Berlin muss für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Diesel-Fahrverbot verhängen. Dies hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Dienstag entschieden. Die Richter verpflichteten die Senatsverwaltung für Verkehr, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften zu erlassen. Die Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte müssen laut der Entscheidung dann spätestens Ende Juni 2019 verwirklicht werden. Mit der Sperrung von elf besonders belasteten Abschnitten großer Straßen soll erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten wird. Dieselfahrzeuge sind ein Hauptverursacher für schlechte Luft in Städten. Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkw und Diesel-Lkw der Schadstoffklassen Euro 1 bis einschließlich Euro 5. Darunter sind Teile der wichtigen Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum Berlins. Für weitere Abschnitte mit einer Gesamtlänge von weiteren 15 Kilometern muss das Land Berlin außerdem Fahrverbote prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 09.10.2018)
Nach langer Ungewissheit ist eine Einigung der Koalition im Diesel-Streit da: Die Regierung will eine Palette von Maßnahmen nachlegen, um Autofahrer vor Fahrverboten zu bewahren. Doch vieles ist noch vage - Umweltverbände sehen keine Entwarnung. Besitzer älterer Diesel in Regionen mit besonders schmutziger Luft sollen neue Angebote zum Kauf sauberer Wagen und für Motor-Nachrüstungen bekommen. Das geht aus dem Beschlusspapier der Koalitionsspitzen hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Vorgesehen sind diese beiden Möglichkeiten zum einen bezogen auf 14 „besonders betroffene Städte” mit hohen Grenzwertüberschreitungen bei der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid (NO2): München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Düren, Hamburg, Limburg an der Lahn, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Backnang, Darmstadt, Bochum und Ludwigsburg. Zum anderen geht es um weitere Städte, in denen demnächst Fahrverbote kommen könnten - dies betrifft unter anderem Frankfurt am Main. Einbezogen werden sollen bei allen diesen Städten jeweils auch Bewohner der angrenzenden Landkreise und „außerhalb dieser Gebiete wohnhafte Fahrzeughalter, die ein Beschäftigungsverhältnis in der Stadt haben”. Ebenso Selbstständige, die ihren Firmensitz in der Stadt haben und deswegen aus beruflichen Gründen in die Städte pendeln müssen, sowie Fahrzeughalter mit besonderen Härten.
Neue Kaufanreize und ein Tauschprogramm
Damit mehr schmutzige ältere Diesel von den Straßen kommen, sollen neue Kaufanreize kommen. Die deutschen Hersteller haben dem Bund demnach zugesagt, für Besitzer von Wagen der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 „ein Tauschprogramm mit attraktiven Umstiegsprämien oder Rabatten” anzubieten. Summen werden in dem Papier nicht genannt. Dabei solle „der besondere Wertverlust, den Diesel-Fahrzeuge durch die Debatte um deren Schadstoffausstoß erlitten haben, ausgeglichen werden”. Gekauft werden können Neuwagen und auch Gebrauchte. Von den ausländischen Herstellern würden vergleichbare Angebote erwartet.
Einbau zusätzlicher Technik
Für Euro-5-Diesel soll als zweite Möglichkeit der Einbau zusätzlicher Abgasreinigungstechnik am Motor ermöglicht werden. Wenn Besitzer eine solche Hardware-Nachrüstung wollen und solche Systeme verfügbar und geeignet sind, erwartet der Bund „vom jeweiligen Automobilhersteller, dass er die Kosten hierfür einschließlich des Einbaus übernimmt”. Die Haftung sollen die Nachrüstfirmen übernehmen.
Noch keine Details
Die Frage ist nun, wie weit die Autokonzerne da mitmachen. „Wir werden uns die Ergebnisse der Koalitionsrunde anschauen und dann die Details unseres Programms bekanntgeben”, teilte der größte deutsche Autobauer Volkswagen mit. Auch BMW und Daimler wollten sich erst äußern, nachdem die Regierung offiziell Details der Einigung mitgeteilt hat. Opel ist weiter gegen Hardware-Nachrüstungen für Diesel. Man habe aber noch keine Entscheidung über weitere Maßnahmen getroffen, hieß es in Rüsselsheim.
