ach Angaben des ungarischen Ministeriums für Innovation und Technologie sollen die von allen in- und ausländischen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen auf Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen erhobenen Mautgebühren ab 2019 um durchschnittlich 5,8 Prozent steigen. Darüber berichtete jetzt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DLSV). Fahrzeuge der Emissionsklassen Euro 3 und 4, die die Umwelt stärker belasten, sollen demnach künftig nicht mehr bevorzugt behandelt werden. Die Neuregelung der Gebühren für die Emissionsraten wird laut dem DSLV derzeit noch diskutiert. Die endgültigen Mautsätze sollen gegen Ende 2018 veröffentlicht werden. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 21.12.2018)
Zum 1. Januar 2019 kommt es in Österreich bei der Lkw-Maut zu einer inflationsbedingten Anhebung um 2,2 Prozent auf den Infrastruktur-Grundkilometertarif. Darauf wies am Dienstag der österreichische Autobahnbetreiber Asfinag hin. Die Anpassung der Tarife erfolge auf Basis des harmonisierten Verbaucherpreisindex des Jahres 2017, hieß es. Euro-6-Fahrzeuge sind demnach weiterhin mit einem Bonus unterwegs. Da immer mehr dieser emisssionsärmeren Fahrzeuge unterwegs sind, belaufe sich dieser Bonus auf 1,7 Prozent. Das Mautsystem begünstigt somit auch weiterhin die umweltfreundlichsten Lkw auf unseren Straßen. Die Tarife hätten 2019 für Euro-6-Lkw ursprünglich laut der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) um durchschnittlich rund 6,2 Prozent erhöht werden sollen. Dagegen hatten sich die Frächter erfolgreich gewehrt. Euro-6-Lkw tragen zunächst 40 Prozent der externen Kosten.
Bei den externen Kosten für Luftverschmutzung erfolgt laut der Asfinag eine stufenweise Einführung für Euro-6-Fahrzeuge. Das bedeutet, für das Jahr 2019 werden für diese Fahrzeuge 40 Prozent dieser externen Kosten berechnet. Ab 2020 kommen diese demzufolge vollumfänglich zu tragen.Der Gesamttarif setzt sich wie folgt zusammen: Infrastruktur-Grundkilometertarif je nach Tarifgruppe (nach Achskategorie differenziert), Hinzurechnung der externen Kosten für verkehrsbedingte Luftverschmutzung (nach Euro-Emissionsklasse und Achskategorie) und Lärmbelastung (nach Achskategorie).
Die Einnahmen der Infrastrukturmaut investiert die Asfinag nach eigenen Angaben weiterhin für Bau, Betrieb und Verkehrssicherheit auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. Die externen Kosten fließen dem österreichischen Verkehrsministerium zu. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 12.12.2018)
Die Verkehrsminister der EU haben sich in der Nacht zum Dienstag in Brüssel auf das Mobilitätspaket der EU-Kommission geeinigt. Ein zentrales Thema ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer in Europa. Für gleiche Arbeit am gleichen Ort solle gleicher Lohn gelten, teilte Österreichs Verkehrsminister Norbert Hofer in der Nacht auf Dienstag in Brüssel mit. Österreich hat derzeit den Vorsitz unter den EU-Staaten inne. Außerdem sollen Fahrer künftig nicht mehr ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in der Fahrerkabine verbringen dürfen. Damit sollen die Fuhrunternehmer verpflichtet werden, Unterkünfte für ihre Fahrer zu bezahlen. Die Regelung beinhaltet allerdings kein absolutes Kabinenschlafverbot. Ausgenommen von der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit ist dies auch weiterhin möglich.
Mit dem Beschluss soll Lohn-Dumping erschwert werden. Nun muss noch eine Einigung mit dem Europaparlament gefunden werden, bevor die Änderungen in Kraft treten können. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen von etwa zwei Millionen Kraftfahrern in Europa würden verbessert, sagte Hofer weiter. Vor allem westeuropäische Staaten beklagten seit geraumer Zeit, dass im Transportgewerbe Sozialdumping und unlauterer Wettbewerb herrschten. Frankreich, Österreich, Belgien, Dänemark, Italien, Luxemburg, Norwegen und Schweden hatten sich im vergangenen Jahr mit Deutschland zusammengeschlossen, um dagegen vorzugehen. Bemängelt wurde dabei auch, dass Fahrer teilweise wochenlange Touren ohne eine Rückkehr nach Hause absolvieren müssten. Dem Verkehrsminister-Beschluss zufolge dürfen die Kraftfahrer nun maximal vier Wochen am Stück in Europa unterwegs sein.
Bei den Kabotage-Regeln gilt, dass weiterhin maximal drei Kabotage-Fahrten innerhalb von sieben Tagen erlaubt sind. Künftig sollen die Kontrollen verstärkt werden. Um systematische Kabotage zu verhindern, ist künftig eine Pause von fünf Tagen vorgeschrieben, bevor weitere Kabotagfahrten im selben Land mit dem selben Lkw durchgeführt werden dürfen. Ab dem ersten Tag gelten die Entsenderegeln. Transitfahrten sind davon ausgenommen.
Neuigkeiten gibt es auch zum digitalen Tachografen. Dieser ist in seiner so genannten „intelligenten Version“ nun bereits ab 2024 Pflicht und nicht wie zunächst geplant ab 2034.
Hofer bezeichnete die Einigung als die umfassendste der österreichischen EU-Ratspräsidentschat, berichten österreichische Medien. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc sprach von einem „herausragenden Ergebnis“. Es sei aber äußerst schwierig gewesen, unter den EU-Staaten eine Mehrheit zu finden. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 04.12.2018)
Eine Initiative der führenden Verbände aus Transport, Logistik, Industrie und Handel hat gemeinsam einen Fünf-Punkte-Plan gegen Logistikengpässe und Fahrermangel im Straßengüterverkehr aufgestellt und diesen an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer übergeben. Die Initiative repräsentiert ca. 60% der Wirtschaftsleistung Deutschlands und macht mit dem Papier auf einen drohenden Versorgungskollaps aufmerksam.
Jedes Jahr scheiden in Deutschland etwa 67.000 Berufskraftfahrer aus dem Berufsleben aus. Es können jedoch nur knapp 27.000 neue Fahrer hinzugewonnen werden. Damit fehlen jährlich etwa 40.000 Fahrer, was inzwischen zu akuten Engpässen in der gesamten Logistikbranche führt. Dies hat gravierende Folgen für die gesamte deutsche Wirtschaft und die Gesellschaft.
In dem Fünf-Punkte-Plan fordern die Verbände gemeinsame Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie zeigen die fünf zentralen Handlungsfelder auf, die schnellstens in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller relevanten Bundesministerien konkretisiert und umgesetzt werden müssen. Zu den Handlungsfeldern gehören: Mehr Wertschätzung und eine Erhöhung der Attraktivität des Fahrerberufs, die Verbesserung der Ausbildung und Qualifizierung, eine Imagekampagne, eine Verbesserung der Infrastruktur und eine umfassende Digitalisierungsstrategie. (Quelle: Pressemeldung des BGL v. 06.12.2018)