Unser Newsletter: RECHT gut informiert

Aktuelles im Juli 2024

RECHT aktuell!

Reform der Straßenverkehrsordnung durch Bundesrat bestätigt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli den Änderungen an der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, nachdem er im vorherigen Plenum das der Verordnung zugrundeliegende Straßenverkehrsgesetz bestätigt hatte. Länder und Kommunen bekommen nun mehr Flexibilität bei ihren Entscheidungen: Sie können neben der Leichtigkeit des Straßenverkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren Anordnungen berücksichtigen, wenn die Sicherheit des Verkehrs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Den Kommunen wird es durch die Reform leichter gemacht, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anordnen, zum Beispiel beim sogenannten Lückenschluss zwischen zwei schon vorhandenen Tempo-30-Strecken, vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Zebrastreifen. Dies schließt Tempolimits auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtstraßen ein. Mehr Spielraum erhalten die Behörden zudem beim Anwohnerparken. Außerdem wird die Anordnung von Sonderfahrstreifen für neue umweltfreundliche Mobilitätsformen wie Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge, die Schaffung von Busspuren, aber auch die Bereitstellung angemessener Flächen für den Fahrradverkehr durch die Verordnung erleichtert. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen Notbremsassistenzsysteme künftig nicht mehr ausschalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder. In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat unter anderem fest, dass die sogenannte „Vision Zero“, wonach niemand durch Verkehrsunfälle getötet oder schwer verletzt werden soll, bislang in der Straßenverkehrsordnung nicht verankert ist. Er bittet die Bundesregierung daher, dieses Prinzip ausdrücklich in die StVO aufzunehmen, um das übergeordnete Ziel der Verkehrssicherheit als maßgeblichen Leitgedanken stärker hervorzuheben. Die Länderkammer regt an, Vision Zero in einer Präambel zur StVO als Leitbild zu etablieren. Die Verordnung kann nun verkündet werden und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. (Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 05. Juli 2024)

Grünes Licht für Postreform

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Die Neufassung passt das aus den 90er Jahren stammende Postgesetz an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen an. Briefe werden auch zukünftig an sechs Tagen in der Woche zugestellt. Um dies zu gewährleisten, ist es nach der Gesetzesbegründung erforderlich, die Brieflaufzeiten um einen Tag zu verlängern. Mussten bisher Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten Werktag. Am vierten Werktag ist die Zustellung mit 99 Prozent so gut wie sicher. Um den Wettbewerb bei Warensendungen - insbesondere im Online-Handel - zu stärken, wird der Markt für weitere Anbieter geöffnet. Voraussetzung für Marktzugang ist die Einhaltung der Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Die gilt auch für Subunternehmerketten. Um Verstöße eher zu erkennen und gegen sie vorgehen zu können, wird eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg sind mit einem Hinweis auf das erhöhte, Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg mit einem Hinweis auf das hohe Gewicht zu versehen. Übersteigt das Gewicht eines Paketes 20 kg, ist es durch zwei Personen oder mit Hilfe eines geeigneten technischen Hilfsmittels zuzustellen. Ziel der Novelle ist auch eine höhere Nachhaltigkeit bei der Paketzustellung. Durch ein Umweltzeichen sollen die Empfängerinnen und Empfänger nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung war. In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Bemühungen, die Arbeitsbedingungen im Postsektor zu verbessern, weist aber darauf hin, dass es weiterer Anstrengungen zum Schutz der Beschäftigten bedürfe. Er schlägt einige Maßnahmen vor, zum Beispiel die Schaffung gesetzlicher Regelungen, wonach Auftragnehmer ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Bedingungen einsetzen dürfen, die Aushändigung eines Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag und dass im Rahmen der digitalen Sendungsverfolgung auch die Gewichte der Pakete und die Arbeitszeit erfasst werden sollen. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft. (Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 05. Juli 2024)

Neue Grenzwerte zu Cannabis am Steuer vom Bundesrat gebilligt

Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert hat, billigte die Länderkammer im Plenum am 5. Juli 2024 damit zusammenhängende verkehrsrechtliche Gesetzesänderungen. Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum fest. Ging die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus, sieht das Gesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 € rechnen. Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei empfohlen. Er entspräche der Wirkung nach einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen werden. Wer den Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat, muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen, die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen Arzneimittels einnehmen, gelten allerdings weder die Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit Alkohol. Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie jungen Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer - genau wie es bereits für Alkohol gilt - generell untersagt. Die Gesetzesänderungen können nun ausgefertigt und verkündet werden und treten nach der Verkündung in Kraft. (Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 05. Juli 2024)

