Ab der Förderperiode 2024 hat das Förderprogramm „De-Minimis“ einen neuen Namen: Transport-Unternehmen mit mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen können ab 5. Februar Anträge für das Programm „Umweltschutz und Sicherheit“ (US) einreichen. Darauf weist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auf seiner Webseite hin. Die Antragsfrist endet am 31. Mai. Interessierte können Förderanträge ausschließlich über das e-Serviceportal des BALM stellen. Aktuell ist der Punkt im Portal noch nicht entsprechend angepasst, wie das Amt erklärt. So enthalten einige Bereiche wie die Antrags-ID noch das Kürzel „DM“. Gefördert werden fahrzeugbezogene oder effizienzsteigernde Maßnahmen bei schweren Nutzfahrzeugen. Dazu zählen etwa Fahrassistenz- oder Partikelminderungssysteme, Telematiksysteme sowie Software, mit der sich Daten des Digitachos auswerten lassen. Eigentlich sollte das De-Minimis-Förderprogramm an die reformierte EU-Verordnung für „De-Minimis-Beihilfen“ angepasst werden. Als das Bundesverkehrsministerium und das BALM das Programm vorbereiteten, war das neue EU-Recht noch nicht in Kraft, wie das Bundesamt weiter erläutert. Um eine zeitnahe Förderung zu ermöglichen, entschieden sich die beiden Behörden, das Programm auf Basis der bestehenden Förderrichtlinie umzusetzen. Allerdings sind einige Abweichungen zur „Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ vorgesehen, da die EU-rechtliche Grundlage der Richtlinie nur bis 30. Juni 2024 gilt. Bewilligungen sind daher auch nur bis dahin möglich.
Was ändert sich im Vergleich zu 2023 außer dem Namen?
So müssen beispielsweise Antragsstellende ihre Fahrzeugnachweise ausnahmsweise erst mit dem Verwendungsnachweis vorlegen, damit das BALM die Anträge schneller bearbeiten kann. Sie erklären dazu mit ihrer Unterschrift auf dem Kontrollformular unter anderem, dass sie Halter oder auch Eigentümer der förderfähigen Fahrzeuge sind. Ein weiteres Beispiel: Stichtag für die Fahrzeugnachweise ist der 1. Dezember 2023. Das BALM weist zudem darauf hin, dass man diejenigen Nachweise „wohlwollend“ prüfen würde, die sich hinsichtlich Eigentümer oder Halter auf andere Tage zwischen dem 1. Dezember und dem Tag der Antragsstellung beziehen. Interessierte können zudem diesmal nur einen Antrag stellen, Folgeanträge sind nicht möglich. Ebenfalls lassen sich bei den Verwendungsnachweisen nur Produkte auswählen, die das Amt als förderfähig anerkannt hat. Eine Liste dazu hat das BALM auf seiner Webseite eingestellt (PDF mit Stand 23. Januar hier, die Behörde aktualisiert die Liste regelmäßig, daher nur ein Zwischenstand). Für die Förderperiode 2025 soll eine auf der neuen EU-Verordnung basierende neue Richtlinie entstehen. Informationen zum Verfahren und weiteres für 2024 hat das BALM hier auf seiner Webseite zusammengestellt. Außerdem hat es hier ein PDF mit FAQ bereitgestellt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 24. Januar 2024)
Die Förderung für klimaschonende Nutzfahrzeuge läuft 2024 aus. Darauf haben sich die Haushaltspolitiker der Ampel-Koalition geeinigt. In der abschließenden Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2024 haben sich die Haushaltspolitiker hinter den Vorschlag des Bundesfinanzministeriums (BMF) gestellt, die Förderung für klimaschonende Nutzfahrzeuge (KsNI-Förderprogramm) auslaufen zu lassen. Bestehende Förderzusagen werden zwar noch erfüllt, den vom Lkw-Gewerbe erhofften dritten Förderaufruf wird es aber nicht mehr geben. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 19. Januar 2024)
Die Verhandlungsführer des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die neuen CO2-Grenzwerte für Lkw bis 2040 geeinigt. Der Kompromiss entspricht bezogen auf die Grenzwerte und ihre zeitliche Einführung genau den Vorschlägen, die die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Demnach sollen für die Lkw-Hersteller in 2030 die CO2-Flottenwerte um 45 Prozenten unter den CO2-Werten von 2019 liegen. 2035 sollen es 65 Prozent sein, 90 Prozent 2040. Ab 2035 sollen bei der Berechnung dieser Grenzwerte auch die sogenannten Berufsfahrzeuge wie zum Beispiel Müllfahrzeuge und Betonmischer mit einbezogen werden. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, diese Fahrzeuge von den CO2-Grenzwerten auszuschließen. Die neuen Grenzwerte gelten auch für Busse, wobei für Stadtbusse die CO2-Grenzwerte 2030 schon auf 90 Prozent und 2035 bei null Prozent liegen sollen. Lkw-Anhänger sollen 2030 ihre CO2-Werte um 7,5 Prozent verringert haben, Auflieger um zehn Prozent. Der Kompromiss muss jetzt noch formell von den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europaparlament angenommen werden. Das gilt als Formalie. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 19. Januar 2024)
