Der Bundesrat hat am Freitag, 20. Mai, die Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit der der nationale Rechtsrahmen zum autonomen Fahren vervollständigt wird, verabschiedet. Kern der Rechtsverordnung ist laut Bundesverkehrsministerium (BMDV) die Regelung des Verfahrens über die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion zum Straßenverkehr. Um den Regelbetrieb dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr in festgelegten Betriebsbereichen zu ermöglichen, sollen keine singulären technischen Ausnahmegenehmigungen des jeweiligen Bundeslands erforderlich sein. Die Verordnung regelt im Wesentlichen die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen, die Voraussetzungen und das nähere Verfahren zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs zum Verkehr eines Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion auf öffentlichen Straßen, Regelungen zur Zulassung des Kraftfahrzeugs sowie den Pflichten der Beteiligten, neue Erprobungsregelungen und Ordnungswidrigkeiten. In einem Anhang werden detailliert die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit, die Ausrüstung für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen geregelt. „Das autonome Fahren wird unsere Mobilität nachhaltig verändern und bietet enormes Potenzial, beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) nach der Zustimmung des Bundesrates. Deutschland nehme mit dieser Entscheidung eine internationale Führungsposition ein. „Mit der heutigen Annahme der Rechtsverordnung erreichen wir einen Meilenstein in der Automobil- und Mobilitätsbranche«, begrüßte Joachim Damasky, Geschäftsführer des Verbands der Automobilindustrie (VDA) die Entscheidung. Marcus Bollig, VDA-Geschäftsführer für den Bereich Produkt und Wertschöpfung, fügte hinzu: „Autonomes Fahren wird sich in den nächsten Jahren äußerst dynamisch entwickeln und ist eines der großen Zukunftshemen. Wichtig ist jetzt, das Gesetz und die Verordnung schnellstmöglich umzusetzen. Entscheidend ist dabei, die Infrastruktur entsprechend mitzudenken und auszugestalten. Dafür müssen die Länder die Genehmigungen für die öffentlichen Bereiche vorantreiben, die autonome Fahrzeuge befahren dürfen“. Die Verordnung benötigt aus Sicht der Automobilindustrie noch Ergänzungen und Präzisierungen in einzelnen Punkten. Unter anderem muss das Regelwerk mit der technologischen Entwicklung einhergehen und sollte daher regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Vor allem brauchen die Anwender autonomer Fahrfunktionen eine verlässliche digitale Infrastruktur in Deutschland. Hier brauche es „massive Investitionen, um die noch immer großen Lücken zu schließen“. Die Verordnung wird nach dem Beschluss des Bundesrates nun erneut dem Kabinett vorgelegt. Im Anschluss soll sie schnellstmöglich im Bundesgesetzblatt verkündet werden und damit in Kraft treten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 20. Mai 2022)
Reifendrucküberwachungssysteme sollen auch für alle Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen vorgeschrieben werden. Das sieht eine Novellierung der UN-Regelung ECE R 141 vor. Die Regelung ist Bestandteil des Regelwerks der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa. Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mitteilt, sollen Reifendrucküberwachungssysteme ab Juli 2022 für alle neuen Fahrzeugtypgenehmigungen und ab Juli 2024 für alle neu zugelassenen Trailer verbindlich werden. Danach werden Fahrer bei einem Druckverlust von mehr als 20 Prozent oder einer Fehlfunktion des Systems innerhalb von zehn Minuten eine Warnung erhalten. Als einen Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr begrüßt Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr, die Neuregelung. „Darüber hinaus können Reifendrucküberwachungssysteme den Kraftstoffverbrauch und die Lebensdauer von Reifen positiv beeinflussen“, so Ruff. Reifendrucküberwachungssysteme sind bereits in vielen Fahrzeugkategorien gesetzlich vorgeschrieben. Trailer waren jedoch bislang davon ausgenommen. Weitere Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Quelle: Mittelung der BG Verkehr v. 16. Mai 2022)
Wie das Statistische Bundesamt bestätigte, erreichten die Inflationsraten im April den höchsten Stand seit der deutschen Wiedervereinigung, die Verbraucherpreise lagen durchschnittlich um 7,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Vor allem stark gestiegene Energiepreise heizen die Inflation an, dieser Trend hat sich seit der russischen Intervention in der Ukraine noch verstärkt: Bereits im März stiegen die Energiepreise um über 30 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat an. Im April verteuerte sich Energie gegenüber dem Vorjahresmonat nun um 35,3 Prozent. Die Preise für leichtes Heizöl verdoppelten sich sogar nahezu (plus 98,6 Prozent). Auch für Sprit (plus 38,5 Prozent) und Erdgas (plus 47,5 Prozent) mussten Verbraucher deutlich mehr