Die Bundesregierung wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr einführen. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Der Deutsche Bundestag hat der Einführung eines nationalen Zertifikatehandels für Brennstoffemissionen zugestimmt. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Der neue CO2-Preis soll klimaschädliches Heizen und Autofahren in Zukunft teurer machen. Er soll Anreize setzen, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.
Ab 2021 gilt für fünf Jahre ein Festpreis: Er startet mit zehn Euro pro Tonne CO2 und steigt bis zum Jahr 2025 auf 35 Euro pro Tonne. Die Bundesregierung setzt auf einen moderaten Einstieg, um zu hohe finanzielle Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verhindern. Sie können so mittelfristig auf künftige Preisentwicklungen reagieren, klimaschonende Produkte kaufen oder in solche Anlagen investieren. Ein verlässlicher Preispfad gibt ihnen größtmögliche Planungssicherheit. Nach der fünfjährigen Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte ab dem Jahr 2026 per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Der Preis bildet sich dann am Markt, je nach Angebot und Nachfrage. Er soll mindestens 35 Euro pro Tonne CO2 und höchstens 60 Euro pro Tonne CO2 betragen. (Quelle: Mitteilung der Bundesregierung v. 25. Oktober 2019)
Anmerkung der FUMO Solutions GmbH:
Eine Tonne CO2e (CO2-Äquivalent) wird bei der Verbrennung von ca. 375 Liter Diesel oder ca. 415 Liter Benzin freigesetzt. Es ist zu erwarten, dass hier Mehrkosten zwischen ca. 2,5 Cent/ Liter (10 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021) und ca. 9 Cent/ Liter (35 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025) entstehen können.
Mit einem am Donnerstag, 24. Oktober, im Bundestag beschlossenen Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll sichergestellt werden, dass in der Paketbranche Sozialbeiträge korrekt gezahlt werden. Mit dem Gesetz wird die Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausgeweitet. Sie gilt bereits in der Fleischwirtschaft und am Bau. Die Versandhändler sollen dafür haften, wenn Subunternehmer keine Sozialbeiträge bezahlen. Das soll dazu führen, dass die Paketboten sozial abgesichert werden, wo dies noch nicht der Fall ist. Viele Paketboten sind bei Subunternehmen beschäftigt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 24.10.2019)
Die 9. Änderungsverordnung für Lang-Lkw ist am 02.10.2019 in Kraft getreten: Künftig müssen Lang-Lkw mit Abbiegeassistenzsystemen und blinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein und Zugmaschinen mit verlängertem Sattelanhänger dürfen nun auch in Baden-Württemberg und Bremen auf dem gesamten Streckennetz fahren. Die 9. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) wurde am 01.10.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 02.10.2019 in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen für Lang-Lkws (bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger) sind:
(Quelle: Juris-Redaktion in Anlehnung an Pressemitteilung des BMVI v. 02.10.2019)
Die Botschafter der EU27 haben grünes Licht für einen Aufschub für den Brexit bis 31. Januar 2020 gegeben. Das hat EU-Ratspräsident Donald Tusk am 28.10.2019 bestätigt. Die Botschafter einigten sich auf einen Beschlussentwurf zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 50, die das Vereinigte Königreich beantragt hatte. Sobald das Vereinigte Königreich dem heutigen Beschlussentwurf zugestimmt hat, wird das schriftliche Verfahren zur offiziellen Annahme des Textes durch die EU27 eingeleitet. Ein ungeordneter Brexit, der ohne Einigung am 31. Oktober gedroht hätte, ist damit zunächst abgewendet.
Das Vereinigte Königreich bleibt bis zu seinem Austritt gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union ein Mitgliedstaat mit uneingeschränkten Rechten und Pflichten. Dazu gehört auch die Pflicht, einen Kandidaten für die Ernennung zum Kommissionsmitglied vorzuschlagen. Die weitere Verlängerung der Frist gemäß Artikel 50 darf die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Union und ihrer Institutionen nicht beeinträchtigen. (Quelle: Mitteilung der Euopäischen Kommission v. 28.10.2019)
Auf der Inntal- und der Brennerautobahn in Österreich gilt für Lastwagen im Transitverkehr von Anfang Januar bis Mitte März 2020 an Samstagen bereits ab 7 Uhr ein Fahrverbot. Damit solle die äußerst stark frequentierte Transitstrecke zwischen Deutschland und Italien an den üblicherweise starken Reisetagen entlastet werden, teilte Landeschef Günther Platter (ÖVP) am Donnerstag, 3. Oktober, mit. Die Regelung gilt ab dem 4. Januar an insgesamt elf Samstagen bis einschließlich 14. März. Von dem Verbot ausgenommen sind Transporter mit einem Ziel in Tirol. Die Maßnahme sei „ein weiterer Mosaikstein zu den 20 Lkw-Blockabfertigungstagen, die für das erste Halbjahr 2020 geplant sind“, sagte Platter. Erfahrungen zeigten, dass der Lkw-Verkehr an Samstagen so um durchschnittlich 65 Prozent reduziert werde, erklärte die Tiroler Landes-Vizechefin Ingrid Felipe (Grüne). (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04.10.2019)