Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die von der Bundesregierung ursprünglich geplante Kfz-Versicherungspflicht für Stapler und andere zulassungsfreie fahrbare Arbeitsmaschinen nun doch nicht einzuführen. Das teilte der Bundesrat am Mittwochabend, 22. Februar, nach einer Sitzung des Vermittlungsausschusses mit. Stattdessen soll die Verkehrsopferhilfe für etwaige Schäden aufkommen, die bei Gebrauch dieser Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde entstehen. Diese Ausnahmemöglichkeit erlaubt die EU-Richtlinie, die mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt werden soll, ausdrücklich. Die Bundesregierung hatte sich dagegen für die Einführung einer Versicherungspflicht für den Gebrauch auf öffentlichen Straßen ausgesprochen. Das Ausleihen des Gabelstaplers vom Nachbarhof wäre damit ohne Versicherung nicht mehr erlaubt gewesen. Die Bundesregierung hatte sich gegen die Einstandspflicht der Verkehrsopferhilfe für Schäden dieser Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr und auf Privat- und Betriebsgelände ausgesprochen und dies unter anderem damit begründet, dass dies zulasten aller Beitragszahler der Kfz-Haftpflichtversicherung gehen würde. Bei dieser Fondslösung müssten also auch diejenigen einen Beitrag leisten, die solche Maschinen nicht besitzen. Der Bundesrat dagegen führte an, dass damit "insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe Vertragsänderungen, Arbeitsaufwand und Kosten vermieden werden". Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 14. Dezember verabschiedet. Anfang Februar verweigerte der Bundesrat dem Vorhaben seine Zustimmung. Da die Bundesregierung Strafzahlungen vermeiden will, die hier wegen der fehlenden Umsetzung einer EU-Richtlinie drohen, war ihr an einem raschen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelegen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 22. Februar 2024)
Der Vermittlungsausschuss hat sich auf Kompromissvorschläge zum Wachstumschancengesetz geeinigt. Das Gesetz soll die Wirtschaft unter anderem steuerlich entlasten. Trotzdem ist nicht sicher, ob das Gesetz nicht noch scheitert. Denn im Ausschuss fand sich zwar eine Mehrheit, diese bestand aber aus den Stimmen der Ampel, die Union stimmte dagegen. Da es sich um ein sogenanntes Zustimmungsgesetz handelt, könnte es im Bundesrat am 22. März so dazu kommen, dass das Gesetz mit den Stimmen der Unionsgeführten Länder abgelehnt wird. Damit wäre es dann endgültig gescheitert. Die Union machte für ihre Zustimmung zu dem in Verhandlungen erzielten Kompromiss eine zusätzliche Bedingung: SPD, Grüne und FDP müssten auf die vom Bundestag bereits beschlossene Streichung der Steuervergünstigung beim Agrardiesel für Landwirte verzichten. Daran hielten die Unionsvertreter auch im Vermittlungsausschuss fest. Während Koalitionspolitiker kritisierten, die beiden Themen hätten nichts miteinander zu tun, argumentierten Unionspolitiker, beide Male gehe es um Lasten für die Wirtschaft. Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) erklärte, die Ampel-Regierung habe deutlich gemacht, dass sie mit den Landwirten im Gespräch sei, um gemeinsame Lösungen zu finden. Die Länder erwarteten bis zur Bundesratssitzung am 22. März Vorschläge. Dobrindt sagte allerdings, er habe kein Vertrauen, dass die Ampel bis dahin ein substanzielles Ergebnis mit den Bauern vorlegen werde.