„Wir wollen Fahrverbote verhindern und dort, wo sie unumgänglich sind, Nachteile für Bürgerinnen und Bürger, die auf individuelle Mobilität angewiesen sind, vermeiden”, heißt es im Beschlusspapier. „Dies gilt sowohl für finanzielle Belastungen als auch für Nutzungseinschränkungen. Dabei hat die Automobilindustrie ebenfalls eine hohe Verantwortung.” Bereits nach dem Dieselgipfel von Bund und Autobranche 2017 hatten die deutschen Hersteller Prämien von bis zu 10.000 Euro aufgelegt. Diese nahmen mehr als 200.000 Kunden in Anspruch, wie es im Juli hieß. Dieser Effekt reichte der Regierung aber nicht. Generell können Kunden beim Autokauf mit Rabatten von einigen Tausend Euro rechnen.
Deutsche Umwelthilfe übt Kritik
Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei ein „Mäuschen geboren worden”. Es gebe bei der Umtauschaktion nicht um einen Umstieg auf wirklich saubere Autos, sondern allein um die Sicherstellung von Mobilität. „Die Umtauschprämie ist ohne Effekt für die Luftreinhaltung und die Nachrüstung ist ein frommer Wunsch”, sagte Resch mit Blick darauf, dass Motor-Umbauten mit zusätzlicher Katalysatortechnik an die Bedingung geknüpft ist, dass diese verfügbar und geeignet sein muss. Also muss sich der Autobesitzer selbst darum kümmern. Die DUH hat in mehreren Städten für eine Einhaltung der Luftrichtlinien zum Wohle der Gesundheit von Anwohnern geklagt und mehrere Fahrverbote in deutschen Großstädten erzwungen.
Der Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer äußerte sich skeptisch, ob es nun zu einer neuen großen Neukauf-Welle kommen könnte. Nach seiner Einschätzung sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Teil der heutigen Rabatte mit bisherigen Umweltprämien „verrechnet” werden könnte, sagte der Professor vom CAR-Center Automotive Research der Universität Duisburg-Essen. „Denn heute sind schon jede Menge Rabatte im Markt und mehr als 200.000 alte Diesel wurden mit der letzten großen Umtauschaktion auch nicht abgefischt”, so Dudenhöffer. Hintergrund für die neuen Maßnahmen ist zu schmutzige Luft in vielen deutschen Städten. Diesel-Abgase sind ein Hauptverursacher dafür. Daher drohen Fahrverbote für ältere Diesel. In Hamburg sind schon zwei Straßenabschnitte für sie gesperrt. In Stuttgart ist 2019 ein großflächiges Einfahrverbot geplant. Kürzlich hatte ein Gericht auch Fahrverbote für die Innenstadt der Pendlermetropole Frankfurt am Main ab 2019 angeordnet. Die EU-Kommission macht ebenfalls Druck und will Deutschland per Klage beim Europäischen Gerichtshof zur Einhaltung der Grenzwerte zwingen, die schon seit 2010 verbindlich sind. Um mögliche Fahrverbotszonen organisieren und kontrollieren zu können, will der Bund für besonders stark betroffene Städte einheitliche Rechtsregeln schaffen. Eine besondere Kennzeichnung etwa mit einer blauen Plakette sei dafür nicht erforderlich. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 04.10.2018)
Die Spitzen der großen Koalition haben sich auf ein Maßnahmenpaket gegen Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten geeinigt. Beschlossen wurde ein „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten”, wie am frühen Dienstagmorgen nach knapp sechsstündigen Beratungen in Berlin mitgeteilt wurde. Nach Angaben von SPD-Chefin Andrea Nahles gibt es dabei auch eine Verständigung zu umstrittenen Hardware-Nachrüstungen für ältere Diesel. Details des Pakets sollen an diesem Dienstag von den zuständigen Fachministern vorgestellt werden. Hintergrund für die neuen Maßnahmen ist zu schmutzige Luft in vielen deutschen Städten. Diesel-Abgase sind ein Hauptverursacher dafür. Daher drohen Fahrverbote für ältere Diesel. In Hamburg sind schon zwei Straßenabschnitte für sie gesperrt. In Stuttgart ist 2019 ein großflächiges Einfahrverbot geplant. Kürzlich hatte ein Gericht auch Fahrverbote für die Innenstadt der Pendlermetropole Frankfurt am Main ab 2019 angeordnet. Die EU-Kommission macht ebenfalls Druck und will Deutschland per Klage beim Europäischen Gerichtshof zur Einhaltung der Grenzwerte zwingen, die schon seit 2010 verbindlich sind. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 02.10.2018)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 1. Oktober 2018 das Fernstraßen-Bundesamt offiziell errichtet. Neben Leipzig als Hauptsitz gibt es drei weitere Standorte in Hannover, Bonn und Gießen. Grundsätzlich ist ein weiterer, vierter Standort des Fernstraßen-Bundesamtes vorgesehen. Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) nimmt ab sofort seine Tätigkeit auf, unter anderem die Rechts- und Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen. Ab dem 1. Januar 2021 übernimmt das FBA dann vollumfänglich seine zentralen Aufgaben in der Bundesfernstraßenverwaltung. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören Planfeststellungsverfahren für Autobahn-Projekte. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur - 078/2018 - v. 01.10.2018)
In Frankreich ist am 5. September 2018 ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass auch Auswirkungen auf die Anwendung des Entsenderechts auf den Straßentransport in dem Land hat. Darüber informierten kürzlich die International Road Transport Union (IRU) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV). Demnach ist damit der Begriff des „entsandten Arbeitnehmers“ klargestellt worden. Zudem wurde bei Entsendungen von Arbeitnehmern ohne Vertrag mit einem Kunden in Frankreich geregelt, dass eine Voranmeldung und ein Vertreter in Frankreich nicht mehr Pflicht sind. Bei wiederkehrenden Entsendung gilt jetzt, dass der ausländische Arbeitgeber bei den regionalen Direktionen für Wirtschaft, Wettbewerb, Verbraucher, Arbeit und Beschäftigung (DIRECCTE) anfragen kann, ob die administrativen Erfordernisse bezogen auf die Vorabanmeldung, die Vertretung in Frankreich, die Verfügbarkeit und Übersetzung von bestimmten Dokumenten ins Französische unter bestimmten Bedingungen bis zu einem Jahr eingestellt werden können und dies auf Antrag erneuert werden kann. Bei Verstößen drohen künftig höhere Sanktionen: Die Höchstgrenze ist von 2000 Euro pro entsandtem Arbeitnehmer auf 4000 Euro angehoben worden. Für wiederkehrende Verstöße innerhalb von zwei Jahren sind die maximalen Geldstrafen von 4000 auf 8000 Euro erhöht worden. Wer die angeordneten Bußgelder nicht zahlt, dem droht neuerdings ein Arbeitsverbot in Frankreich für einen Zeitraum von zwei Monaten. Neu ist darüber hinaus, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass der ausländische Dienstleister die ihm auferlegten administrativen Sanktionen bezahlt hat. (Quelle: Mitteilung der Verkehrsrundschau v. 05.10.2018)
Das polnische Hauptinspektorat für den Straßenverkehr hat eine Internetseite eingerichtet, auf der jeder die öffentlich zugänglichen Daten aller Unternehmen der Transportbranche einsehen kann. Unter der Internetadresse https://kreptd.gitd.gov.pl kann sich jeder beispielsweise darüber in Kenntnis setzen, welche Lizenzen und Sondergenehmigungen Speditionen und Frachtführer besitzen.
In der Datenbank sind allerdings auch negative Fakten über die Unternehmen des polnischen Güterverkehrsgewerbes gesammelt, über die sich jeder potenzielle Kunde oder auch die Konkurrenz jederzeit informieren können. Dazu gehören Gesetzesverstöße oder Lizenzverletzungen der jeweiligen Unternehmen. Das Register selbst existiert bereits seit 2017, nun ist es erstmals auch online problemlos einsehbar. Es soll der gesamten Branche zu mehr Transparenz verhelfen.