Der EuGH hat entschieden, dass die Kosten der Verkehrspolizei bei der Berechnung der Mautgebühren für die Benutzung des transeuropäischen Straßennetzes durch schwere Nutzfahrzeuge nicht berücksichtigt werden dürfen, da sie nicht zu den Infrastrukturkosten gehören, die bei der Berechnung der Mautgebühren zugrunde zu legen sind. Mit seinem Urteil stellt der Gerichtshof zunächst fest, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten, die auf dem transeuropäischen Straßennetz Mautgebühren einführen oder beibehalten, die genaue und unbedingte Verpflichtung auferlegt, bei der Festsetzung der Mautgebühren ausschließlich die „Infrastrukturkosten“, d.h.die Baukosten und die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes, zu berücksichtigen. Folglich kann sich der Einzelne vor den nationalen Gerichten gegenüber einem Mitgliedstaat unmittelbar auf diese Verpflichtung berufen, wenn der Mitgliedstaat dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist oder sie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Zu der Frage, ob die Kosten der Verkehrspolizei unter den Begriff der Kosten für den Betrieb fallen und als solche in die Berechnung der Mautgebühren einfließen können, stellt der Gerichtshof sodann fest, dass mit diesem Begriff die Kosten gemeint sind, die durch den Betrieb der betreffenden Infrastruktur entstehen. Polizeiliche Tätigkeiten fallen aber in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübt und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handelt.Die Kosten der Verkehrspolizei könnendaher nicht als Kosten für den Betrieb im Sinne der Richtlinie angesehen werden. Zu dem Umstand, dass die Infrastrukturkosten im vorliegenden Fall aufgrund der Berücksichtigung der Kosten der Verkehrspolizei lediglich in verhältnismäßig geringem Umfang (3,8% bzw. 6%) überschritten werden, sei festzustellen, dass die Richtlinie u.a. jeder Überschreitung der Infrastrukturkosten aufgrund der Berücksichtigung nicht ansatzfähiger Kosten entgegenstehe. (Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 133/2020 v. 28.10.2020)
Lkw-Fahrer, die aus einem ausländischen Risikogebiet nach Bayern einreisen, sind nach aktuellen Informationen doch von der derzeit geltenden Corona-Testpflicht für Grenzpendler im Freistaat ausgenommen. Das teilte am Mittwochabend der Weltdachverband der Straßentransportwirtschaft (IRU) mit und benannte dabei den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) als Quelle. Wörtlich heißt es: „Auf der Grundlage einer neuen Quarantäneregelung, die kürzlich in der deutschen Region Bayern in Kraft getreten ist, gab es Gerüchte, dass Bayern nun obligatorische Covid-19-Tests für alle Fahrer von Warentransporten vorschreibt, die auf deutsches Gebiet einreisen. Das ist nicht der Fall.“ Damit sind laut IRU Lkw-Fahrer, die nur einen internationalen Warentransport durchführen laut der bayerischen Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) sowohl von der Quarantänepflicht als auch von der Testpflicht befreit. Die neue Regelung betreffe ausschließlich grenzüberschreitende Pendler, so die IRU weiter, die aus einem Hochrisikoland kommen und auf deutschem Gebiet einreisen und ihre Arbeit in Bayern wieder aufnehmen. Die IRU beruft sich damit auf die bayerische EQV, die seit dem 23. Oktober gilt. Diese EQV hatte bei Transport- und Speditionsunternehmen für Unsicherheit gesorgt. Sie fürchteten, dass zum Beispiel auch Lkw-Fahrer unter diese Verordnung fallen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29. Oktober 2020)