Lkw-Maut nun ausgeweitet

Für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen sind nun auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig, die für den Güterkraftverkehr verwendet werden – für Handwerker gibt es Ausnahmen. Dem Staat bringt die Ausweitung milliardenschwere Mehreinnahmen. Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Sie gilt bisher für Fahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Neu eingeführt wurde auch ein CO2-Aufschlag. Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen aus der Lkw-Maut nach Angaben des Verkehrsministeriums rund 7,4 Milliarden Euro. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut würden zur Hälfte für die Bundesfernstraßen und die andere Hälfte für Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und dabei ganz überwiegend für die Schiene verwendet, so das Ministerium. Die Lkw-Maut ist damit eine wichtige Einnahmequelle des Bundes für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsnetze. Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums sagte, von der Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge seien grundsätzlich geschätzt rund 330.000 Fahrzeuge betroffen. Die prognostizierten Mehreinnahmen beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 500 Millionen Euro und in den Folgejahren auf jeweils rund 1,2 Milliarden Euro – einschließlich der Einnahmen aus einem Mautteilsatz für verkehrsbedingte CO2-Emissionen. Die tatsächlichen Mauteinnahmen hingen maßgeblich von der konjunkturellen Entwicklung ab.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität weist darauf hin, dass es keine Übergangszeit gebe, in der die neu mautpflichtigen Fahrzeuge nicht kontrolliert würden. "Wird die Maut für mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm nicht entrichtet, wird die nicht gezahlte Maut nacherhoben und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet", teilt es weiter mit. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01. Juli 2024)

RECHT nachhaltig!

Startschuss für das Lkw-Schnellladenetz

Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II hat die Bundesregierung erstmals auch für E-Lkw umfassende Maßnahmen beschlossen, die eine Errichtung dieser Ladeinfrastruktur sicherstellen. Dazu gehört der Aufbau eines Schnellladenetzes für E-Lkw entlang der Bundesautobahnen in Deutschland. An etwa 350 ausgewählten bewirtschafteten und unbewirtschafteten Standorten soll die Lkw-taugliche Schnellladeinfrastruktur entstehen. Für die Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs und den Wirtschaftsstandort Deutschland ist dies von zentraler Bedeutung. Dabei müssen zwei Elemente ineinandergreifen: Der Ausbau des Verteilnetzes, ausgelöst durch Anträge auf Netzanschluss beim Netzbetreiber, und der Aufbau der Ladesäulen, initiiert durch Förderausschreibungen. Die Veröffentlichung der Ausschreibung an den rund 130 unbewirtschafteten Rastanlagen ist für den Spätsommer 2024 geplant. Die Autobahn GmbH des Bundes, die vom BMDV mit der Beauftragung der Netzanschlüsse betraut wurde, arbeitet derzeit intensiv an der Prüfung und Umsetzung der erforderlichen Infrastrukturtechnik an den geeigneten Standorten. Für die ersten Standorte hat die Autobahn GmbH bereits die Netzanschlussbestellungen ausgelöst. (Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) v. 03. Juli 2024)

RECHT europäisch!

Lkw-Maut: Vorbereitungen in den Niederlanden

Das Unternehmen Vitronic wurde von der niederländischen Kraftfahrzeugbehörde RDW ausgewählt, Kontrolldienstleistungen für die Lkw-Maut bereitzustellen. Vor der Einführung der Lkw-Maut im Jahr 2026 wird Vitronic straßenseitige Kontrollsysteme sowie Datenverarbeitungsdienste liefern und installieren. Darüber hinaus soll Vitronic für RDW sämtliche damit verbundenen Servicedienstleistungen über die nächsten zehn Jahre erbringen, teilte das Unternehmen mit. Die Niederlande werden im Jahr 2026 eine Lkw-Maut einführen. Ähnlich wie in den Nachbarländern wird die Maut entfernungsbasiert auf allen Autobahnen und bestimmten Provinz- und Gemeindestraßen erhoben. Die Lkw-Maut wird zusätzlich in Abhängigkeit der Emission des Lkw berechnet – Lkw mit geringerem Schadstoffausstoß bezahlen weniger. Mit Einführung der Lkw-Maut in den Niederlanden ab 2026 müssen alle Lkw mit On-Board-Units (OBUs) ausgestattet sein, die die gefahrenen Kilometer auf mautpflichtigen Straßen aufzeichnen. Vitronic übernimmt nicht nur die Lieferung aller erforderlichen Systeme, sondern auch deren Installation an 61 Schilderbrücken, die bereits auf den Straßen der Niederlande vorhanden sind. Zusätzlich werde man etwa dreißig mobile Kamerasysteme für Kontrollen an verschiedenen Standorten in den Niederlanden bereitstellen und betreiben, um die Einhaltung der Vorschriften auf dem gesamten mautpflichtigen Straßennetz zu gewährleisten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 03. Juli 2024)