Seit dem 01. Januar 2018, dürfen M+S Reifen im Winterbetrieb nur noch eingesetzt werden, wenn diese vor dem 31. Dezember 2017 produziert wurden: Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fordert in §36 Abs.4: Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, 1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und 2.die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind. Information aus der Praxis (Newsletter 23.11.2017 Polizei Münster Direktion Verkehr): M+S-Reifen mit Herstellungsdatum bis 31.12.2017 dürfen bis 30.09.2024 verwendet werden. LKW über 3,5t dürfen bei winterlichen Witterungsbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und spätestens ab 01.07.2020 der vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgerüstet sind.
Seit dem 01. Januar 2018 gelten neue Spesensätze für Auslandsreisen. Im Europäischen Ausland haben sich die Spesensätze für Teile Frankreichs (Marseille und Straßburg), Belgien, Dänemark, Georgien, Mazedonien, Norwegen und Weißrussland erhöht. Auskunft über die exakte Höhe der neuen Spesensätze erteilt das Bundesministerium der Finanzen.
In der Förderperiode 2018 können Anträge vom 08.Januar 2018 bis 01.Oktober 2018 gestellt werden. Der maßgebliche Stichtag für den Fahrzeugnachweis ist der 01.Dezember 2018. Jedoch erfolgt eine „wohlwollende“ Prüfung von Fahrzeugnachweisen zwischen dem 01.Dezember und dem Tag der Antragstellung. Neben der Umrüstung eines Diesel- zum Elektromotor sowie Diesel-Hybrid und Plug-in Diesel- Hybrid wird im Jahr 2018 erstmals die Umrüstung von Diesel-Lkw auf Erdgas (CNG), Flüssiggas (LNG) und Autogas (LPG) förderfähig. Des weiteren werden Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von erhöhten Sicherheitsvorkehrungen (in der BRD) gefördert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden.
Ab 25.Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Insbesondere die umfangreicheren Dokumentationspflichten und die drastische Erhöhung der Bußgelder auf bis zu 20 Millionen Euro macht es für Unternehmen obligatorisch sich an die neuen Regelungen zu halten.
Am 04. März 2017 hat das SPD-Mitgliedervotum einer Großen Koalition mit der CDU/CSU zugestimmt. Fachzeitschriften und Berufsverbände begrüßen größtenteils die Neuerungen, welche für die Transportbranche geplant sind. Neben der Ausdehnung der LKW-Maut für Fahrzeuge ab 7,5t auf alle Bundesstraßen, der Erhöhung der Sicherheit durch den verpflichtenden Einsatz bestimmter Fahrassistenzsysteme für LKW und der Ausweitung des Güterkraftverkehrsrechts auf Transporter mit einem zul. Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen plant die neue Bundesregierung klare Haftungsregelungen entlang der Logistikkette zu entwickeln und gegen den Fach- und Parkplatzmangel vorzugehen.