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Aktuelles im November 2019

RECHT aktuell!

Bundesrat billigt Bundes-Klimaschutzgesetz

Deutschland muss seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern: Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Bundes-Klimaschutzgesetz am 29. November 2019 gebilligt. Damit die Bundesrepublik ihr Klimaziel nicht erneut verfehlt, definiert das Gesetz unter anderem, wieviel CO2 jeder Sektor bis 2030 noch ausstoßen darf. Ab 2030 sollen die zulässigen Emissionswerte dann per Rechtsverordnung festgelegt werden. Das Bundesumweltamt erhält den Auftrag, die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Bereichen wie Energiewirtschaft oder Verkehr jährlich zu ermitteln. Veröffentlicht werden sie im März des Folgejahres. Ein unabhängiger Expertenrat begleitet die Erhebung.

Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgegebenen Ziele nicht, muss das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Bevor die Bundesregierung über die darin vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidet, werden sie vom Expertenrat geprüft. Zulässig ist in diesem Zusammenhang auch, die Emissionsdaten sektorübergreifend zu verrechnen. (Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 29.11.2019 )

Bundesrat stimmt Paketboten-Schutz-Gesetz zu

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 den Weg für das Paketboten-Schutz-Gesetz freigemacht. Damit können die Neuregelungen wie geplant noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft treten. Das Gesetz führt in der Versandbranche die so genannte Nachunternehmerhaftung ein: Sie verpflichtet Versandunternehmen, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit stellt sie sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und hat sich laut Gesetzesbeschluss auch bewährt. Umgehen können Unternehmen die Haftung nur, wenn sie mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung dann aus, wenn Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt haben. Der Bundestag hat den Regierungsentwurf teilweise geändert, um Speditionsunternehmen von der Nachunternehmerhaftung auszunehmen. Bei ihnen sei die finanzielle Leistungsfähigkeit aufgrund anderer Bestimmungen gewährleistet, heißt es zur Begründung. Ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Haftung aufgenommen hat er jedoch die stationäre Bearbeitung von Paketen. Gemeint ist damit das Sortieren von Paketen für den weiteren Versand in Verteilzentren. Diese erfolge regelmäßig durch Beschäftigte von Subunternehmen, deren soziale Absicherung verbessert werden müsse.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. (Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019)

*UPDATE:
Am Samstag, den 23.11.2019 ist das Paketboten-Schutz-Gesetz in Kraft getreten. Die Nachunternehmerhaftung soll sicherstellen: Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet für die Sozialversicherungsbeiträge, die sein Subunternehmer abführen muss, wie ein Bürge gesamtschuldnerisch.Generalunternehmer können sich von der Haftung befreien. Sie können von den Nachunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen fordern. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen sie aus und bescheinigen damit, dass ein Nachunternehmer die Sozialbeiträge bis dahin ordnungsgemäß abgeführt hat. Im Falle eines Verstoßes ist der Generalunternehmer dann von der Haftung befreit: Er hatte davon ausgehen müssen, dass der Nachunternehmer seine Zahlungspflicht erfüllt. Die Nachunternehmerhaftung entfällt auch, wenn der Hauptunternehmer nachweist, dass ein Nachunternehmer vorab seine Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit in einer Eignungsprüfung bewiesen hatte. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 26.11.2019)

Dieselfahrverbot in Berlin tritt in Kraft

Auf mehreren Straßen in Berlin treten in dieser Woche Dieselfahrverbote in Kraft. Den Anfang macht am Montag die Silbersteinstraße im Stadtbezirk Neukölln. Im Laufe der Woche sollen dann sieben weitere Straßenabschnitte in den Bezirken Mitte und Neukölln folgen, wie ein Sprecher der Verkehrs- und Umweltverwaltung am Freitag sagte. Zuvor hatte die „Berliner Morgenpost“ berichtet. Die betroffenen Straßen sind dann für Diesel- Autos und -Lastwagen bis einschließlich Abgasnorm Euro 5 tabu, um die Luftqualität zu verbessern. Hintergrund sind überhöhte Stickstoffdioxid-Werte. Auch andere Städte haben deshalb schon Diesel-Fahrverbote erlassen. Für Anwohner, Liefer- sowie Pflegedienste und Handwerker soll es Ausnahmen geben. Dieselfahrverbote in Berlin - diese Straßen sind betroffen:

  • Alt-Moabit zwischen Gotzkowkystraße und Beusselstraße
  • Brückenstraße zwischen Köpenicker Straße und Holzmarkstraße
  • Friedrichstraße zwischen Unter den Linden und Dorotheenstraße
  • Hermannstraße zwischen Silbersteinstraße und Emser Straße
  • Leipziger Straße zwischen Charlottenstraße und Leipziger Platz
  • Reinhardstraße zwischen Charitéstraße und Kapelle-Ufer
  • Silbersteinstraße zwischen Hermannstraße und Karl-Marx-Straße
  • Stromstraße zwischen Bugenhagenstraße und Turmstraße

(Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 15.11.2019)

Bundesrat sieht Korrekturbedarf an der CO2-Bepreisung

Angesichts der von der Bundesregierung geplanten CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr warnt der Bundesrat vor wachsender Bürokratie. Der damit verbundene zusätzliche Aufwand der Unternehmen könne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Die Regeln sollten deshalb vereinfach werden. Außerdem fordert der Bundesrat, Doppelbelastungen für Unternehmen zu vermeiden. Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, seien deshalb vom nationalen CO2-Preis auszunehmen.
Sichergestellt werden muss nach Ansicht der Länder auch, dass die Kosten aus dem Erwerb der Zertifikate nicht durch höhere Brennstoffpreise undifferenziert an alle Abnehmer weitergegeben werden.

Das geplante Brennstoffemissionshandelsgesetz der Bundesregierung verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, ab 2021 ein Zertifikat zu erwerben: Hierfür zahlen sie den CO2-Preis. Er startet mit zehn Euro pro Tonne. Bis 2025 steigt der Preis stufenweise auf 35 Euro an. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Preis bildet sich dann am Markt. Es soll einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und einem Höchstpreis von 60 Euro geben. Die Gesamtmenge der Zertifikate wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Maßgeblich sind die Emissionen, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Parallel zum Bundesrat hat auch der Bundestag den Gesetzentwurf am 8. November 2019 in erster Lesung beraten. (Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019)

RECHT europäisch!

Keine Einigung beim ersten EU-Mobilitätspaket

In den Trilog-Verhandlungen zum ersten EU-Mobilitätspaket ist weiterhin keine Einigung in Sicht. Die Unterhändler von EU-Parlament und -Rat trafen sich in der Nacht von Montag (25.11.2019) zu Dienstag (26.11.2019) in Straßburg, um ihre Positionen zu den geplanten Reformen für den Straßengüterverkehr zu diskutieren. Die siebenstündige Sitzung brachte allerdings keinen Durchbruch, wie die VerkehrsRundschau von Ismail Ertug, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der S&D-Fraktion im EU-Parlament, erfuhr. Wann und wie es genau weitergeht, ist derzeit noch nicht absehbar. Vermutlich gibt es in ein bis zwei Wochen ein weiteres Treffen. Während bei den meisten Punkten der drei Themendossiers zur Änderung der Vorschriften zur Kabotage, Lenk- und Ruhezeit und zur Entsendung Einigungen absehbar waren, finden EU-Parlament und -Rat bei der vom Rat beabsichtigten Flexibilisierung der Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern nicht zueinander. Der Rat setzt sich dafür ein, dass künftig zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander möglich sind. Das Parlament will, dass Fahrer und Fahrzeug im internationalen Verkehr alle vier Woche mit ihrem Lkw in das Herkunftsland ihres Transportunternehmens zurückkehren müssen.

Weil es bei einigen Punkten keinen Kompromiss gab, vertagten die Unterhändler die Verhandlungen zum ersten EU-Mobilitätspaket erneut. Das nächste Mal wollen sie sich im Dezember treffen – dann wahrscheinlich im Beisein der Nachfolgerin von EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc, die die Reformmaßnahmen für den Straßengüterverkehr im Mai 2017 auf den Weg gebracht hatte. Ein Termin steht noch nicht fest. Die finnische EU-Ratspräsidentschaft möchte das Gesetzesvorhaben allerdings noch im zweiten Halbjahr abschließen. Die Fronten scheinen allerdings verhärtet zu sein. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 26.11.2019)

Bei Fahrten nach Tschechien drohen im Dezember lange Staus

Bei Fahrten über die Grenze nach Tschechien drohen Anfang Dezember kilometerlange Staus. Davor warnt Czechtoll, der neue Betreiber der Lkw-Maut in dem EU-Mitgliedstaat. Erst rund 196.000 Lastwagen seien mit neuen Bordgeräten ausgerüstet und registriert – weniger als die Hälfte der erwarteten Zahl. Dabei soll das satellitengestützte System für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Zulassungsgewicht zum 1. Dezember an den Start gehen.

