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Aktuelles im Oktober 2024

RECHT aktuell!

EU setzt Extrazölle auf E-Autos aus China endgültig in Kraft

Die EU-Zusatzzölle auf die Einfuhr von Elektroautos aus China treten trotz Widerstands aus Deutschland endgültig in Kraft. Die EU-Kommission beschloss am Dienstag, dem 29. Oktober, eine dafür notwendige Verordnung, wie aus einem Dokument hervorgeht. Diese Verordnung soll nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am Mittwoch von diesem Donnerstag (31. Oktober) an gelten. Zuvor hatte Anfang des Monats eine ausreichend große Mehrheit der EU-Staaten für die Strafzölle gestimmt. Deutschland votierte dagegen- aus Sorge vor einem neuen großen Handelskonflikt und möglichen Vergeltungsmaßnahmen gegen deutsche Hersteller. Aus Sicht der Europäischen Kommission sind die Ausgleichszölle notwendig, um langfristig die Zukunft der Autoindustrie in der EU zu sichern. Sie kam bei einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass chinesische Hersteller von unfairen Subventionen profitieren, die ihnen einen erheblichen Vorteil auf dem europäischen Markt verschaffen. Demnach können chinesische Elektroautos normalerweise rund 20 Prozent günstiger angeboten werden als in der EU hergestellte Modelle. Bereits im Juli hatte die EU-Kommission deswegen vorläufige Ausgleichszölle eingeführt. Für E-Autos des Herstellers BYD gilt nun künftig eine Extra-Abgabe in Höhe von 17,0 Prozent, wie aus der Verordnung hervorgeht. Für Elektrofahrzeuge des Produzenten Geely sind demnach 18,8 Prozent fällig. Der Höchstsatz beträgt 35,3 Prozent. Wie China auf die endgültige Einfuhr der Zölle reagieren wird, ist noch unklar. Die Regierung in Peking wirft der EU Protektionismus vor und drohte in der Vergangenheit insbesondere mit höheren Zöllen bei der Einfuhr von Verbrennern mit großem Hubraum aus der EU in die Volksrepublik. Davon wären besonders deutsche Autobauer betroffen. Als mögliche Vergeltungsmaßnahmen begann China zudem Zusatzabgaben auf den Import von Schweinefleisch und Milchprodukten zu prüfen. Eine Untersuchung gegen Branntwein führte bereits zu vorläufigen Maßnahmen. Verhandlungen über eine mögliche einvernehmliche Lösung des Handelsstreits blieben bis zuletzt erfolglos. Als eine Option wird gesehen, dass E-Auto-Händler Preisverpflichtungen eingehen und damit die Zölle abwenden können. Für die deutsche Industrie ist der Handelsstreit ein großes Thema, weil China der größte Automarkt der Welt ist und Unternehmen um einen ihrer wichtigsten Absatzmärkte fürchten. Deutsche Firmen wie VW, Mercedes und BMW produzieren dort nicht nur Wagen speziell für den chinesischen Markt, sondern auch für den Export. Der Verband der Automobilindustrie mahnte, durch die Zölle wachse nicht nur das Risiko eines beiderseitigen Handelskonflikts weiter an, sondern die Fahrzeuge würden sich auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher verteuern. Außerdem werde der Hochlauf der Elektromobilität und damit das Erreichen der Klimaziele in einer „besonders kritischen Phase“ ausgebremst, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. In Brüssel wiederum gibt es die Einschätzung, diese Position sei vor allem von Top-Managern der Autobauer geprägt. Ihnen wird vorgeworfen, vor allem kurz- und mittelfristig gute Zahlen erreichen zu wollen und nicht so sehr das langfristige Überleben der Autoindustrie im Blick zu haben. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 30. Oktober 2024)

Quantron: Amtsgericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Die Entwicklung hatte sich in den letzten Wochen bereits abgezeichnet: Die Quantron AG aus Gersthofen bei Augsburg steht seit dem 29.10.2024 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Eine entsprechende Veröffentlichung des Augsburger Amtsgerichtes findet sich bereits in den öffentlichen Registern. Mit diesem Schritt soll das aktuelle Vermögen von Quantron vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Constantin Graf Salm-Hoogstraeten von der Kanzlei BBL Brockhoff eingesetzt. Der Jurist erklärt in einer Mitteilung der Kanzlei: „Wir müssen uns erst einmal ein genaues Bild vom Zahlenwerk und von der Situation vor Ort machen, bevor wir belastbare Aussagen zu den Fortführungschancen machen können.“ Es werde auch die Möglichkeit geprüft, eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Mitarbeiter zu organisieren. Während die Anwaltskanzlei die Hintergründe der aktuellen Schieflage noch unter die Lupe nehmen muss, hatte sich die Zuspitzung der Situation schon länger angekündigt. Frustrierte Mitarbeiter hatten öffentlich gemacht, dass sie seit mehreren Monaten kein Gehalt mehr bekommen hätten. Auch die Öffentlichkeitsarbeit von Quantron war in den vergangenen Monaten stark zurückgefahren worden. Laut BBL Brockhoff wird Quantron im Moment von Beate Reimann (CFO), Rene Wollmann (CTO) und Denis Muratov (Aufsichtsratsvorsitzender) geführt. Der Firmengründer und CEO Andreas Haller hat eigenen Angaben nach auf der IAA Transportation einen Herzinfarkt erlitten und befindet sich seither in Rehabilitation. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 30. Oktober 2024)

