Konkret ging es in dem Urteil (Aktenzeichen: 3 ORbs 330 SsBs 218/24), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist, um einen Mann, der zu einer Geldbuße verurteilt wurde, weil er eine rote Ampel überfahren haben sollte. Dabei nahmen die Richter am Amtsgericht an, dass der Betroffene die Haltelinie überfahren habe. Sie gründeten ihren Spruch auf Daten eines standardisierten Messverfahrens, dass auf Induktionsschleifen basierte, die unter der Fahrbahn installiert sind. Der Mann legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) ein. Die Richter hoben den Schuldspruch des Amtsgerichts auf: Die Feststellungen des Amtsgerichts seien nicht ausreichend gewesen. Es sei erforderlich, dass das Gericht in seinem Urteil genau angibt, wo jeweils die Haltelinie und die Induktionsschleife liegen sowie wann die Rotlichtzeiten beim Überfahren dieser Schleifen vorliegen. In dem konkreten Fall fehlten diese Details, heben die Anwälte des DAV hervor. Ohne diese technischen Daten ist es laut OLG nicht möglich, die Messung und Dauer des Rotlichts zu überprüfen. Insbesondere sei es unerlässlich, die technische Ausgestaltung der Ampel und die Lage der Induktionsschleifen detailliert darzustellen. Nur so könne nachvollzogen werden, ob und wann der Betroffene tatsächlich bei Rot gefahren sei. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 28. November 2024)
Für eine bessere Bedarfsplanung erhebt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) regelmäßig die Anzahl und Entwicklung der vorhandenen Parkmöglichkeiten an und auf Autobahnen. Die letzte Erhebung folgte turnusmäßig 2023. Diese Untersuchung wurde von der Autobahn GmbH des Bundes durchgeführt und von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ausgewertet. Die Kapazität an Lkw-Abstellmöglichkeiten auf und an Autobahnen hat sich deutlich erhöht. Allein seit 2018 um rund 16,5 Prozent.
Rund 61.800 Lkw-Abstellmöglichkeiten stehen auf den Rastanlagen des Bundes zur Verfügung und rund 20.700 Lkw-Abstellmöglichkeiten befinden sich in der Nähe der Autobahnen zum Beispiel auf Autohöfen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 25. November 2024)
Am 31. Dezember tritt eine weitere Änderung durch das EU-Mobilitätspaket in Kraft. In der Tachographenverordnung (Artikel 36 VO (EU) Nr. 165/2014) verdoppelt sich dann die Mitführungspflicht fahrpersonalrechtlicher Nachweise und steigt von aktuell 28 auf 56 vorangegangene Tage und den aktuellen Tag. Unter anderem betrifft dies Nachweise über Lenk- und Ruhezeiten sowie Urlaubs- und Krankheitstage. Das heißt, der Lkw-Fahrer muss am 31. Dezember die Aufzeichnungen des Digitachos auf seiner Fahrerkarte oder auch entsprechende vorgeschriebene Ausdrucke und Aufzeichnungen bei einer Straßenkontrolle für den aktuellen und die 56 vorherigen Tage dabeihaben. Damit ergibt sich für den 31. Dezember eine Mitführungspflicht von Nachweisen, die bis zum 5. November zurückgehen. Unternehmen sollten unter anderem ihre Fahrer schon jetzt auf die sich bald ändernden Fristen hinweisen. Und sie sollten ab Anfang Dezember darauf achten, dass Fahrer ihre Nachweise nicht wie bisher nach 28 Tagen zur Archivierung abliefern und dementsprechend nicht mehr mitführen würden. Sonst können die Fahrer ihre neuen Mitführungspflichten nicht erfüllen, was bei einer Kontrolle zu Bußgeldern führen kann. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 21. November 2024)