zahlen. Auch die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im April für die privaten Haushalte spürbar um 8,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, so das Bundesamt. Damit habe sich der Preisauftrieb deutlich verstärkt (März 2022: plus 6,2 Prozent). Höhere Inflationsraten schmälern die Kaufkraft von Verbrauchern, weil sie sich für ihr Geld weniger leisten können. Die Bundesregierung hat inzwischen zwei milliardenschwere Pakete geschnürt, um Unternehmen und Haushalte in Deutschland zu entlasten, darunter Kostenzuschüsse und ein Kreditprogramm. Nach Einschätzung von Ökonomen müssten sich die Verbraucher vorerst weiter auf hohe Teuerungsraten einstellen. Für das Gesamtjahr 2022 rechneten Volkswirte zuletzt mit einer durchschnittlichen Teuerungsrate von mehr als sechs Prozent in Deutschland. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 11. Mai 2022)
Arbeitnehmer müssten bei Vergütungsansprüchen auch künftig darlegen, dass die Zahl an Überstunden notwendig, angeordnet, geduldet oder zumindest nachträglich vom Arbeitgeber gebilligt wurde, entschied das Bundesarbeitsgericht am 4. Mai in einem Grundsatzurteil in Erfurt (5 AZR 359/21). Geklagt hatte ein Auslieferungsfahrer einer Einzelhandelsfirma aus Niedersachsen. An der Darlegungs- und Beweislast der Arbeitnehmer im Überstundenprozessen ändere das in Deutschland viel diskutierte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur täglichen Arbeitszeiterfassung nichts, so das Gericht. Das EuGH-Urteil ziele auf Arbeitsschutz durch Eindämmung ausufernder Arbeitszeiten und nicht auf Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, begründeten die Arbeitsrichter ihre Entscheidung. Sie bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung bei Überstunden-Vergütungsklagen.
Der Europäische Gerichtshof hatte mit einem Urteil von Mai 2019 Arbeitgeber verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten täglich systematisch zu erfassen - quasi wie mit einer digitalen Stechuhr. Darauf berief sich der Auslieferungsfahrer aus Niedersachsen, der mit seiner Klage nicht genommene Pausen als Überstunden bezahlt haben wollte. Er argumentierte, die technische Erfassung seiner Arbeitszeit reiche aus, um Überstunden zu dokumentieren.„Eine reine Kommen-und-Gehen-Erfassung ist ein bisschen wenig als Argument“, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung. Der Kläger sei eine Begründung schuldig geblieben, warum die Überstunden von ihm geleistet werden mussten und keine Pausen möglich gewesen seien. „Die Behauptung, es ging nicht anders, reicht nicht aus.“ Linck verwies darauf, dass Arbeit eine weisungsgebundene Tätigkeit ist. Der Mann hatte mit seiner Klage, bei der es um rund 5223 Euro ging, weder beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen noch in der höchsten Instanz Erfolg. Der Fall hatte für Furore gesorgt, weil das Arbeitsgericht Emden als erste Instanz eine Anpassung der Darlegungs- und Beweislast nach dem Stechuhr-Urteil des EuGH bejaht hatte. In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts heißt es, Arbeitnehmer müssten zur Begründung einer Klage auf Überstundenvergütung darlegen, dass sie „Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten“ haben. Da Arbeitgeber Vergütung nur für von ihnen veranlasste Überstunden zahlen müssten, sei deutlich zu machen, dass diese „ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt“ wurden. Der Anwalt des beklagten Handelsunternehmens machte zudem geltend, dass das Stechuhr-Urteil des EuGH bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt worden sei. In Deutschland fallen nach Gewerkschaftsangaben jährlich viele Millionen Überstunden an. Ihre Bezahlung beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 05. Mai 2022)
Bereits zum zweiten Mal verleiht FUMO Solutions die begehrten FUMO Awards im Rahmen der jährlich stattfinden VerkehrsRundschau Galaveranstaltung, die in diesem Jahr am 5. Mai im Bayrischen Hof in München stattfindet. Wie bereits im Vorjahr wurden wieder vier Unternehmen ausgezeichnet, die sich in herausragender Weise als „FUMO Compliant Carrier“ sowie als „FUMO Green Carrier“ hervorgetan haben. FUMO Solutions ist ein Beratungsunternehmen der Logistik, das Unternehmen mit seinen Compliance Management System unterstützt und mit dem FUMO Green Carrier mit unternehmen gemeinsam Logistik-Prozesse erarbeitet, die eine kostengünstige und umweltfreundliche Logistik fördern. Die diesjährigen FUMO Awards wurden aufgrund der aktuellen Audits verliehen, die FUMO mit seinen Kunden sowohl für den Compliant Carrier wie auch für den Green Carrier regelmäßig durchführt. Dabei erarbeiteten sich die Unternehmen durch gezielte Planung und Umsetzung von Maßnahmen wertvolle Punkte für eine Zertifizierung nach den Audits. Die drei besten FUMO Compliant Carrier und der punktbeste Green Carrier nahmen im Rahmen der VerkehrsRundschau Gala in München am 5. Mai ihre Awards entgegen.