Ursprünglich sollte der Gesetzesvorschlag ein milliardenschwerer Rundumschlag für alle Branchen sein, der Firmen in der Konjunkturflaute entlastet und Investitionen in den Klimaschutz anreizt. Lindner hatte fast 50 steuerpolitische Maßnahmen vorgeschlagen. Im Kern: eine Prämie für Klimaschutz-Investitionen, dazu steuerliche Forschungsförderung, eine bessere Verlustverrechnung und der Abbau bürokratischer Hürden. Der Bundesrat hatte das Wachstumspaket mit dem Argument blockiert, Länder und Kommunen müssten einen Großteil der Kosten und Steuerausfälle schultern. Daher landete das Gesetz im Vermittlungsausschuss. In ersten Gesprächen strichen die Verhandlungspartner das Volumen der Entlastungen daraufhin bereits von einst geplanten sieben Milliarden Euro jährlich auf 3,2 Milliarden Euro zusammen. Übrig blieb im Grunde nur eine Light-Variante der ursprünglichen Pläne. Auch die Prämie für Investitionen in den Klimaschutz wurde gestrichen, die ursprünglich als Kern des Gesetzes galt. SPD-geführte Länder zeigten sich mit der abgespeckten Lösung zufrieden. Geplant ist unter anderem eine auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent ohne Gewerbesteuer, so der Bundesrat in einer Mitteilung. Außerdem soll eine degressive AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für neun Monate eingeführt werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 22. Februar 2024)
Neun Tage nach Start des neuen Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit" (vormals „De-minimis“) wurde das E-Service-Portal schon wieder geschlossen. Eigentlich sollte die Antragstellung laut dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bis Juni möglich sein. Schon am ersten Tag kam es im Portal zu erheblichen Störungen, die Seite ging immer wieder offline, da sich zu viele Interessenten gleichzeitig bewerben wollten. Trotzdem gingen innerhalb der ersten 24 Stunden 11.183 Anträge für das Förderprogramm ein, wie das BALM verzeichnete. Nach dessen Einschätzung seien das 55 Prozent mehr als beim letzten Förderaufruf in 2023 innerhalb der gleichen Zeit. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität meldete dem BWVL- wie dieser auf seine Webseite berichtet - am 14. Februar, dass das E-Service-Portal für weitere Antragstellungen wieder geschlossen wurde. Die für das Förderprogramm im Haushalt 2024 zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die bisher eingegangenen Förderanträge gebunden. Für weitere Anträge können derzeit keine weiteren Fördermittel zugesagt werden, so die Bewilligungsbehörde. Das Antragsportal werde für eine Antragstellung erst dann erneut geöffnet, wenn Fördermittel erneut zur Verfügung stehen. Das hohe Interesse zeige, wie bedeutsam die Förderprogramme für die Unternehmen mit Eigenlogistik, Speditionshäuser und Transportunternehmen sind: Im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und des Umweltschutzes durchführen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 15. Februar 2024)
Die UN-Wirtschaftskommission für Europa UNECE hat die von der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) angenommenen Änderungsentwürfe zur nächsten Ausgabe des ADR veröffentlicht. Diese Änderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft treten, vorbehaltlich der Annahme durch die ADR-Vertragsparteien. Neben vielen zum großen Teil redaktionellen Änderungen werden unter anderem die neuen UN-Nummern 0514 sowie 3551 bis 3560 in Kapitel 3.2, Tabelle A eingeführt. (Quelle: Mitteilung von fokus GEFAHR/GUT v. 09. Februar 2024)