Seit den frühen Morgenstunden wurden am Dienstag, 12. November, in Nord-, Ost- und Mittelhessen die Beschäftigungsverhältnisse von 329 Fahrern und Beschäftigten aus 157 Firmen überprüft, teilte die Behörde mit. Nach deren Angaben waren dabei 107 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz. Bei den Kontrollen seien an mehreren Autobahnen und Bundesstraßen insgesamt sieben Kontrollstellen eingerichtet und Fahrzeuge herausgezogen worden, so das Hauptzollamt. Im Fokus standen sowohl der Schwerlastverkehr als auch Kurier- und Expressfahrer. Darüber hinaus wurden bei einigen Firmen Geschäftsunterlagen überprüft. Im Kreis Gießen wurde das Depot eines Paketdienstleisters und eine Zustellbasis der Deutschen Post in die Kontrollen einbezogen. „Unser Augenmerk lag insbesondere auf der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns, der Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Anmeldepflichten, aber auch auf dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie der illegalen Beschäftigung von Ausländern“, erklärte ein Sprecher des Hauptzollamtes Gießen. Bei den Kontrollen wurden die Zöllner zum Teil von der Landespolizei, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und dem Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Kassel unterstützt. Bislang hätten sich bei den Befragungen und Prüfungen in 41 Fällen erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ergeben, so die Zollbehörde. Um die festgestellten Unregelmäßigkeiten weiter zu untersuchen, schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an. Dabei werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 13. November 2024)
Der Güterverkehr in Nordrhein-Westfalen müssen sich ab Mitte November auf mehrtägige Sperrungen der Autobahn 1 (Köln/Bremen) bei Dortmund einstellen. Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes ist am 17. November der Abschnitt zwischen den Autobahnkreuzen Dortmund/Unna und Westhofen betroffen. Gesperrt werden von 8.00 bis 22.00 Uhr beide Fahrtrichtungen. Der Verkehr wird über die Autobahnen 2 (Oberhausen/Hannover) und 45 (Dortmund/Lüdenscheid) umgeleitet. Grund sind Brückenbauarbeiten. Ab dem 29. November um 22 Uhr ist die Strecke der A1 zwischen der Abfahrt Kamen-Zentrum und dem Autobahnkreuz Dortmund/Unna in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Diese Sperrung wird ab dem 1. Dezember ab 8 Uhr bis zum Kamener Kreuz im Norden und bis zum Westhofener Kreuz im Süden erweitert. Aufgehoben wird die gesamte Sperrung um 5 Uhr am 2. Dezember. Vier Tage später, am 6. Dezember um 22 Uhr, erfolgt die nächste Vollsperrung in beiden Fahrtrichtungen. Dann ist bis zum 9. Dezember um 5 Uhr erneut der Abschnitt von Kamen-Zentrum bis zum Autobahnkreuz Dortmund/Unna betroffen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 11. November 2024)
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beschleunigt und vereinfacht die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST). Dazu hat das BMDV eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auf den Weg gebracht, die heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik: „Wir machen auf Bundesseite weiter Tempo bei der Beschleunigung der Erlaubnisverfahren für Großraum- und Schwertransporte. Mit unserer Novelle entlasten wir die Logistiker spürbar, weil wir die Antragsverfahren weiter vereinfachen und unnötige Bürokratie abbauen. Wir arbeiten weiter mit den Ländern daran, dank Digitalisierung und einheitlicher Genehmigungsverfahren das Gesamtsystem noch leistungsfähiger zu machen.“ Die Novelle zur VwV-StVO sieht folgende Vereinfachungen vor:
Der Bundesrat muss den Änderungen der Novelle noch zustimmen. Im Frühjahr 2025 sollen die Änderungen in Kraft treten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 06. November 2024)