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat am 15. Oktober 2020 bei Schwerpunktkontrollen in 29 Fällen Kabotageverstöße festgestellt. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, waren die Beamten an 26 Kontrollstellen, insbesondere an Güter- und Logistikzentren und vereinzelt auch in der Nähe zu den Werken von Automobilherstellern und – zulieferern stationiert. Sie kontrollierten insgesamt 494 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, davon haben 101 Lkw auch tatsächlich Kabotagefahrten durchgeführt. Mit 29 Verstößen lag die Trefferquote also bei beinahe 30 Prozent. Insgesamt vereinnahmten die Beamten Sicherheitsleitungen von rund 21.200 Euro. An der durchgeführten Maßnahme nahmen laut BAG 114 Beschäftigte des Straßen- und Mautkontrolldienstes sowie des Betriebskontrolldienstes des BAG teil. Einige Kontrollen wurden auch unter Beteiligung von Einsatzkräften der Polizei und des Zolls durchgeführt. Die Behörde plant in den nächsten Monaten weitere Kontrollaktionen zu den Kabotagebestimmungen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 21. Oktober 2020)
Die BG Verkehr hat die Faktenblätter zum Infektionsschutz angepasst. Diese geben den Unternehmen wichtige Hinweise für den Infektionsschutz in Corona-Zeiten. Durch die Anpassung an die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erhalten die Mitgliedsunternehmen Rechtssicherheit. Die Reihe umfasst Faktenblätter zum Infektionsschutz für die Branchen Güterkraftverkehr, Taxigewerbe, Brief- und Paketlogistik, Möbelspedition, Telekommunikation, Luftfahrt (Bodenverkehrsdienste und Technikbereich sowie Flugbetrieb), Busunternehmen, Entsorgungswirtschaft und Fahrschulen. (Quelle: Mitteilung der BG Verkehr v. 13. Okotber 2020)
Der Bundestag hat am Freitag, 9. Oktober 2020, Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht beschlossen und möchte damit die EU-Richtlinie 2018/645 in deutsches Recht umsetzen, die die Anerkennung und Überwachung von Aus- und Weiterbildungen erleichtern soll.Die wesentliche Neuerung wird sein, dass künftig ein sogenannter Fahrerqualifizierungsnachweis die Schlüsselzahl 95 ersetzen wird. Fahrer haben den Nachweis über den Erwerb der jeweiligen Qualifikation bei jeder Fahrt mitzuführen und den Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Geplant ist zudem ein zentrales Online-Portal für Aus- und Weiterbildungen von Berufskraftfahrern. Bis zum 23. Mai 2021 hat die EU allen Mitgliedstaaten Zeit gegeben, um ein solches elektronisches Register einzurichten. Darüber sollen Behörden künftig unionsweit Informationen über ausgestellte oder entzogene Befähigungsnachweise austauschen können.
Bis Mai 2021 soll die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung im Verkehrsausschuss des Bundestages vorliegen. Darin sollen Regelungen über den Einsatz von E-Learnings und Fremdsprachenprüfungen enthalten sein, teilte das Parlament am Freitag mit. Schließlich soll der Verkehrsausschuss bis Ende dieses Jahres einen Bericht vorlegen, inwiefern sich digitale Lernangebote für die gesetzliche vorgeschriebene Aus- und Weiterbildung von Lkw-Fahrern eignen. (Quelle: Mitteilung des Deutschen Bundestag v. 09. Oktober 2020)
Ab dem 1. Januar 2021 werden klimaschädliche fossile Brennstoffe mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Damit verteuern sich Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent pro Liter und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Für die Mehrkosten werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem über eine Senkung des Strompreises entlastet. Die bereits am 08.Oktober 2020 vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung hat am 09.Oktober 2020 auch den Bundesrat passiert. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird ein in den nächsten Jahren steigender CO2-Preis in Form eines nationalen Zertifikatehandels für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.
Die nun verabschiedete Gesetzesänderung setzt die Vereinbarungen des Vermittlungsausschusses vom 18. Dezember 2019 um und legt einen neuen Preispfad fest, der mit 25 Euro pro Tonne CO2 am 1. Januar 2021 startet. Im Jahr 2026 geht der Festpreis in einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 über. Eine Evaluation im Jahr 2025 wird ergeben, ob für die Folgejahre eine freie Preisbildung erfolgen wird. Das neue System erfasst sämtliche Brennstoffemissionen Deutschlands soweit sie nicht unter den EU-Emissionshandel (EU-ETS) fallen.