Baden-Württemberg: Neue Förderprogramme BW-e-Trucks und TruckCharge@BW

Die Landesregierung Baden-Württemberg unterstützt mit den zwei neuen Förderprogrammen BW-e-Trucks und TruckCharge@BW das Speditionsgewerbe – auch um die EU-Klimavorgaben einhalten zu können. „Schon heute fahren innovative Unternehmen elektrisch, 70 Sattelzugmaschinen sind es heute in Baden-Württemberg. Damit das schnell mehr wird, brauchen wir einen Anschub“, so Herrmann.

  1. Förderung der Schnellladeinfrastruktur TruckCharge@BW
    Speditions- und Logistikunternehmen müssen in den kommenden Jahren nicht nur ihre Fahrzeugflotten umstellen, es muss zudem eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für Lkw aufgebaut werden. Nach Angaben der Landesregierung zielt die neue Förderung TruckCharge@BW vor allem auf Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf Betriebshöfen, aber auch in Lade-Hubs oder an Umschlagsplätzen. Zudem wird der Anschluss an das Spannungsnetz bezuschusst. Das Programm schließt an das Bundesförderprogramm an, das Ende Oktober ausläuft, um Investitionssicherheit zu bieten. 40 Prozent Unterstützung sollen kleine und mittlere Unternehmen bekommen. Auch Bayern startet eine neue Förderrunde für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr im Freistaat. Ab dem 1. November 2024 können die Anträge für TruckCharge@BW gestellt werden.
  2. Fahrzeugförderung BW-e-Trucks
    Zudem wurde die Fahrzeugförderung für Nutzfahrzeuge vom Verkehrsministerium überarbeitet. Das Programm soll künftig die Mehrkosten von Elektro- beziehungsweise Brennstoffzellen-Lkw der Klassen N2 und N3 (Lkw über 3,5 Tonnen) fördern, wobei sich der Förderanteil des Landes an der Unternehmensgröße orientieren wird und damit für kleine Unternehmen mit bis zu 60-Prozent-Förderung der Mehrkosten am höchsten sei. Am 15. November 2024 beginnt der Antragsstart für BW-e-Trucks.

Durch eine Umschichtung von Haushaltsmitteln stehen 20 Millionen Euro für die Förderung elektrischer Lastwagen und Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Je nach Lkw-Größe können damit 200 bis 300 Ladepunkte und ebenso viele Fahrzeuge gefördert werden. Weitere Informationen zu den detaillierten Förderkriterien finden Sie unter: www.elektromobilität-bw.de. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29. Oktober 2024)