Um Einblicke in die Straßenverkehrssicherheit Deutschlands zu gewinnen, sowie um die Zahl vermeidbarer Unfälle durch ihre Aufklärungsarbeit zu reduzieren, führte der Online-Versicherer Allianz Direct erneut eine Unfallstudie zu Deutschlands gefährlichste Straßen 2023 durch. Dieses Jahr wurde die Studie durch Recherchen zu den häufigsten Unfallursachen und Unfallarten ergänzt. Bei der Studie wurden nur Unfälle mit Personenschäden berücksichtigt. Die häufigste Unfallursache in Deutschland im Jahr 2023 waren Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- oder Anfahren. Dies verursachte 52.307 Unfälle mit Personenschäden. Nichtbeachten der Vorfahrt verursachte 2023 insgesamt 45.758 Unfälle und ist damit die zweithäufigste Unfallursache. Ein ungenügender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist nur knapp dahinter auf Platz drei mit 44.154 Unfällen. Fahren unter Alkoholeinfluss verursachte 2023 insgesamt 15.282 Unfälle mit Personenschäden und liegt im Ranking auf Platz sechs. Die einzige Unfallursache im Ranking, die auf eine äußere Bedingung ohne menschliche Schuld zurückzuführen ist, ist die Glätte durch Regen, was 5507 Unfälle verursachte, knapp 1000 Fälle mehr als Glätte durch Schnee oder Eis, die 4535 Unfälle verursachte. Die häufigste Unfallart war vergangenes Jahr die Kollision mit einem einbiegenden, abbiegenden oder kreuzenden Fahrzeug. Diese Art von Zusammenstoß verursachte 71.067 Unfälle und stimmt mit der häufigsten Unfallursache überein. Knapp dahinterliegen die Auffahrunfälle, von denen es im vergangenen Jahr 43.230 gab. Das Abkommen von der Fahrbahn verursachte insgesamt 35.005 Unfälle.
In Schleswig-Holstein gab es 2023 die meisten Unfälle pro Kopf (3,95 pro 1000 Einwohner), während es in Thüringen die wenigsten gab (nur 2,45 pro 1000 Einwohner). Das bevölkerungsreiche und wirtschaftlich starke Nordrhein-Westfalen verzeichnete 2023 die meisten Unfälle mit insgesamt 59.917, gefolgt von Bayern mit 46.441 Unfällen. Am wenigsten Unfälle gab es in Bremen mit 2.709 Unfällen. Bayern verzeichnete zudem die meisten tödlichen Unfälle (453), knapp vor Nordrhein-Westfalen mit 411 tödlichen Unfällen. Straßen, wie Hauptverkehrsstraßen oder Autobahnen, weisen ein hohes Verkehrsaufkommen auf, was das Risiko für Unfälle deutlich erhöhen kann: An erster Stelle der gefährlichsten Straßen Deutschlands stehen die Trierer Straße in Aachen sowie ein Abschnitt der A7 bei Bad Fallingbostel mit jeweils 63 Unfällen 2023. Beide Straßen verzeichnen eine hohe Anzahl von Unfällen mit leichten Verletzungen, was auf ein stark frequentiertes Verkehrsaufkommen hinweist, so die Studie. Auch die Cuxhavener Straße in Hamburg, auf der 62 Unfälle registriert wurden, zählt zu den gefährlichsten Straßen. Weitere Ergebnisse der Studie finden Sie hier: Kfz-Unfallstatistiken Deutschland 2024. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 05. November 2024)
Zwei Förderprogramme des Verkehrsministeriums für Elektro-Lkw und Ladeinfrastruktur haben in wenigen Wochen bereits Anträge über Investitionen von rund 60 Millionen Euro ausgelöst. Verkehrsminister Winfried Hermann betonte: „Dieser Erfolg zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, damit in Baden-Württemberg bis 2030 jede zweite Tonne Güter klimaneutral transportiert wird. Elektrische Lkw sind die Zukunft des Güterverkehrs auf der Straße: Sie fahren klimafreundlich, leise und emissionsfrei.“ Die Zulassung schwerer Elektro-Lkw im Land erhält damit einen massiven Schub: Wo zu Beginn des Jahres noch 70 Fahrzeuge registriert waren, wächst die Flotte nun rasant. Bis zu 200 Fahrzeuge dürften durch die BW-e-Trucks-Förderung bald auf Baden-Württembergs Straßen rollen. „Die Resonanz aus der Logistikbranche ist sehr positiv und erfreulich“, sagte Hermann. „Mit den Fördermitteln haben wir jetzt schon rund 60 Millionen Euro Investitionen ausgelöst und einen wichtigen Beitrag geleistet, um Baden-Württemberg als Vorreiter der klimaneutralen Logistik zu positionieren.“ Die Mittel des Förderprogramms BW-e-Trucks in Höhe von 7,5 Millionen Euro seien damit ausgeschöpft.