Nach jahrelanger Bauzeit ist die neue Leverkusener A1-Rheinbrücke am 04. Februar 2024 für den Verkehr freigegeben worden. Gegen 15:30 Uhr überquerten die ersten Fahrzeuge die Brücke. Künftig können Fahrzeuge auf drei verengten Spuren über das neue Bauwerk rollen. Erstmals seit zehn Jahren dürfen auch schwere Lastwagen an dieser Stelle wieder den Rhein überqueren. Die A1 zwischen dem Kreuz Leverkusen und Köln-Nord war zuletzt zwei Wochen lang gesperrt, um das neue Brücken-Teilstück an das Verkehrsnetz anzuschließen. An der aus den 1960er Jahren stammenden alten Brücke hatten Fachleute 2012 Risse festgestellt. Daraufhin wurden Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen eingeführt, seit 2014 war die Brücke für Lkw ab 3,5 Tonnen gesperrt – um deren Zufahrt zu verhindern, wurden zwei Jahre später Schrankenanlagen installiert. 2017 begann der Bau der neuen Brücke, die aus zwei parallel nebeneinander stehenden Teilen zusammengesetzt werden soll. Die erste Hälfte ist nun fertig. Als Nächstes wird die alte Brücke abgerissen, ehe an derselben Stelle die zweite Teilbrücke gebaut wird. 2027 soll nach Plänen der Autobahn GmbH alles fertig sein. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 05. Februar 2024)
Im Streit um eine Geldstrafe von knapp 900 Millionen Euro wegen eines Lastwagen-Kartells hat der schwedische Hersteller Scania eine Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht erlitten. Das Bußgeld der EU-Kommission gegen Scania bleibe bestehen, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg mit. Das Rechtsmittel von Scania wurde zurückgewiesen und das frühere Urteil bestätigt.Die EU-Kommission hatte 2017 gegen Scania eine Geldstrafe von etwas mehr als 880 Millionen Euro verhängt. Der zum Volkswagen-Konzern gehörende Lastwagenbauer habe über 14 Jahre hinweg mit seinen Wettbewerbern die Verkaufspreise für Lastwagen abgesprochen und vereinbart, die Kosten für neue Technologien zur Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften an die Kunden weiterzugeben. Mit den anderen Kartellteilnehmern, darunter MAN, Daimler, Iveco und Volvo/ Renault, hatte die Kommission zuvor einen Vergleich geschlossen. Scania hatte das aber abgelehnt und gegen den Beschluss geklagt. Das EU-Gericht wies die Klage jedoch ab. Dagegen wehrte sich das Unternehmen vor dem EuGH - ohne Erfolg, wie nun feststeht. Scania habe nicht bewiesen, dass die EU-Kommission in diesem Fall parteiisch gewesen sei, urteilten die Richter. Nur weil für den Vergleich und für den endgültigen Beschluss das gleiche Team zuständig gewesen sei, bedeute das nicht, dass die Behörde befangen gewesen sei. Nun muss das nationale Gericht über den Fall entscheiden und dabei das Urteil des EuGH berücksichtigen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01. Februar 2024)
Am 28. Februar hat sich das Europäische Parlament in erster Lesung mit der geplanten EU-Führerscheinrichtlinie befasst. Die Abgeordneten stimmten über verschiedene Themen ab, unter anderem auch über das erforderliche Alter für einen Lkw-Führerschein und das begleitete Fahren. Das Parlament wird sich dann nach den Europawahlen im Juni wieder mit dem Thema befassen, wie es weiter mitteilt. Bevor neue Regeln in Kraft treten, muss noch ein Kompromiss zwischen den Forderungen des Parlaments und der Position der EU-Staaten gefunden werden. Die Verhandlungen darüber beginnen erst, nachdem im Sommer ein neues Europaparlament gewählt wurde.