Pilotprojekt mit Mongolei: Einfachere Berufsanerkennung für Lkw-Fahrer

Künftig können mongolische Berufskraftfahrer eine beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, um in Deutschland eine Arbeit aufnehmen zu können. Möglich macht dies ein abgeschlossenes Pilotprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast) mit dem Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachen (BVN). Dabei haben die Partner gemeinsam mit zwei mongolischen Vertretern einen Vergleich des deutschen und mongolischen Systems zur Berufskraftfahrerqualifikation durchgeführt. Die mongolischen Vertreter sollen laut Bast in der Mongolei als Multiplikatoren eingesetzt werden, um die gewonnenen Erkenntnisse in mongolische Ausbildungs- und Prüfungspläne zu implementieren. Das ermögliche so vorqualifizierten mongolischen Berufskraftfahrern in Deutschland künftig eine beschleunigte Grundqualifikation zu absolvieren. Der mongolische Botschafter Birvaa Mandakhbileg verweist auf die lange Zusammenarbeit beider Länder und begrüßt, dass auf der Basis der vorgelegten Ergebnisse der Zugang von Berufskraftfahrern zum deutschen Arbeitsmarkt erheblich erleichtert wird. Das Land hat sich den wichtigsten internationalen Verkehrsabkommen angeschlossen, wie die Bundesanstalt hervorhebt. Mit Deutschland wurde im Februar 2024 ein bilaterales Abkommen über den Personen- und Güterverkehr auf der Straße unterzeichnet. Dr. Ingo Koßmann, Abteilungsleiter „Verhalten und Sicherheit im Verkehr“, in der BaSt, erklärt, dass die Projektergebnisse nicht nur dazu beitragen können, dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen. Durch Anpassungen in den mongolischen Ausbildungs- und Prüfplänen werde zudem ein wichtiger Beitrag in der Mongolei geleistet, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Der Vergleich beider Systeme zur Berufskraftfahrerqualifikation zeigt laut der Bundesanstalt, dass die Unterrichtsinhalte und Kenntnisbereiche in der Mongolei und Deutschland nahezu identisch sind und ähnliche Standards angestrebt werden. Außerdem sollen die Erkenntnisse aus dem Projekt laut Bast dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) helfen, rechtliche Grundlagen zu verbessern, um gleichwertige Berufskraftfahrerqualifikationen sowie Fahrerlaubnissen aus Drittstatten anzuerkennen. Mit diesem Projekt würden bereits erste Maßnahmen der BMDV-Kommission „Straßengüterverkehr“ umgesetzt, so Bettina Lauer, Pressesprecherin im BMDV. Die Kommission besteht aus Vertretern von Logistik- und Branchenverbänden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 29. Oktober 2024)

Verkehrsprognose 2040: Güterverkehr soll um ein Drittel wachsen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am Donnerstag die Ergebnisse der neuen Verkehrsprognose 2040 vorgestellt. Demnach wird der Verkehr in Deutschland bis 2040 zunehmen, besonders stark im Güterbereich. Im Vergleich zu 2019 soll die Verkehrsleistung hier nach Einschätzung des Ministeriums um 31,2 Prozent zulegen – von 689 auf 905 Milliarden Tonnenkilometer (Mrd. tkm). Der Lkw bleibe mit einem Plus von 34 Prozent auf 668,4 Mrd. tkm das dominierende Verkehrsmittel - wegen des prognostizierten Wachstums bei Gütern, die überwiegend auf der Straße befördert werden. Hierzu werden Prognosen für Postsendungen (plus 86 Prozent), Sammelgüter (plus 56 Prozent) sowie Nahrungs- und Genussmittel (plus 30 Prozent) angeführt. Außerdem führten Investitionen in den klimaneutralen Umbau der Wohngebäude zu Baustellenverkehr in neuen Dimensionen, bei dem die Anlieferung nicht mit Binnenschiff oder Bahn erfolgen kann, heißt es weiter. Ausschlaggebend für die Veränderungen im Güterverkehr sei insbesondere die Energiewende, die für einen starken Rückgang bei Massen- und Energiegütern wie Kohle, Koks, Mineralölprodukte und Erze verantwortlich sei. Güter, die bisher vor allem auf Schiene und Wasserstraße transportiert wurden. Trotzdem geht das BMDV von einer steigenden Transportleistung des Schienengüterverkehrs bis 2040 aus, und zwar um 35 Prozent auf 188 Mrd. tkm. Dabei wird auf Maßnahmen der Bundesregierung, wie beispielsweise die Korridorsanierung, verwiesen. Die Schiene zu ertüchtigen und ihre Kapazitäten mit einem Hochleistungsnetz zu erweitern, sei zwingende Voraussetzung, damit die Bahn die zusätzlichen Verkehre aufnehmen kann, so das BMDV. Transporte per Wasserstraße werden der Prognose zufolge aufgrund des oben beschriebenen Strukturwandels bei Massen- und Energiegütern um sieben Prozent auf 48,2 Mrd. tkm zurückgehen. Am Modal Split, also den Anteilen der verschiedenen Verkehrsträger an der Gütertransportleistung, sind für 2024 also keine allzu großen Verschiebungen zu erwarten – der Straßengüterverkehr wird nach der Prognose seinen Anteil sogar noch einmal um 1,5 Punkte auf 73,9 Prozent ausbauen, während die Schiene den Anteil lediglich um 0,6 Punkte auf 20,8 Prozent steigern kann. Der Anteil der Wasserstraße soll 2040 nur noch 5,3 Prozent betragen (minus 2,2 Punkte). (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 28. Oktober 2024)