Eine zweite Förderlinie hatte das Ministerium beim Ausbau der Ladeinfrastruktur aufgebaut. Das Förderprogramm TruckCharge@BW läuft weiterhin und stößt ebenfalls auf großes Interesse. „Ohne eine flächendeckende Ladeinfrastruktur funktioniert die Elektrifizierung von Lkw nicht. Wir schaffen jetzt die Basis, damit die Logistikbranche langfristig klimaneutral arbeiten kann“, so der Minister. Mit TruckCharge@BW unterstützt das Land Unternehmen beim Aufbau leistungsstarker Ladepunkte für elektrische Lkw. Fördermittel sind derzeit noch verfügbar und müssen größtenteils bis Ende 2025 abfließen. Hermann empfiehlt Unternehmen, diese Förderung deshalb schnell zu nutzen. Neben der emissionsfreien Technologie punkten elektrische Lkw vor allem durch ihren leisen Betrieb und die günstigere Wartung. Das ist ein Vorteil für Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Logistikrouten, aber auch für die Fahrerinnen und Fahrer.
Alle Informationen zu den detaillierten Förderkriterien sind abrufbar unter: www.elektromobilität-bw.de
Eckdaten zu den Förderprogrammen
(Quelle: Pressemitteilungen des Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg v. 21. November 2024)
Am Mittwoch, 13. November, beschloss das Bundeskabinett die Änderung der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Diese besagt, dass die Mineralölindustrie in den Jahren 2025 und 2026 nur noch CO2-Minderungen aus erneuerbaren Kraftstoffen und Strom verwenden darf, die auch im selben Jahr erzielt wurden. Damit ist es für die nächsten zwei Jahre nicht möglich, Übererfüllungen der THG-Quote aus der Vergangenheit anzusparen und später anrechnen zu lassen. Dies soll zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) beitragen, die aktuell bei 9,35 Prozent liegt und stufenweise auf 25 Prozent im Jahr 2030 steigt. Um die die Nachfrage nach nachhaltigeren Kraftstoffen und Strom auf das von der THG-Quote vorgesehene Niveau zu heben, hat die Bundesregierung die Sofortmaßnahme beschlossen. So werde die jährliche Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen auf den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Zielpfad geführt und Investitionsanreize geschaffen, damit auch die Zielerfüllung im Jahr 2030 sichergestellt wird und die EU-Vorgaben für den Klimaschutz im Kraftstoffbereich befolgt werden, wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mitteilte.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte: "Die Bundesregierung sendet heute ein starkes Marktsignal an die Branche für erneuerbare Energien im Verkehr. Mit der Sofortmaßnahme sichern wir den Zielpfad für CO2-Minderungen im Kraftstoffbereich ab und verbessern die wirtschaftliche Situation von Herstellern von fortschrittlichen Biokraftstoffen und grünem Wasserstoff sowie Betreibern von Ladesäulen. Wenn die Nachfrage nach klimaneutralen Alternativen zu fossilen Kraftstoffen steigt, dann stärkt dies auch auf lange Sicht den Klimaschutz im Verkehr." Quotenverpflichtete und Dritte können ihre CO2-Minderungen und Kraftstoffmengen aus Vorjahren erst wieder im Jahr 2027 einsetzen. Dies werde Berücksichtigung finden, wenn das Bundesministerium noch in diesem Jahr den Entwurf zur Umsetzung der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) vorleget. Die Regierungsverordnung kann ohne Befassung im Bundestag oder Bundesrat unverzüglich in Kraft treten. Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) kritisierte, dass diese Änderung der 38. BImSchV die Situation kleiner und mittelständischer Unternehmen ignoriere. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), sagte: „Die neu gefassten Regelungen in der 38. BImSchV werden für die Jahre 2025 und 2026 voraussichtlich eine leicht stabilisierende Wirkung auf dem THG-Quotenmarkt entfalten und damit einer Forderung der Branche nachkommen. Dies geht vor allem auf die Nachbesserung des Referentenentwurfs zurück, nach der auch Überhänge aus der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe nicht ins Folgejahr übertragen werden können. Doch lindern diese Maßnahmen lediglich die Symptome, unter denen der Markt leidet! Die massive Übererfüllung der THG-Quote stammt vor allem aus erwiesenermaßen weit überwiegend gefälschten Upstream-Emission-Zertifikaten und vermeintlich fortschrittlichen Biokraftstoffe, welche sehr wahrscheinlich aus umdeklariertem Palmöl stammen. So macht sich die Politik zum Steigbügelhalter des Klimabetrugs!“ „Da die redlichen kleinen und mittelständischen Unternehmen als sogenannte Dritte im Sinne der Verordnung ebenfalls keine Überhänge ins Folgejahr übertragen können, sind sie aus Gründen der Liquidität nun gezwungen, ihre Mengen noch in diesem Jahr zu historisch niedrigen Preisen zu verkaufen. Sie sind schlicht nicht in der Lange bis 2027 zu warten. Dies bringt viele bereits unter Druck stehende Unternehmen noch näher an den Rand des Abgrunds“, betonte Rostek. Weiter kritisierte Rostek: „Vorrausetzung für eine langfristige Wirksamkeit der Kraftstoffquote ist ein unverzügliches Ende der Anrechnung zweifelhafter Biodieselimporte sowie der Rückabwicklung nicht existierende UER-Vermeidung. Unser Vorschlag ist daher kurzfristig, mittels eines Zulassungsverfahrens für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe, ein Instrument zu entwickeln, um Betrügereien am Klimaschutz ein für alle Mal zu verhindern. Zeitgleich muss selbstverständlich einen Ausgleichsmechanismus geschaffen werden, mit dem der nicht erfolgte Klimaschutz aus gefälschten UER-Projekten nachgeholt wird." (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 15. Oktober 2024)
Der CO2-Ausstoß des Autoverkehrs und anderer Wirtschaftsbereiche ist in Deutschland im vergangenen Jahr gesunken. Wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt meldete, wurden im nationalen Emissionshandel (nEHS) Zertifikate über 282,8 Millionen Tonnen CO2 abgegeben und damit zwei Prozent weniger als 2022. Es handelt sich um vorläufige Zahlen. Es geht um den Verkehr - etwa die Betreiber von Raffinerien, deren Benzin und Diesel an der Tankstelle verkauft wird - und um Wärme, also die Verkäufer von Öl und Gas zum Heizen. Alles in allem sind es rund 1900 Unternehmen, die teilnehmen müssen. Die Behörde begründete die Entwicklung unter anderem mit dem steigenden Anteil von Wärmepumpen, bei denen Strom genutzt und keine fossilen Brennstoffe mehr nötig sind, und mit dem wachsenden Anteil von E-Fahrzeugen auf den Straßen. Hinzu kam, dass der Winter 2023 relativ milde war - Besitzer von Öl- und Gasheizungen heizten also nicht so viel wie in kalten Jahren. Firmen müssen für jede Tonne CO2, bei der sie der sogenannte Inverkehrbringer sind, ein Zertifikat nachweisen. Das kaufen sie bei einer Behörde ein, der Preis dafür steigt schrittweise: 2021 waren es 25 Euro pro Tonne CO2, 2023 sind es 30 Euro, 2024 45 Euro und 2025 55 Euro. Das System bepreist die Luftverschmutzung und soll damit einen