Der internationale Transportverband IRU begrüßte die Entscheidung des Parlaments, der Entwurf beseitige Hindernisse für den Einstieg in den Fahrerberuf. Altersbarrieren für junge Fahrer könnten danach künftig fallen und er erleichtere die Integration von Fahrern aus Drittstaaten in die EU. Demnach habe das Parlament den Vorschlag der Kommission zur Entwicklung eines harmonisierten EU-Rahmens für die Anerkennung von Führerscheinen und Qualifikationen von Kraftfahrern aus Drittländern ebenfalls als notwendig angesehen. Nach dem nun in erster Lesung abgestimmten Entwurf sollen Führerscheine für Motorräder und Pkw künftig mindestens 15 Jahre und für Lkw und Busse fünf Jahre gültig sein. Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, soll es zudem 18-Jährigen möglich sein, einen Führerschein für Lkw oder Busse mit bis zu 16 Fahrgästen zu erwerben, wie das Parlament mitteilt. Voraussetzung ist der Besitz eines Befähigungsnachweises. Das Mindestalter für Busse mit mehr Fahrgästen soll laut dem Internationalen Transportverband IRU bei 21 Jahren bleiben. Darüber hinaus sollen auch 17-Jährige einen Pkw- oder Lkw-Führerschein machen können, wenn sie von einem erfahrenen Fahrzeugführer begleitet werden. „Das Wort begleitet ist entscheidend, wenn man sich den vorgeschlagenen Text der Führerscheinrevision ansieht“, so Raluca Marian, Leiterin des IRU-Büros in Brüssel. Ein 17-Jähriger, unter Aufsicht eines erfahrenen Lkw-Fahrers einen Lkw fahren zu lassen, sei eine Form der erweiterten Ausbildung am Arbeitsplatz. „Dies wird einen großen Beitrag dazu leisten, die Lücke zwischen Schule und Führerschein zu schließen.“ Das Alter für Lkw-Fahrerinnen und -fahrer herabzusetzen, sei der falsche Ansatz, kritisierte allerdings der Linken-Fraktionsvorsitzende Martin Schirdewan. Arbeitsbedingungen und Löhne müssten im Kampf gegen den Fachkräftemangel verbessert werden.
Das Parlament sprach sich in Straßburg zudem dafür aus, Fahrer besser auf reale Fahrsituationen vorzubereiten. Die entsprechenden Vorschläge beinhalten, das Fahren bei Schnee und Glätte sowie die sichere Nutzung von Telefonen während der Fahrt zum Teil der Führerscheinprüfung zu machen. Außerdem soll es künftig einen digitalen Führerschein geben, der auf dem Mobiltelefon verfügbar ist. Das EU-Parlament will es zudem den EU-Staaten überlassen, ob sie verpflichtende regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen von Autofahrern einführen wollen. Eine Mehrheit der Abgeordneten sprach sich dafür aus, dass nationale Regierungen entscheiden sollen, ob sie künftig von Führerscheininhabern regelmäßig ärztliche Tests verlangen, teilte das Parlament mit. Hör- und Sehtests könnten dann etwa eine Selbsteinschätzung der Führerscheininhaber ergänzen. Die Medizinchecks werden besonders von deutschen Abgeordneten parteiübergreifend kritisch gesehen. In anderen EU-Staaten gibt es sie hingegen schon. Die Wahrscheinlichkeit, dass es in Deutschland künftig solche Tests gibt, ist gering. Denn einerseits haben die EU-Staaten bereits ihre Position für die bevorstehenden finalen Verhandlungsrunden über die neuen Regeln festgelegt und werden sich nicht für verpflichtende Tests aussprechen. Andererseits hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) klar gegen solche Tests ausgesprochen. Wissing sagte in Berlin: „Deutschland möchte solche Zwangsuntersuchungen nicht haben.“ Bürgerinnen und Bürger müssten eigenverantwortlich prüfen, ob sie fahrtauglich seien oder nicht. „Das gilt für jedes Alter“, betonte der FDP-Politiker. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für ältere Personen - wie von der Kommission vorgeschlagen, hat das Parlament abgelehnt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29. Februar 2024)
Das geplante EU-Lieferkettengesetz findet weiter keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Mittwoch, 28. Februar, mit. „Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen.“ Damit ist offen, ob über das Vorhaben nochmal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der beiden Institutionen gab.
Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind. Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die geplante EU-Version würde über dessen Vorgaben hinausgehen. So ist auf EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist. Zudem hätten mehr Unternehmen von der EU-Regelung betroffen sein sollen als vom deutschen Gesetz. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 28. Februar 2024)
Die Kontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz werden bis Mitte Juni verlängert. Das Bundesinnenministerium hat die Verlängerung bei der Europäischen Kommission angemeldet, wie das Ressort am Samstag, den 17. Februar in Berlin mitteilte. Ministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte zur Verlängerung: „Das ist notwendig, um das skrupellose Geschäft der Schleuser zu unterbinden und die irreguläre Migration zu begrenzen.“ Neben den im Oktober eingeführten Kontrollen an den Grenzen zu den drei Nachbarländern gibt es sie bereits seit Herbst 2015 auch an der Grenze zu Österreich, dort noch befristet bis etwa Mitte Mai. Seit dem 16. Oktober hat die Bundespolizei im Rahmen der Binnengrenzkontrollen zu den vier Ländern insgesamt knapp 23.000 unerlaubte Einreisen festgestellt, wie das Ministerium weiter mitteilte. Die monatliche Zahl sank demnach von rund 21.000 im September auf etwa 6700 im Januar. Zudem wurden in diesem Zeitraum 564 Schleuser festgenommen. Auch die Nachbarländer haben ihrerseits teilweise Grenzkontrollen zu den ihnen benachbarten Ländern eingeführt, Österreich etwa an der Grenze zu Ungarn, Tschechien an der zur Slowakei. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 19. Februar 2024)
Eine Mehrheit des Europaparlaments möchte Fahrverbote künftig EU-weit durchsetzen. Wie das EU-Parlament am Dienstag, 6. Februar, zudem mitteilte, kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 Kilometern pro Stunde zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die Abgeordneten wollen das den Angaben zufolge ausweiten, sodass in Wohngebieten bereits der Führerschein weg sein kann, wenn man 30 km/h zu schnell unterwegs ist. Wenn ein EU-Staat ein Fahrverbot ausgesprochen hat, soll spätestens nach 25 Tagen geklärt sein, ob das Verbot EU-weit gilt oder nicht. „Bislang gilt ein Fahrverbot derzeit nur in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde“, teilte der ADAC mit. Eine einheitliche Regelung würde zur Verkehrssicherheit beitragen. Bevor neue Regeln in Kraft treten können, muss noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten ausgehandelt werden. Die Mitgliedsstaaten haben aber noch keine Position zu dem Vorhaben gefunden. Die Verhandlungen werden erst starten, nachdem im Sommer ein neues Parlament gewählt wurde. Nach einer solchen Einigung auf eine Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten in der Regel rund zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die Abgeordneten wollen nun, dass Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße aufgenommen wird – so wie Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle. Dadurch werden Informationen zum Entzug des Führerscheins automatisch mit dem EU-Staat geteilt, der den Führerschein ausgestellt hat. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 07. Februar 2024)
Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) bewilligt vorerst keine neuen Fördergelder zur Wasserstoffförderung mehr. Das geht aus einem internen Schreiben von Staatssekretär Stefan Schnorr hervor, welches der „Deutschen Presse-Agentur“ am Mittwoch vorlag. Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ darüber berichtet. Bereits laufende Förderprojekte seien nach bestehender Vorschrift zu bearbeiten. In dem Schreiben hieß es weiter, bis auf Weiteres dürften auch keine Verträge zum Thema Wasserstoff eingegangen werden. Im Falle einer „sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit“ könne eine begründete Ausnahme ausschließlich nach Freigabe durch die Staatssekretärsebene erfolgen. In der vergangenen Woche hatte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) personelle Konsequenzen wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei einer Fördermittelvergabe gezogen. Wissing entschied, einen Abteilungsleiter des Ministeriums mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben zu entbinden, wie Schnorr am vergangenen Donnerstag mitgeteilt hatte. Grund der Entlassung sei ein nicht mehr vorhandenes Vertrauensverhältnis. Zudem sei ein Referatsleiter versetzt worden. In der Sache geht es um eine Vergabe für ein Wasserstoffprojekt von 2021 in der vergangenen Wahlperiode. Auslöser der Konsequenzen waren nun bekannt gewordene Dokumente. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 21. Februar 2024)
Nach Ansicht der Europäischen Kommission sollen die Emissionen in der Europäischen Union bis 2040 um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Das geht aus einem Entwurf für das Klimaziel 2040 der Brüsseler Behörde hervor, der der „Deutschen Presse-Agentur“ vorliegt. In der kommenden Woche will die EU-Kommission das neue Klimaziel offiziell vorstellen. Ziel der EU ist bislang, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Dafür soll vor allem das Gesetzespaket „Fit for 55“ unter dem Dach des sogenannten Green Deal sorgen. Die Strategie umfasst Maßnahmen in verschiedenen Bereichen wie Verkehr, Energie, Industrie und Landwirtschaft. Ein Zwischenziel für 2040 gibt es bislang noch nicht. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, wurden drei Ziel-Optionen für 2040 untersucht. So wurden auch die Folgen von einer Reduzierung der Emissionen um bis zu 80 Prozent im Vergleich zu 1990 sowie um 85 bis 90 Prozent analysiert. In einer Verringerung von 90 bis 95 Prozent sieht man in Brüssel aber die einzige Option, die den Empfehlungen des Europäischen wissenschaftlichen Beirats zum Klimawandel entspreche und die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens nicht gefährde.
