Mönchengladbach setzt eine Lkw-Kontrollstelle ein, um die Stickoxidbelastung zu senken. Zurzeit führen täglich 400 Lkw über 3,5 Tonnen trotz Verbots aus Richtung Autobahn über zwei städtische Straßen, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Das kann jetzt teuer werden: Wer erwischt wird, muss über 100 Euro zahlen. Die Anlage in Mönchengladbach-Holt geht am Mittwoch in Betrieb. Seit 1. April dürfen Lkw über 3,5 Tonnen nicht mehr auf der Friedrich-Ebert-Straße, der Bismarckstraße und in Bereichen der Aachener Straße/Bahnstraße in Holt fahren. Ausgenommen ist davon der Anlieferverkehr. Per Laser werden dort künftig die Umrisse der Fahrzeuge gescannt. Erkennt das neue Kontrollsystem ein großes Fahrzeug, wird automatisch die Infrarot-Kamera ausgelöst und geblitzt. Dabei werden auch Fotos von Fahrzeugen mit einer Durchfahrtberechtigung gemacht, wie Feuerwehr-, Rettungswagen und Busse. Diese Fotos werden aber abschließend im Ordnungsamt ausgewertet. Die Anlage steht in der Nähe des Messpunktes, an dem im vergangenen Jahr der Jahresmittelwert des gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxids überschritten wurde. Die Stadt hofft, dass die Grenzwerte eingehalten und ein Dieselfahrverbot verhindert werden kann. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 21.08.2018)
Die Tiroler Landesregierung hat am Mittwoch, 15.08.2018 den sogenannten Dosierkalender für die geplanten Lkw-Blockabfertigungen im ersten Halbjahr 2019 veröffentlicht. Zwischen Januar und Juni sind 17 Tage vorgesehen, an denen ab 5 Uhr morgens maximal 250 bis 300 Lkw pro Stunde die deutsch-österreichische Grenze in Richtung Süden passieren dürfen. Das wären vier Tage mehr als im ersten Halbjahr dieses Jahres. Schwerpunkte sind die Tage rund um Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam. Insgesamt soll es 2019 mindestens 30 Lkw-Blockabfertigungen geben, 2018 sind nur 26 Tage davon betroffen. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 15.08.2018)
Der Verein Deutscher Ingenieure hat eine Auswahl geeigneter Verfahren und Methoden zur Ladungssicherung von Betonfertigteilen und paketierten Betonwaren herausgegeben. Das neue Blatt 10.3 in der Richtlinie VDI 2700 soll für eine einheitliche Regelung sorgen, weil der Interpretationsspielraum bei der Ladungssicherung in diesem Segment bisher groß sei, hieß es am Montag in einer Pressemitteilung. Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 10.3 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Ladungssicherung von Betonfertigteilen – Paketierte Betonwaren“ beschreibt eine Auswahl geeigneter Verfahren und Methoden zur Ladungssicherung dieser Güter. Sie richtet sich an Absender, Frachtführer, Verlader, Fahrer, Fahrzeughalter und diejenigen, die kraft Gesetzes, Verordnung, Vertrags oder anderem Regelwerk für die Ladungssicherung und den sicheren Transport verantwortlich sind. Die VDI-Empfehlung ist zum Preis von 86,20 Euro erhältlich. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 07.08.2018)
Ab dem 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst die Verpackungsverordnung ab. Das neue VerpackG sieht zahlreiche neue Pflichten für Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen („Hersteller“), Vertreiber, etc. vor. Darüber hinaus übernimmt die neu errichtete Zentrale Stelle umfangreiche hoheitliche Aufgaben (z. B. Prüfung der Vollständigkeitserklärungen). Bei Verstoß gegen das VerpackG kann nunmehr ein Bußgeld in Höhe von bis zu 200.000 € erhoben werden. (Quelle: Mitteilung der IHK Region Stuttgart) »» Neuregelungen durch das Verpackungsgesetz gegenüber der Verpackungsverordnung
Der polnische Staatspräsident hat das neue, vom Parlament beschlossene Gesetz zur Reform des Straßentransports unterschrieben. Wichtigste Änderung ist die Neuregelung von Strafen und Bußgeldern für Transportunternehmen, aber auch für Lkw-Fahrer und der Versuch, Manipulationen an Tachografen (Fahrtenschreibern) zu stoppen. Alle Novellen treten Anfang September in Kraft. Gegen einen Spediteur können dann Strafmandate in Höhe von maximal 12.000 Zloty (knapp 3000 Euro) für Verstöße ausgestellt werden. Für das Vertuschen tatsächlich geleisteter Arbeitszeiten oder die Weigerung, den Kontrolleuren diese Daten zur Verfügung zu stellen, werden 8000 Zloty (knapp 2000 Euro) fällig. Bisher waren es nur 3000 Zloty. Auch wird es keine Abstufungen mehr geben: Wenn ein Mandat ausgestellt wird, dann nur noch mit dem vollen Betrag. Außerdem kommen neue Verstöße hinzu: Wer vergisst, im Fahrtenschreiber das Land zu notieren, in dem der Fahrer seine Tour beginnt und beendet, zahlt 100 Zloty pro Tag. Auch die Überschreitung von zehn Arbeitsstunden nachts wird geahndet. Für „schwerste Vergehen“ wird es einem Eintrag ins Nationale Elektronische Register der Straßentransport-Unternehmen (KREPTD) geben. Kontrolleure werden auf Verdacht Fahrtenschreiber in ausgewählten Werkstätten auf Manipulationen prüfen dürfen. Bestätigt sich der Verdacht, zahlt der Spediteur zusätzlich zum Mandat auch für die Untersuchung. Erweist sich der Fahrtenschreiber als korrekt, übernimmt die Staatskasse die Kosten. Durch diese Neuregelung wird es voraussichtlich deutlich mehr Kontrollen von Tachografen geben. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 24.08.2018)