Tschechien führt zum 1. März 2024 eine CO2-Emissionskomponente bei der Maut ein. Wie der tschechische Mautsystembetreiber Myto Cz auf seiner Website erläutert, werde mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/362 eine Mautkomponente in Kraft treten, die zur Deckung der Kosten der CO2-Emissionen aus dem Betrieb von Fahrzeugen auf mautpflichtigen Straßen in der Tschechischen Republik erhoben wird. Mit der Änderung werden fünf CO2-Emissionsklassen eingeführt. Die CO2-Emissionsklasse 1 hat die höchsten Gebühren, während die CO2-Emissionsklasse 5 die günstigste ist und für emissionsfreie Fahrzeuge gedacht ist. Zunächst würden alle Fahrzeuge in die CO2-Emissionsklasse 1 eingestuft, zu der schätzungsweise mehr als 90 Prozent der Fahrzeuge gehören, teilt der Mautsystembetreiber weiter mit. Betreibern von Fahrzeugen mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 1. Juli 2019 wird empfohlen, im CO2-Emissionsklassen-Finder von Myto Cz zu prüfen, ob sie für eine andere CO2-Emissionsklasse mit einem niedrigeren Mautsatz in Frage kommen. Wer sein Fahrzeug in eine höhere CO2-Emissionsklasse als CO2 1 einstufen lassen will, muss schließlich entsprechende Dokumente in das elektronische Mauterhebungssystem eingeben, die belegen, dass die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 25. Januar 2024)
Deutschland und andere EU-Länder haben die Europäische Kommission aufgefordert, ein ehrgeiziges Klimaziel für 2040 zu empfehlen. Das Ziel sollte mit dem langfristigen Temperaturziel von 1,5 Grad Celsius übereinstimmen und den Grundsätzen des europäischen Klimagesetzes Rechnung tragen, heißt es in einem gemeinsamen Brief von insgesamt elf Ländern, der der Deutschen Presse-Agentur am Freitag, den 26. Januar vorlag. So sollten etwa die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse beachtet werden. Das Ziel müsse zudem unter anderem in Einklang mit der Kosteneffizienz, einer fairen und gerechten Klimawende sowie den Empfehlungen des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats zum Klimawandel stehen, hieß es weiter.
Anfang Februar will die EU-Kommission ihr Klimaziel für 2040 vorstellen. Der Wissenschaftliche Beirat hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, die EU-Emissionen bis 2040 im Vergleich zu 1990 um 90 bis 95 Prozent zu verringern. Diese Reduktion sei entscheidend, um die Klimarisiken abzumildern. Erklärtes Ziel der EU ist bislang, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Dafür sorgen soll vor allem das Gesetzespaket „Fit for 55“ unter dem Dach des sogenannten Green Deal (Grüner Deal). Die Strategie umfasst Maßnahmen in verschiedenen Bereichen wie Energie, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft. Nachdem in den vergangenen Monaten ein Großteil der geplanten Klimagesetze bereits auf den Weg gebracht wurde, geht es nun hauptsächlich um die Umsetzung. In ihrem jüngsten Bericht schrieben die Wissenschaftler des Beirats, für das Erreichen der EU-Klimaziele müsse mehr getan werden. Zwar erkannten sie das Potenzial des Fit-for-55-Pakets an. Zusätzliche Maßnahmen seien jedoch unerlässlich. Vor allem die EU-Länder sind den Wissenschaftlern zufolge nun in der Pflicht. Der Beirat fordere die nationalen Regierungen dringend auf, ihre nationalen Energie- und Klimapläne zu verbessern und umzusetzen, hieß es. Das Ziel sollte auch sicherstellen, dass die EU bis spätestens 2050 auf dem Weg zur Klimaneutralität ist und danach negative Emissionen anstrebt, hieß es in dem Brief der Länder weiter. „Gleichzeitig müssen wir für eine ordnungsgemäße Umsetzung des Legislativpakets Fit for 55 sorgen.“ Das sei sowohl für die Glaubwürdigkeit der EU auf internationaler Ebene als auch für die Akzeptanz einer Erhöhung der Anstrengungen wichtig. „Wir können nur dann andere davon überzeugen, sich zu engagieren, wenn wir zu Hause die Arbeit erledigen“, hieß es. Für Deutschland unterzeichnete Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den Brief. Außerdem unterschrieben Regierungsvertreter aus Österreich, Bulgarien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Portugal und den Niederlanden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 19. Januar 2024)