Vergangene Woche hatten Deutschland und zehn andere Länder die EU-Kommission aufgefordert, ein ehrgeiziges Klimaziel für 2040 vorzugeben. „Wir können nur dann andere davon überzeugen, sich zu engagieren, wenn wir zu Hause die Arbeit erledigen“, hatte es unter anderem in einem gemeinsamen Brief geheißen. Der wissenschaftliche Beirat hatte sich im Juni dafür ausgesprochen, die EU-Emissionen bis 2040 im Vergleich zu 1990 um 90 bis 95 Prozent zu verringern. Diese Reduktion sei entscheidend, um die Klimarisiken abzumildern. In ihrem jüngsten Bericht schrieb der Beirat Mitte des Monats, für das Erreichen der EU-Klimaziele müsse mehr getan werden. Zwar erkannten sie das Potenzial des Fit-for-55-Pakets an. Zusätzliche Maßnahmen seien jedoch unerlässlich. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01. Februar 2024)
Im Streit um schärfere EU-Vorgaben für den CO2-Ausstoß von Lastwagen vermisst Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) eine Regelung für synthetische Kraftstoffe. "Man kann nicht eine Regelung unterstützen, die sagt: Wir schaffen Planungssicherheit für die Elektromobilität und keinerlei Planungssicherheit für E-Fuels", sagte Wissing am Freitag, 9. Februar, im ZDF-Morgenmagazin. Wenn man jetzt nicht mit der Produktion von E-Fuels anfange, werde man im Flugverkehr, in der Seeschifffahrt sowie bei den Lkw und Pkw nicht den notwendigen Beitrag zur CO2-Reduktion bis 2045 erreichen. "Das zweifelt niemand an. Und trotzdem verweigert man eine Regulierung, die genau dieses Signal sendet. Und das ist das, was wir einfordern." Das Ziel sei, nicht nur einen Teil des Problems zu lösen, sondern insgesamt alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sagte der FDP-Politiker. "Wir sind weiterhin gesprächsbereit, auch heute noch und suchen eine Lösung." Eine deutsche Zustimmung zu neuen CO2-Emissionsnormen für Busse und Lkw ist wegen eines möglichen Vetos der FDP-Ministerien offen, dazu gehört auch das Verkehrsministerium. Eine Abstimmung in Brüssel wurde von Mittwoch auf diesen Freitag verschoben. Ob die für das Projekt erforderlichen Stimmen ohne Deutschland zustande kommen, gilt als ungewiss. Ein Gespräch zwischen Kanzleramt und mehreren Ministerien hatte am Donnerstag, 8. Februar, zunächst keinen Durchbruch gebracht. Unterhändler der EU-Staaten hatten sich eigentlich bereits im Januar darauf geeinigt, dass neue und schärfere Vorgaben für sogenannte Flottengrenzwerte kommen sollen. Mit diesen Grenzwerten ist geregelt, wie viel klimaschädliches CO2 die Fahrzeuge künftig ausstoßen dürfen. Die CO2-Emissionen von Reisebussen und Lkw sollen bis 2040 um 90 Prozent sinken - verglichen mit 2019. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 09. Februar 2024)