Mit der Handy-Novelle wurde bereits 2017 verboten, während der Fahrt ein elektronisches Kommunikationsgerät zu benutzen, wenn dieses dafür aufgenommen beziehungsweise gehalten werden muss. Auch auf Betreiben des Bundesverbands für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) wurde Funkgeräten bis Ende Juni 2020 eine Übergangsfrist zugestanden, die dann noch einmal in Form einer „Schonfrist“ bei Kontrollen verlängert wurde. Diese Schonfrist für die Nutzung von konventionellen Funkgeräten während der Fahrt endet jedoch am 30. Juni 2021, wie der Verband in einem Facebook-Post mitteilt. Funkgeräte würden dann wie alle anderen elektronische Kommunikationsgeräte behandelt, das heißt: sie dürfen während der Fahrt nur benutzt werden, "wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder
Da bislang aber immer noch kaum Alternativlösungen am Markt verfügbar seien, will sich der BGL gemeinsam mit der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und dem Runden Tisch der Amateurfunker gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür einsetzen, die Übergangsfrist weiter zu verlängern. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 27. Mai 2021)
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich für eine verlängerte Verpflichtung der Unternehmen ausgesprochen, Beschäftigten im Betrieb Coronatests anzubieten. Er rechne damit, dass „die Testangebotspflicht auch über den Sommer hinaus uns mithelfen muss, das Infektionsgeschehen im Griff zu halten“, sagte Heil. Die Testangebotspflicht und andere Schutzregeln würden über die aktuell geltende Befristung 30. Juni hinaus gebraucht. Heil kündigte zugleich Gespräche über das geltende Gebot an, den Beschäftigten – wo möglich – Homeoffice anzubieten. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hatte ein „klares Stufenkonzept“ von Bund und Ländern zur Rückkehr in einen „normalen Geschäftsbetrieb“ gefordert. Festgelegt werden solle darin, wie Testangebotspflicht, Homeoffice und Hygieneregeln in Korrelation zur Zahl von Geimpften und Genesenden verringert und abgeschafft werden können, so der BDI. Heil hielt dem entgegen: „Wenn man sich überlegt, dass ganze Wirtschaftszweige nach wie vor eingeschränkt sind oder gar kein Geschäft machen können, wenn man sich überlegt, dass Grundrechte nach wie vor eingeschränkt sind, dann muss auch die Arbeitswelt einen Beitrag leisten.“ Die Regeln nutzten auch der Wirtschaft, um auf breiter Front wieder öffnen zu können. Heil und der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigten zudem einen schärferen Arbeitsschutz mit mehr Kontrollen an. Die Pandemie habe die Notwendigkeit des Arbeitsschutzes gezeigt. Laumann kündigte an, dass gemeinsame Betriebsbegehungen von Arbeitsschutz-Behörden und berufsgenossenschaftlicher Unfallversicherung zur „ständigen Gewohnheit“ werden sollten. Allein in den kommenden Jahren seien 200.000 solcher Termine in Deutschland geplant. Die Länder wollten den starken Personalabbau bei der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung der vergangenen Jahre nun rückgängig machen. Allein in Nordrhein-Westfalen seien in diesem Jahr 100 neue Stellen geplant. „Wir brauchen überall in Deutschland mehr Stellen für den Arbeitsschutz“, sagte Laumann. Bis 2026 sollten jedes Jahr sechs Prozent der Betriebe kontrolliert werden können. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 27. Mai 2021)
Ab dem 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher in den Führerschein eingetragenen Schlüsselzahl 95 und weist damit eine beschleunigte Grundqualifikation nach. Die Umstellung gilt in allen deutschen Bundesländern, soll die verschiedenen Nachweismöglichkeiten in Europa reduzieren und das Grenzgänger-Problem lösen. Der FQN hat Scheckkarten-Format und muss vom Fahrer bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden. Diese veranlasst dann wie beim Personalausweis die Produktion und Personalisierung des FQN. Die Führerscheinstellen weisen darauf hin, dass die Lieferfrist des Fahrerqualifizierungsnachweises an den Inhaber im Direktversand min. 10 Arbeitstage beträgt. Entsprechende Anträge sind daher frühzeitig vor Fristablauf bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle zu stellen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95″ in den Führerschein nicht möglich war, z. B. bei ausländischen Führerscheinen. Da die