag, 11. Februar, in Stuttgart erklärte. Wasserstoff-Lkw könnten „vor allem im harten Fernverkehrseinsatz eine sinnvolle Option für unsere Kunden sein, insbesondere in Bezug auf die Gesamtbetriebskosten“. Bei Reichweite, Tankzeiten, Gewicht und Alltagstauglichkeit hätten die Transportunternehmen damit Vorteile gegenüber Batterie-Lkws. Die VW-Nutzfahrzeugholding Traton mit Lkw-Marken wie MAN und Scania setzt dagegen voll auf Batterie-Lastwagen auch im Fernverkehr. Die Konkurrenten Daimler, Volvo und Iveco, der Gasehersteller Linde und die Energiekonzerne Shell, OMV und Total wollen Wasserstoff-Lkw europaweit zum Durchbruch verhelfen. Gorbach sagte: „Für flexible und anspruchsvolle Einsätze vor allem im wichtigen Segment des schweren Fernverkehrs können wasserstoffbasierte Antriebe die bessere Lösung sein.“ Vorteile gebe es zudem bei den Kosten und der technischen Machbarkeit der Wasserstoff-Infrastruktur. Denn maßgeblich sei auch die Verfügbarkeit einer entsprechenden Infrastruktur und von ausreichend grüner Energie. Kaum ein Land werde sich allein mit grüner Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen selbst versorgen können. Folglich werde es einen globalen Handel mit CO2-neutralem, transportfähigem und speicherbarem Wasserstoff geben. „Wir gehen davon aus, dass dieser perspektivisch zu sehr attraktiven Preisen gehandelt wird.“ Gemeinsam mit der Volvo Group setzt Daimler Truck auf die wasserstoffbasierte Brennstoffzelle. Beide Unternehmen haben 2021 das Joint Venture Cellcentric gegründet. Ziel von Cellcentric ist, einer der weltweit führenden Hersteller von Brennstoffzellensystemen zu werden. Dafür plant das Unternehmen ab 2025 eine der größten Serienproduktionen in Europa aufzubauen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 11. Februar 2022)