Höhere Mautsätze ab 2019
Ab Januar 2019 gelten neue Mautsätze für Lkw auf Autobahnen und Fernstraßen. Der Bundesrat billigte am 23. November 2018 einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 2. November.
Elektro-Lkw ausgenommen
In den neuen Mautsätzen werden künftig auch Kosten der Lärmbelastung und Luftverschmutzung berücksichtigt. Elektro-Lkw sind von der Gebühr befreit. Gewichtsklassen als zusätzliche Berechnungsgrundlage sollen die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen erhöhen: Sie entlasten leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen und kommen zum Beispiel handwerklichen Betrieben zugute.
Ausnahme von der Bauernmaut
Mit Erdgas betriebene Lkw sind bis 2020 von der Maut befreit, ebenso land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Diese Ausnahme geht auf eine Forderung des Bundesrates in dessen Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf zurück.
Regelmäßige Aktualisierung
Die Höhe der Lkw-Maut orientiert sich an den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung des Straßennetzes. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Wegekostengutachten ermittelt. Auf Basis des neuen Gutachtens werden die Mautsätze nun aktualisiert.
Einnahmen fließen in Straßeninfrastruktur
Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Milliarden Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen.
Verkündung und Inkrafttreten. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates v. 23.11.2018) »» Zur Beschlussdrucksache
Das Land Baden-Württemberg bereitet Fahrverbote für Diesel-Autos der Euronorm 5 in Stuttgart für den Jahresbeginn 2020 vor. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte am Dienstag in Stuttgart, nach einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim würden diese Fahrbeschränkungen in den Luftreinhalteplan für Stuttgart eingearbeitet. Die Entscheidung, ob die Fahrverbote für Euro-5-Diesel tatsächlich kommen, hält sich die Regierung nach Kretschmanns Angaben aber weiter offen. Wenn die Schadstoffwerte 2019 deutlich runtergingen, müsse man sie nicht mehr machen. Das Land bereitet in Stuttgart Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab dem 1. Januar 2019 für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter vor. Dazu ist ein Luftreinhalteplan in Arbeit. Verbote für Fahrzeuge der Euronorm 5 will die grün-schwarze Regierung möglichst vermeiden. Sie setzt dabei auf die Wirkung eines Luftreinhaltepakets. Der VGH hat aber entschieden, dass das Land Baden-Württemberg umgehend auch mit der Planung von Fahrverboten für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart beginnen muss. Damit strich das Land erneut eine gerichtliche Niederlage ein, während die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Recht bekam (Beschlüsse des VGH 10 S 1808/18 und 10 S 2316/18). (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 13.11.2018)
Die Städte Köln und Bonn müssen wegen zu hoher Luftverschmutzung Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge erlassen. Dies entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Ab April 2019 sollen zunächst Diesel-Fahrzeuge der Abgasklasse Euro-4 oder schlechter nicht mehr in die Innenstadt und andere Stadtteile fahren dürfen. Ab September 2019 soll die Einschränkung in der Domstadt dann auch für Euro-5-Diesel gelten. In Bonn soll das Verbot nur für zwei Straßenabschnitte gelten. Im Gegensatz zu Köln liegt für Bonn schon ein neuer Luftreinhalteplan öffentlich vor. Dieser sieht eine Verbesserung des Nahverkehrs sowie ein verbilligtes Jahresticket für Busse und Bahnen für Neukunden vor. Eine Berufung gegen die Urteile wurde zugelassen. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 08.11.2018)
Dank der guten Wirtschaftslage in Deutschland steigt der gesetzliche Mindestlohn:
Ab dem 1. Januar 2019 bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens 9,19 Euro, ab dem 1. Januar 2020 9,35 Euro brutto je Stunde. Das hat das Kabinett beschlossen.
Mit der "Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns" wird die von der Mindestlohnkommission am 26. Juni 2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich. (Quelle: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 02.11.2018)