Eintragung des Unionscodes 95 auf dem EU-Kartenführerschein ab dem 23.05.2021 nicht mehr zulässig ist, kann auch keine vorläufige Fahrberechtigung mit dem Code ausgestellt werden. Wichtig ist, dass Berufskraftfahrer den FQN zukünftig immer zusammen mit dem Führerschein und der Fahrerkarte mitführen müssen. Ein Führerschein mit eingetragenen Klassen C und D reicht nicht mehr aus. Wurde die Schlüsselzahl 95 vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht im Dezember 2020 in den Führerschein eingetragen, so ist der Führerschein bis zum Ablaufdatum gültig. Ein Umtausch ist nicht notwendig. (Quelle: Mitteilung des Verlag Heinrich Vogel v. 20. Mai 2021)
Die Lkw-Mautsätze verändern sich, zum Teil rückwirkend. Das geht aus einem Änderungsentwurf des Bundesfernstraßenmautgesetzes hervor, über den der Bundestag am Donnerstag Abend, 20. Mai 2021, abstimmen soll. Die Zustimmung gilt als Formsache. Der VerkehrsRundschau liegt der Änderungsentwurf des Bundesfernstraßenmautgesetzes vor. Demnach müssen Unternehmen für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen weniger Lkw-Maut bezahlen (die genauen Mautsätze siehe unten). Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. Oktober 2020, in dem es hieß, dass die deutsche Lkw-Maut seit Jahren falsch berechnet worden sei. Konkret ging es um die Kosten für die Verkehrspolizei auf Bundesfernstraßen. Deutschland hatte diese Kosten bislang den Transportunternehmen anteilig in Rechnung gestellt. Dagegen hatte ein polnischer Spediteur geklagt und von der Bundesrepublik Deutschland 12.500 Mautgebühren zurückverlangt. Die EU-Richter urteilten, dass die Maut nur Infrastrukturkosten beinhalten darf, also zum Beispiel Kosten für Betrieb und Instandhaltung der Straßen. Die Polizeikosten hingegen zählen nicht dazu. Daher musste Deutschland die Mautsätze entsprechend nach unten korrigieren. In dem Entwurf zum zweiten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften ist zudem vorgesehen, ab dem 1. Oktober 2021 für die Luftverschmutzung höhere Maut-Gebühren anzusetzen. Eine Aktualisierung der anlastbaren externen Kosten der Luftverschmutzung und Lärmbelastung durch die EU gab Deutschland die Möglichkeit, die anteiligen Kosten der Luftverschmutzung bei der Lkw-Maut anzuheben. Diese Möglichkeit ist jetzt in dem Entwurf umgesetzt.
Dem Änderungsentwurf zufolge sinkt der Mautteilsatz der Infrastrukturkosten rückwirkend ab dem Tag des EuGH-Urteils am 28.10.2020 wie folgt:
Der Mautteilsatz der Luftverschmutzungskosten soll sich ab dem Tag des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes (2. EEMD-Gesetz) zum 01.10.2021 wie folgt erhöhen:
Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 20. Mai 2021)
Continental hat seinem smarten Tachografen VDO DTCO 4.0 ein Update spendiert. Wie das Technologieunternehmen meldet, ist das Upgrade sofort verfügbar und könne in rund zehn Minuten durch die Werkstatt durchgeführt werden. Neu ausgelieferte Tachographen enthalten bereits ab Werk die Version 4.0e. Zu den neuen Funktionen zählt unter anderem, dass jetzt das Aufenthaltsland automatisch via Satellit erkannt wird. Für mehr Übersicht soll der so genannte Arbeitszeit-Counter sorgen: Warnungen bei Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit werden dabei im Display angezeigt. Zusätzlich wurde auch der Zeitraum, in dem manuelle Korrekturen und Nachträge der Arbeitszeiten möglich sind, auf zehn Minuten erweitert. Dies soll Fahrern mehr Flexibilität einräumen und dabei helfen, Fehleinträge zu verhindern. Neben den neuen Funktionen und mehr Bedienerfreundlichkeit habe das Upgrade auch zu einer verbesserten Gesamtperformance des digitalen Tachografen beigetragen, so Continental weiter. Demnach wurde das Handling der Fahrerkarte deutlich vereinfacht und beschleunigt. So sei das Fahrzeug bereits abfahrbereit, während die Karte im Hintergrund noch vollständig eingelesen wird – die Anzeige „ready to drive“ informiere den Fahrer dann, dass es losgehen kann. Die Wartezeit bis manuelle Einträge vorgenommen werden können sei zudem mit dem 4.0e-Upgrade deutlich kürzer. „Das Softwareupgrade ist in erster Linie ein Komfort-Feature, das aber nicht nur die Benutzerfreundlichkeit verbessert, sondern gleichzeitig auch Prozesse beschleunigt und für mehr Transparenz sorgt. Damit profitieren nicht nur die Fahrer, sondern auch Speditionsmanager von diesem Update“, erklärt Marcello Lucarelli, Leiter des Geschäftssegments Commercial Vehicle Fleet Services bei Continental. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 12. Mai 2021)