Parallel dazu werden höhere Ausgleichsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen umgesetzt. Die Einnahmen des nationalen Emissionshandelssystems werden insbesondere für die Entlastung der EEG-Umlage verwendet, einem Kernbestandteil des Strompreises. Haushalte und Unternehmen werden so gezielt entlastet. Die Absenkung des Strompreises macht auch den Wechsel zu strombasierten Alternativen wie Elektroautos oder Wärmepumpen finanziell attraktiver. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die klimafreundlichen Alternativen, etwa durch mehr Investitionen in ÖPNV, Schienennetz und Ladeinfrastruktur sowie durch gut ausgestattete Förderprogramme für Gebäudesanierung und klimafreundliche Heizungen. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit v. 09. Oktober 2020)
Stunde der Wahrheit im Brexit-Streit: Der britische Premier Boris Johnson will am Freitag erklären, ob und wie Großbritannien weiter mit der Europäischen Union über einen Handelspakt verhandelt. Nach Beschlüssen des EU-Gipfels vom Donnerstag hatte sich Großbritanniens Chef-Unterhändler David Frost enttäuscht gezeigt. Die EU will die Verhandlungen hingegen in den kommenden Wochen deutlich intensivieren. Kanzlerin Angela Merkel signalisierte in der Nacht zum Freitag zum Kompromissbereitschaft. Zum Stand der Gespräche über den Handelspakt sagte die CDU-Politikerin nach dem ersten Gipfeltag, es gebe Licht und Schatten. „An einigen Stellen haben sich die Dinge gut bewegt. An anderen Stellen ist noch viel Arbeit zu leisten.“ Insgesamt sei ein Abkommen für beide Seiten sinnvoll. „Notfalls müssen wir auch ohne das leben, aber ich glaube, besser wäre es, wir hätten ein solches Abkommen“, sagte Merkel. Ihr belgischer Kollege Alexander De Croo sagte: „Es wäre wahnsinnig, keinen Deal zu haben. Aber es wäre noch wahnsinniger, einen schlechten Deal zu haben.“
Die EU und Großbritannien arbeiten seit Monaten an einem Handelspakt, der nach dem Brexit und der wirtschaftlichen Trennung zum Jahresende Zölle und Handelshemmnisse verhindern soll. Doch ist man in entscheidenden Punkten von einer Lösung weit entfernt - obwohl Johnson der EU eine Frist zur Einigung bis 15. Oktober gesetzt hatte. Der EU-Gipfel forderte London nun auf, „die nötigen Schritte zu tun, um ein Abkommen möglich zu machen“. Kanzlerin Merkel betonte später: „Das schließt natürlich ein, dass auch wir Kompromisse machen müssen. Jede Seite hat ihre roten Linien.“ London hatte zu diesem Zeitpunkt jedoch schon auf den Gipfel-Beschluss reagiert: Unterhändler Frost zeigte sich enttäuscht und kündigte Johnsons Erklärung für Freitag an.
Im Streit um ein Abkommen zwischen der EU und Großbritannien gibt es drei Knackpunkte: Da ist zum einen der Zugang für EU-Fischer zu britischen Gewässern - für die EU-Küstenstaaten wie Frankreich ist das ein ebenso emotionales Thema wie für Großbritannien, das endlich alleine über seine reichen Fischgründe bestimmen will. Zweiter zentraler Punkt ist das sogenannte Level Playing Field: Die EU will im Gegenzug für zollfreien Zugang zum Binnenmarkt gleiche Umwelt-, Sozial- und Beihilfestandards als Schutz vor Dumping. Doch Großbritannien will sich von der EU nicht mehr reinreden lassen. Das gilt auch für Punkt drei, die sogenannte Governance: Die EU verlangt ein zuverlässiges Schlichtungsinstrument für den Fall, dass eine Seite vom Vertrag abweicht. Damit beißt sie in London auf Granit. Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. Oktober 2020)