Anreiz für klimaschonende Geschäfte bieten. Schon seit knapp zwei Jahrzehnten gibt es den europäischen Emissionshandel, der unter anderem die energieintensive Industrie und die Kraftwerksbetreiber einbezieht. Separat hierzu startete in Deutschland 2021 der nationale Emissionshandel. Er schließt Wirtschaftsbereiche ein, die vom EU-System nicht erfasst werden. Die Reichweite des nationalen Systems ist 2023 erhöht worden, seither wird auch die Kohlenutzung von kleineren Firmen einbezogen - etwa kleine Eisengießereien, die noch auf Steinkohle setzen. Dadurch wurde die Nachfrage erhöht, und zwar um 3,5 Millionen Zertifikate im vergangenen Jahr (also circa 1,2 Prozent aller verkauften Zertifikate). Rechnet man die für diesen Kohlebereich nötigen Zertifikate heraus, so ist der Zertifikate-Verkauf 2023 ohne diesen Sondereffekt sogar um 3,2 Prozent gesunken und nicht nur um zwei Prozent. Das Geld fließt in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem Energiewende- und Klimaschutz-Maßnahmen finanziert werden. Mit dem Geld wird laut Bundesregierung unter anderem die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur gefördert. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 05. November 2024)
Die Europäische Kommission hat beschlossen, als Streithelferin die Klage Italiens gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu unterstützen. Italien hatte am 30. Juli 2024 offiziell Klage gegen Österreich wegen dessen zahlreicher Anti-Transitmaßnahmen entlang des Brennerkorridors eingereicht. Die Kommission hat nun einen formellen Antrag beim EuGH gestellt, um als Streithelferin in diesem Verfahren aufzutreten. Die Klage macht geltend, dass Österreich mit Maßnahmen wie dem Sektoralen Fahrverbot, dem Nachtfahrverbot, dem Winterfahrverbot und den Blockabfertigungen gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehrs in der EU verstößt. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatte in den vergangenen Jahren wiederholt die EU-Kommission aufgefordert, gegen die einseitigen Transitbeschränkungen Österreichs vorzugehen. Die Situation wurde als untragbar für die Wirtschaft, insbesondere das mittelständische Transportgewerbe, die betroffenen Lkw-Fahrer und die Anwohner im bayerischen Inntal beschrieben. BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt begrüßte den Schritt der Kommission ausdrücklich. Er sieht darin ein Signal, dass die Stärkung des Binnenmarktes in der neuen Kommission wieder eine größere Rolle spielen wird. Gleichzeitig kritisierte er, dass Deutschland es bisher versäumt habe, sich der Klage Italiens anzuschließen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 18. November 2024)
In Österreich kann ab sofort auch mit dem eCMR gearbeitet werden. Wie die Fachgruppe der Transporteure der Wirtschaftskammer Wien meldet, ist das zur Verwendung des eCMR notwendige Zusatzprotokoll zur CMR1 für Österreich ratifiziert worden und am 4. November 2024 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist der eCMR dem physischen CMR-Frachtbrief gleichgestellt, wenn die Anforderungen gemäß Zusatzprotokoll erfüllt sind. Der elektronische Frachtbrief hat dieselbe Beweiskraft und entfaltet dieselben Wirkungen wie der CMR-Frachtbrief in Papierform. Mittlerweile haben rund 40 Länder haben das eCMR-Zusatzprotokoll ratifiziert, in Deutschland ist es seit Anfang April 2022 in Kraft. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 08. November 2024)