Seit dem 1. Mai 2021 gilt wieder die volle Insolvenzantragspflicht für Unternehmen. Es gelten also wieder die normalen Antragspflichten, eine Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung anzuzeigen. Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform, weist darauf hin, dass es „dann keinerlei Ausnahmen mehr gibt, weder für zahlungsunfähige noch überschuldete Unternehmen“. Auch die insolvenzreifen Unternehmen, die noch auf das Corona-Überbrückungsgeld warten, müssten unter Berücksichtigung der regulären gesetzlichen Fristen einen Antrag beim Amtsgericht stellen, erklärte Hantzsch. Das Auslaufen der Regelung bedeute „eine Rückkehr zu regulären Wettbewerbsbedingungen und marktwirtschaftlicher Transparenz“, fügte er hinzu. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde im März vergangenen Jahres beschlossen und wurde seitdem mehrfach verlängert. Die Maßnahme war bis zuletzt umstritten, da Kritiker eine damit verbundene Verzerrung des Insolvenzgeschehens bemängelten. Trotz aller Befürchtungen werde es ab Mai aber wahrscheinlich nicht zu einer akuten Insolvenzwelle bei den Unternehmen kommen, da die staatlichen Hilfsmaßnahmen – wie zum Beispiel die Überbrückungshilfen oder das Kurzarbeitergeld – erst einmal weiterlaufen, so die Einschätzung von Hantzsch. Besonders wichtig sei es nun für Unternehmen, Lieferanten und Kreditgeber, sich „mit allen verfügbaren Mitteln über die Lage ihrer jeweiligen Geschäftspartner zu informieren und ihr Risikomanagement zu professionalisieren“, empfiehlt die Creditreform. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 01. Mai 2021)
Die designierte grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg will eine Mautpflicht für Lastwagen auf Landes- und Kommunalstraßen einführen. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Samstag nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen erfuhr, wird die Maut damit begründet, dass Lkw über 7,5 Tonnen auf Dauer große Schäden an den Straßen anrichten. Bisher gibt es die Lkw-Maut nur für die Nutzung von Autobahnen und Bundesstraßen. Zunächst will Grün-Schwarz in der Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern die Erweiterung der Lkw-Maut von Bundes- auf Landes- und Kreisstraßen in ganz Deutschland vorschlagen. Sollte dies nicht zum Ziel führen, will die neue Landesregierung in der zweiten Hälfte der Wahlperiode eine landesrechtliche Regelung erlassen und die Maut noch vor Ende der Legislatur einführen. Die Koalition verspricht sich davon Einnahmen von 200 Millionen Euro, jeweils die Hälfte für das Land und die Kommunen. Zunächst hatte die CDU aus Rücksicht auf Proteste der Wirtschaft die erweiterte Lkw-Maut abgelehnt. Am Ende der Koalitionsverhandlungen stimmte sie aber doch zu. Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) hatte gewarnt, dass eine Maut auf Landes- und Kommunalstraßen die Unternehmen im Südwesten zusätzlich belaste und benachteilige. Denn in anderen Bundesländern gebe es eine solche Maut nicht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 03. Mai 2021)
Für mehr Klimaschutz in den Bereichen Verkehr und Gebäude erwägt die EU-Kommission ein neues europäisches Preissystem für Kohlendioxid. Dies geht aus einer Präsentation von Kommissionschefin Ursula von der Leyen beim EU-Gipfel hervor, wie die Deutschen Presse-Agentur am Dienstag von Teilnehmern erfuhr. Es gehe dabei nicht um eine Ausweitung des bestehenden Emissionshandels ETS, der Kraftwerke und Fabriken betrifft, sondern um ein neues System für Gebäude und Straßentransport. Dieses könnte in kleinen Schritten über einen längeren Zeitraum zusätzlich eingeführt werden. Soziale Auswirkungen müssten kompensiert werden. Dabei würde Brüssel die EU-Staaten unterstützen, hieß es weiter. Die EU hat ihr Klimaziel für 2030 gerade verschärft: Statt 40 Prozent Treibhausgase sollen 55 Prozent eingespart werden, jeweils im Vergleich zu 1990. Deshalb müssen auch die Emissionen aus Verkehr und Gebäuden stärker vermindert werden als bisher geplant. Die EU-Kommission will ihre endgültigen Vorschläge dazu am 14. Juli veröffentlichen. Ein CO2-Preis verteuert die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas und soll Anreize bieten, dies mit sparsamer und sauberer Technologie zu vermeiden. Kritiker wenden ein, dies träfe auch Verbraucher bei Heiz- oder Spritkosten, die keinen Einfluss auf die Modernisierung der Heizung haben oder sich kein neues Auto leisten können. Unter anderem die Grünen fordern stattdessen, der Industrie neue Vorschriften zu machen, etwa für einen geringeren CO2-Ausstoß bei Autos. In Deutschland gibt es seit Anfang des Jahres einen CO2-Preis, er liegt bei 25 Euro pro Tonne CO2. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 26. Mai 2021)