Den ersten Platz bei den FUMO Compliant Carrier konnte sich in diesem Jahr die Culina Logistics GmbH aus Aretsried sichern. Eindeutiger konnte das Ergebnis kaum ausfallen: Culina erreicht beim Audit sage und schreibe 100 Prozent und zeigte damit in allen über 300 Prüfkriterien, die zum Audit gehören, absolute Bestwerte. Als Teil der Unternehmensgruppe Theo Müller ist die Culina Logistics GmbH auf Lebensmitteltransporte spezialisiert, die gekühlt und ungekühlt durchgeführt werden. Das Unternehmen gehörte bereits im vergangenen Jahr zu den Award-Gewinnern. Über den zweiten Platz freute sich in diesem Jahr die Emhage Transportgesellschaft aus Bad Essen. Der Logistikpartner der Homann Feinkost GmbH beliefert europaweit Lebensmittel-Einzelhändler mit den hochqualitativen Fleisch- und Salatprodukten der bekannten Lebensmittelmarke. Die Emhage Transportgesellschaft, die auch zur Unternehmensgruppe Theo Müller gehört, kam auf 99 von 100 möglichen Prozentpunkte und lieferte ebenfalls ein eindrucksvolles Audit-Ergebnis ab. Platz drei belegte in diesem Jahr Weicken & Schmidt GmbH mit Stammsitz in Dortmund. Aus neun bundesweiten Niederlassungen beliefert das Unternehmen Handwerksbetriebe mit Werkzeug und Malerei-Produkten in Handwerkerqualität. Das Ergebnis der Weicken & Schmidt GmbH konnte sich ebenfalls mehr als sehen lassen. Mit 98,81 Prozent der im Audit erreichbaren Punkte erwies sich der Logistikanbieter als vorbildlich in allen Belangen rund um hochqualitative Logistik-Prozesse. Den FUMO Green Carrier Nachhaltigkeitspreis erhalten ausschließlich Transportunternehmen, die nachweislich sehr ehrgeizige Ziele erreichen, was die Verminderung von CO2 und die Umsetzung wirksamer Nachhaltigkeits-Konzepte angeht. In diesem Jahr hat unter allen potenziellen Green Carriern bei FUMO die Pabst Transport GmbH aus Gochsheim besonders eindrucksvoll abgeschnitten und sich den FUMO Green Carrier Award gesichert. Der 400 Fahrzeuge umfassende Fuhrpark der Logistik-Profis hat allein im ersten Quartal 2022 mehrere Hunderttausend Liter Diesel eingespart. Die Bilanz im Audit des FUMO Green Carriers konnte das Unternehmen mit vorbildlichen 92,32 Prozent abschließen und wurde so mit großem Abstand zum Preisträger. Die Verleihung der FUMO Awards war auch in diesem Jahr wieder Teil des Veranstaltungsprogramms der VerkehrsRundschau Gala, einem wichtigen Logistik-Event.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing plant ein Maßnahmenpaket, um CO2-Emissionen im Verkehrsbereich zu verringern. Eine "Plattform Klimaschutz in der Mobilität" des Ministeriums solle bis Ende 2022 gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen zum Verkleinern der verbleibenden CO2-Lücke erarbeiten, heißt es im Entwurf eines Klimaschutz-Sofortprogramms der Bundesregierung mit Stand 20. April. Im Fokus stünden mittel- und langfristig wirksame Maßnahmen, die 2023 auf den Weg gebracht werden könnten. Der Entwurf enthält verschiedene Maßnahmen mehrerer Ressorts für mehr Tempo beim Klimaschutz. Er ist aber innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Die Ampelparteien hatten ein Klimaschutz-Sofortprogramm im Koalitionsvertrag angekündigt. Eine Sprecherin von Klimaschutzminister Robert Habeck sagte, der Entwurf zum Sofortprogramm befinde sich in der Ressortabstimmung. Das Ministerium sammle die Beiträge der Ressorts ein. In einem nächsten Schritt müssten diese auf ihre Klimaschutzwirkung hin bewertet und dann Entscheidungen über Maßnahmen im Ressortkreis