Unternehmen können ab dem 19.Juni 2019 wieder Fördermittel für die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen mit Abbiegeassistenten beantragen. Nachdem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) das Geld für das staatliche Zuschussprogramm um weitere fünf Millionen Euroaufgestockt hat, öffnet das zuständige Bundesamt für Güterverkehr am 19. Juni 2019 ab 9 Uhr erneut sein E-Service-Portal. Im Januar hatte eine Antragssperre verhängt, weil nach nur wenigen Tagen bereits alle zur Verfügung stehenden Mittel angesichts der großen Nachfrage gebunden waren.
Die Verbände der Güterverkehrsbranche rechnen damit, dass auch die zusätzlichen Fördermittel für die Anschaffung von Lkw-Abbiegeassistenten gefragt sein werden. Die Antragsunterlagen hierfür werden laut dem BAG rechtzeitig im E-Service-Portal unter der Rubrik „Formulare und Anleitungen“ veröffentlicht. Förderanträge können grundsätzlich bis zum 15. Oktober 2019 gestellt werden. Für jeden Zuwendungsberechtigten sind, auch unter Berücksichtigung bereits gestellter Anträge „AAS“, demnach grundsätzlich maximal zehn Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 12.06.2019)
UPDATE:
Bereits 3 Stunden nach Öffnung des E-Service-Portals wurde dieses bereits wieder geschlossen, da das Volumen ausgeschöpft ist.
Mit Inkrafttreten der neuen Tachografenverordnung (EU) 165/2014 müssen seit 15. Juni 2019 neu zugelassene Lkw mit dem smarten Tachografen ausgerüstet sein. Die Einführung der neuen Tachografen-Generation bringt eine ganze Reihe von Neuerungen mit sich. Die VerkehrsRundschau hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt:
Brauche ich jetzt neue Tachografenkarten?
Neue sowie alte Karten seien mit allen DTCO-Tachografen kompatibel, betont VDO, hierzulande Marktführer bei Digitachos. Die Fahrer- und Flottenkarten bleiben demnach bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und werden dann automatisch von den Behörden durch die neue Generation der Fahrer- und Flottenkarten ersetzt. Allein Werkstätten müssen schon jetzt eine neue Werkstattkarte beantragen, um die neuen Prüfvorgaben zu erfüllen.
Gibt es eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge?
Eine Nachrüstpflicht gilt erst ab 15. Juni 2034, und auch nur für Altfahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
Was ändert sich bei den Kontrollen?
Die neue EU-Verordnung fordert unter anderem eine standardisierte DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication) im smarten Tachografen, über die ausgewählte Informationen quasi im Vorbeifahren an die Geräte der Kontrollbeamten übermittelt werden können. Dabei handelt es sich um Fahrzeug- und Kalibrierungsdaten, Informationen über Sicherheitsverletzungen und aufgetretene Fehlfunktionen des Tachografen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat nach eigenen Angaben im Rahmen eines Pilotprojekts bereits einen Teil der Kontrollfahrzeuge des Straßenkontrolldienstes mit der entsprechenden DSRC-Reader-Technik ausgerüstet. Sobald die sogenannten Kontrollchipkarten des Kraftfahrtbundesamts vorliegen und die entsprechenden Tests durchgeführt wurden, soll die Technik voraussichtlich bis Mitte dieses Jahres funktionsfähig und einsatzbereit sein, teilt das BAG mit. Dank der DSRC-Technologie können die Kontrollbeamten künftig viel gezielter auffällige Fahrzeuge anhalten. Das bedeutet im Umkehrschluss: Unternehmen und Fahrer, die alle Vorschriften einhalten, dürfen künftig mit weniger unplanmäßigen und damit lästigen Stopps rechnen.
Wie stelle ich sicher, dass Fahrer- und Fahrzeugdaten weiterhin gesetzeskonform ausgelesen und archiviert werden?
Aufgrund neuer Verschlüsselungstechnik müssen Downloadtools und Flottenmanagementsoftware auf den neuen Stand gebracht werden. Bei VDO geschieht dies teilweise automatisch: Produkte der DLD-Familie für den automatisierten Download aktualisieren sich etwa per Over-the-air-Update von alleine. Für die Produkte zum manuellen Download – die DLK-Familie – bietet VDO eine Aktualisierung per Update-Karte an. Gerätegenerationen, die älter sind als die DLK-Pro-Produktfamilie und als der Downloadterminal DLT Pro, werden laut Hersteller allerdings nicht mehr in der Lage sein, Daten aus dem DTCO 4.0 herunterzuladen und zu archivieren. Flotten, die diese Tools verwenden, müssen zu aktuelleren Modellen wechseln, um die gesetzlichen Vorgaben auch beim smarten Tachografen erfüllen zu können.
Welche Daten werden erfasst und weitergegeben?
Eine in der neuen EU-Tachografenverordnung definierte, so genannte ITS-Schnittstelle - das steht für Intelligent Transportation Systems - kann rund 70 verschiedene Daten übertragen. Mit rund 50 wird der Großteil davon als personenbezogen klassifiziert. Das fängt beim Namen des Fahrers und dem Ablaufdatum der Fahrerkarte an und reicht zu den detailliertesten Stati die Lenk- und Ruhezeiten betreffend. Darüber hinaus kann der neue Tachograf über ein globales Satellitensystem (GNSS) Positionsdaten erfassen. Diese werden automatisch beim Start und Ende der Schicht sowie nach drei Stunden Fahrzeit und nach jedem Aktivitätenwechsel aufgezeichnet. Eine komplette Auflistung der über das ITS-Interface verfügbaren Daten kann auf der Internetseite der Europäischen Kommission im Dokument „Commission Implementation Regulation (EU) 2016/799, Appendix 13“ (Seite 427 bis 429) eingesehen werden. Die dort als „persönlich“ klassifizierten Daten dürfen laut Tachografenverordnung nur dann vom Gerät weitergegeben werden, wenn der Fahrer dies per Eingabe am Gerät ausdrücklich genehmigt hat. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 14.06.2019)