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden und bekommt bis dahin verbindliche Emissionsziele für die 20er und 30er Jahre. Das ist der Kern des neu aufgelegten Klimaschutzgesetzes, das das Bundeskabinett am 12. Mai beschlossen hat. Bislang hatte die Bundesregierung bis 2050 angestrebt, nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen, wie wieder gebunden werden können. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen sollen so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt werden. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung Ende April mit einem Urteil verpflichtet. Der Gesetzentwurf enthält auch neue Jahresemissionsmengen für die Jahre 2023 bis 2030 in den einzelnen Wirtschaftssektoren wie Verkehr oder Industrie. Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden dem neuen Gesetz zufolge die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Über die Sektorziele hinaus gibt das Gesetz einen Fahrplan für die Reduktion von Treibhausgasen im Zeitraum zwischen 2031 und 2040 vor. Darüber hinaus will die Bundesregierung in den kommenden Wochen ein Sofortprogramm mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaziele auf den Weg bringen. Das geht aus einem begleitenden Beschluss des Bundeskabinetts hervor. Darin vorgesehen ist unter anderem auch, dass Vermieter künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen sollen. „Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch. In einer ersten Reaktion zum neuen Klimaschutzgesetz mahnt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik an: „Gesetzliche Zielvorgaben und eine Erhöhung des CO2-Preises alleine werden die Verkehrswende nicht beschleunigen, wenn die Schritte auf dem Weg zum Ziel nicht beschrieben und die Instrumente nicht vorhanden sind.“ Der beabsichtigte Lenkungseffekt hin zu emissionsfreien Logistikprozessen werde nur erfolgreich, wenn es für die Speditionshäuser echte Alternativen, nämlich Null-Emissions-Lkw und eine leistungsfähige Schiene gebe. Hierfür brauche es weitere Technologiefortschritte, also serienreife, flächendeckend verfügbare Lkw-Antriebstechnologien und vor allem auch eine stabile Auflade- und Betankungsinfrastruktur in ganz Europa. Der Verband fordert zudem Kontinuität bei den bereits eingeleiteten, finanziellen Anreizen und Förderprogrammen der Bundesregierung weit über diese Legislaturperiode hinaus. Nur so könnten die Mehrkosten für die Wirtschaft in Milliardenhöhe, die durch die hohen Investitionsaufwendungen für technologisch völlig neue Fuhrparks bei gleichzeitiger Entwertung der Bestandsfahrzeuge entstehen, abgemildert werden. Auch dürfe die weitere, steuerfinanzierte Ertüchtigung der Schiene für ein dichtes Verkehrsnetz, ausgebaute Gleisanschlüsse und einen starken kombinierten Verkehr nicht abreißen. „Die Erreichung der Klimaziele gelingt nur durch eine Kombination verschiedener Instrumente. Der aktive Beitrag der Logistikbranche muss deshalb flankiert werden von ihren Zulieferern, d. h. den Nutzfahrzeugherstellern, der Energiewirtschaft und auch der öffentlichen Hand“, betont DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Das Fundament für das richtungsweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe die amtierende Bundesregierung selbst geschaffen. „Jetzt muss sie aufpassen, dass sie sich auf den letzten Metern nicht noch überhebt und Wirtschaft und Gesellschaft völlig überfordert“, so Huster weiter. Insofern sei der Vorschlag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, den Verkehrssektor zunächst vom linearen Reduktionspfad zu lösen und das CO2-Einsparungsdefizit mit den bis dahin erreichten Technologiefortschritten ab 2030 nachzuholen, „durchaus diskussionswürdig“, so Huster. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 12. Mai 2021)