getroffen werden. Ziel sei es, das Sofortprogramm vor der Sommerpause im Kabinett zu verabschieden. In allen Sektoren gebe es Nachholbedarf, und es bestünden erhebliche Lücken bei den Klimazielen. Im Verkehr soll es etwa eine stärkere Förderung von vollelektrischen Fahrzeugen geben, wie zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Unternehmen sollen sie per Sonderabschreibung leichter finanzieren können. Wissing sagte der Zeitung: "Wir erreichen die Klimaziele nicht kurzfristig. Wichtig ist doch aber, dass wir einen Pfad einschlagen, der uns sicher zur Klimaneutralität führt." Es wäre nicht klug, die Menschen kurzfristig zu überfordern. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 03. Mai 2022)
Das Statistische Bundesamt hat am Mittwoch alarmierende Zahlen veröffentlicht: Von 480.000 Berufskraftfahrern im Jahr 2021 war mehr als ein Drittel mindestens 55 Jahre alt. Damit ist der Anteil der Altersgruppe 55 plus unter den Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern deutlich höher als unter den Erwerbstätigen insgesamt (25 %). Demgegenüber ist die Zahl der Einsteiger unter 25 Jahren laut Statistischem Bundesamt recht gering: Sie machten demnach nur gut 3 Prozent aus. Zum Vergleich: Unter allen Erwerbstätigen machen die unter 25-Jährigen knapp 10 Prozent aus. Auffällig gering sei mit 3 Prozent auch der Frauenanteil in dieser Berufsgruppe. Insgesamt betrachtet sind 47 Prozent aller Erwerbstätigen Frauen. Ein Grund für die enormen Nachwuchsprobleme könnte der geringe Bruttolohn für Berufskraftfahrer im Gütertransport sein. 2021 erhielten Fachkräfte in Vollzeit mit einer entsprechenden Ausbildung durchschnittlich 14,67 Euro die Stunde. Angelernte Kräfte, also beispielsweise Lkw-Fahrende ohne entsprechenden Ausbildungsabschluss, bekamen im Schnitt 12,98 Euro. Zum Vergleich: In der Wirtschaft insgesamt lag der durchschnittliche Stundenverdienst für Fachkräfte bei 20,44 Euro brutto, für Angelernte bei 16,40 Euro. Auf den Monat gesehen ergab das einen Durchschnittsverdienst für Fachkräfte im Bereich Gütertransport von 2725 Euro brutto, rechnet das Bundesamt vor – das seien gut 670 Euro weniger als Beschäftigte mit einer vergleichbaren Ausbildung und Berufserfahrung in der Wirtschaft insgesamt verdienten (3399 Euro). Angelernte Kräfte verdienten durchschnittlich 2371 Euro brutto im Monat. In der Wirtschaft insgesamt lag der Durchschnittsverdienst für diese Gruppe knapp 350 Euro höher (2717 Euro monatlich). In den Bruttoverdiensten sind laut dem Statistischen Bundesamt keine Sonderzahlungen enthalten. Die Angaben stammen aus der vierteljährlichen Verdiensterhebung. Immerhin eine positive Nachricht vermeldete das Bundesamt noch: Trotz der Aussicht auf vergleichsweise geringe Löhne ist die Zahl der Auszubildenden für den Kraftfahrer-Beruf in der vergangenen Dekade gestiegen: Zum Stichtag 31.12.2020 absolvierten demnach knapp 7700 Menschen eine entsprechende Ausbildung - ein Anstieg um 45 Prozent gegenüber dem Jahr 2010. Damals waren zum Jahresende rund 5300 Personen in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer beziehungsweise zur Berufskraftfahrerin. Auch der Frauenanteil unter den Auszubildenden nahm im selben Zeitraum zu - von 3,7 Prozent Ende 2010 auf immerhin 8,3 Prozent Ende 2020. Die Ergebnisse zur Anzahl und Anteilen bei Berufskraftfahrerinnen und -fahrern stammen aus dem Mikrozensus, der 2020 methodisch neugestaltet wurde. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. Mai 2022)