Der Mautbetreiber rechnet mit langen Warteschlangen an den Grenzen, wenn Lkw-Fahrer das Bordgerät erst am ersten Verkaufspunkt hinter der Grenze kaufen, statt es im Voraus online zu bestellen. Es drohe, dass sich zurückstauende Lastwagen auch den Pkw-Verkehr zum Erliegen bringen. „Es ist angebracht, für Anfang Dezember geplante Fahrten über die Grenze zu überdenken“, teilte Czechtoll-Generaldirektor Matej Okali mit. Am Grenzübergang Breitenau-Krasny Les auf der Autobahn E55 zwischen Dresden und Prag droht demnach ein Stau von neun Kilometern Länge. Auf der Europastraße 48 zwischen Schirnding und Karlsbad (Karlovy Vary) sei mit sechs Kilometern zu rechnen. Das habe ein Verkehrsmodell der Straßenbaudirektion ergeben. Noch dramatischer sieht es im Osten des Landes aus. Auf der E65 in die Slowakei seien sogar 44 Kilometer und auf der Autobahn 1 Richtung Polen bei Bohumin 40 Kilometer Rückstau zu erwarten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13.11.2019)

Europäischer Rat beschließt neue Sicherheitssysteme für LKW ab 2022

Die europäischen Mitgliedstaaten im EU-Rat haben endgültig eine Reihe verpflichtender Sicherheitssysteme für Neufahrzeuge – Lastkraftwagen, Busse, Lieferwagen – ab 2022 beschlossen. Die neue Regelung sieht viele neue Sicherheits- und Assistenzsysteme vor. Unter anderem soll es in allen neuen Fahrzeugen eine Vorrichtung für den Anschluss einer Alkohol-Wegfahrsperre geben. Nach den neuen Vorschriften müssen alle neu verkauften Kraftfahrzeuge zahlreiche neue Sicherheitsfeatures haben. Dazu gehören Warnsysteme, die fehlende Aufmerksamkeit und Müdigkeit bei Fahrern erkennen, und die Schnittstelle zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. Außerdem soll es einen Unfalldatenspeicher geben, ähnlich einer Blackbox bei Flugzeugen. Vorgeschrieben sind zudem intelligente Geschwindigkeitsassistenten, Notbremslichter, Systeme für die Erkennung beim Rückwärtsfahren sowie zur präzisen Reifendrucküberwachung

Neu verkaufte Pkw und Lieferwagen müssen ab 2022 zusätzlich Notbrems- und Spurhalteassistenzsysteme an Bord haben. Und Lkw und Busse müssen dann so konzipiert und gebaut sein, dass die toten Winkel um das Fahrzeug herum erheblich verringert werden. Sie sollen auch mit modernen Systemen ausgerüstet sein, die sich in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs aufhaltende Fußgänger und Radfahrer entdecken. Die EU-Kommission hatte den Vorschlag für Sicherheitsfeatures im vergangenen Jahr vorgelegt. Aus ihrer Sicht könnten bis zum Jahr 2038 rund 25.000 Verkehrstote und 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden. Die Behörde führt 90 Prozent aller Unfälle auf menschliches Versagen zurück. Mit den Gesetzesänderungen soll auch der Weg in eine fahrerlose Zukunft geebnet werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 11.11.2019)

Neue Mauttarife in Belgien ab 01. Januar 2020

Die südbelgische Region Wallonien wird zum 1. Januar kommenden Jahres die Tarife für die Lkw-Maut leicht erhöhen und neue Strecken in das Mautsystem aufnehmen. Mit der Preissteigerung soll die Lkw-Maut an die Inflation angepasst werden, was in Belgiens nördlicher Region Flandern und in der Hauptstadtregion Brüssel schon zum 1. Juli geschehen war, heißt es in einer Mitteilung des belgischen Mautbetreibers Viapass.Für Euro 5 und 6 Lkw der schwersten Klasse ab 32 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht steigt demnach die Abgabe pro gefahrenem Kilometer von derzeit 0,134 Euro auf 0,136 Euro an. Für Euro 5 und 6 Lkw der Gewichtsklasse 12 bis 32 Tonnen ändert sich die Abgabe pro Kilometer von 0,130 auf 0,132 Euro, für Euro 5 und 6 Lkw der Gewichtsklasse 3,5 bis 12 Tonnen von aktuell 0,077 auf 0,079 Euro. Die höchste Steigerung betrifft Lkw ab 32 Tonnen der Euro-Klassen 0 bis 3. Für sie steigt die Maut um 0,003 Euro an.

Die 22 Kilometer, um die das Streckennetz der Maut anwachsen wird, verteilen sich auf vier Nebenstrecken: Die Umgehungsstraße von Couvin an der südlichen Grenze zu Frankreich (N5g), die N224 zwischen Tubize und der Autobahn A8-E429, die N246 zwischen Tubize über Wauthier-Braine nach Waterloo und die N610 auf der linken Seite der Umgehungsstraße von Lüttich. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 05.11.2019)