Status quo Lieferkettengesetz: 206 Beschwerden eingegangen

Die Bundestagsfraktion Die Linke hat sich in einer kleinen Anfrage bei der Regierung nach dem aktuellen Stand der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erkundigt. Demnach sind seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2023 insgesamt 206 Beschwerden eingegangen, wie die Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags weiter mitteilen. Wie die Regierung in ihrer Antwort schreibt, hätten sich aus den Beschwerden 224 einzelne Vorgänge ergeben. Insgesamt 183 Vorgänge hätten aber keinen Bezug zum Gesetz oder hätten sich nicht auf LkSG-pflichtige Unternehmen bezogen. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern und mit Sitz in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten bestimmte Pflichten erfüllen. Seit 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten. Zu den Pflichten gehört es auch, entsprechende Berichte abzugeben. Auch Unternehmen mit weniger Beschäftigten können indirekt als Zulieferer vom Gesetz betroffen sein. Dem BAFA würden aktuell insgesamt 680 Berichte von Unternehmen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen, heißt es in der Antwort weiter. Einige der berichtenden Unternehmen würden aber nicht der Berichtspflicht nach dem Gesetz unterliegen. Seit Inkrafttreten habe das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zudem insgesamt 1231 risikobasierte Kontrollen eröffnet. 118 Kontrollen führte es anlassbezogen durch, also aufgrund eines externen Hinweises oder sonstiger Informationen. Außerdem hat das Bundesamt mitgeteilt, dass es das Vorliegen der Berichte sowie deren Veröffentlichung erst zu einem späteren Zeitpunkt nachprüfen und damit eine Verspätung nicht sanktionieren wird. Das solle gewährleisten, dass das mit dem Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz vorgesehene Ersetzungsrecht in Bezug auf die Berichte nach dem LkSG den Unternehmen auch tatsächlich zu Gute kommt, erklärt die Regierung. Anderenfalls wären die Berichte bereits vor Verabschiedung des Gesetzes fällig. Die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Ab dann könnten die Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, die Berichte nach dem LkSG durch die neu vorgesehenen Berichte nach der CSRD ersetzen. Ebenso geht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf das europäische Lieferkettengesetz (CSDDD) ein und inwieweit sich damit das LkSG ändert. Wie in der vom Bundeskabinett am 17. Juli beschlossenen Wachstumsinitiative vorgesehen, gelte es, bei der Umsetzung von Sorgfalts- und Berichtspflichten unverhältnismäßige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden. Die CSDDD solle noch in dieser Legislaturperiode 1:1 so bürokratiearm wie möglich umgesetzt werden, indem man das LkSG ändere. „Damit werden noch in dieser Legislaturperiode nur noch rund ein Drittel und damit weniger als 1 000 Unternehmen der bisher unter das LkSG fallenden Unternehmen direkt erfasst“, heißt es in der Antwort. Derzeit erarbeite das Bundesarbeitsministerium einen entsprechenden Reformentwurf. Alle Pflichten aus dem EU-Lieferkettengesetz, auch die Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung, wolle die Bundesregierung erst zum spätesten europarechtlich vorgeschriebenen Zeitpunkt verbindlich machen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 22. Oktober 2024)

Disposition: Verbot für Schwertransporte auf A59-Brücke

Die ab sofort für Schwertransporte gesperrte Berliner Brücke der A59 im Duisburger Hafen wird künftig häufiger als bisher unter die Lupe genommen. Geplant seien monatliche Sonderprüfungen insbesondere der Schadstellen, teilte die Autobahngesellschaft des Bundes in Krefeld mit. "Sicherheit hat oberste Priorität", erklärte der Leiter der Niederlassung Rheinland der Autobahngesellschaft, Thomas Ganz. Eine Sonderprüfung hatte jüngst «erhebliche Mängel» entdeckt, die die Tragfähigkeit der Brücke einschränken. Die Autobahngesellschaft hatte daraufhin den Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Duisburg-Meiderich und dem Autobahnkreuz Duisburg für genehmigungspflichtige Schwertransporte über 48 Tonnen gesperrt. Alle Fahrzeuge, die weniger wiegen, dürfen die Brücke uneingeschränkt weiter nutzen. Die 1,8 Kilometer lange Brücke führt unter anderem über den Rhein-Herne-Kanal und die Ruhr.

"Die Sonderprüfung hat klar gezeigt, dass wir schnell handeln müssen", so Ganz. "Dieser Schritt ist notwendig, um den Verkehr über diese für die Region so wichtige Verbindung aufrechterhalten zu können." Von der Sperrung sind laut Autobahn GmbH täglich mehrere Dutzend Schwertransporte betroffen. Der Duisburger Hafen werde weiterhin erreichbar bleiben, betonte die bundeseigene Gesellschaft. Pauschale Umleitungsempfehlungen für Großraum- und Schwertransporte könnten jedoch nicht gegeben werden. "Die zu nutzenden Ausweichrouten sind Ergebnis des jeweils individuellen Genehmigungsverfahrens." Die marode Brücke soll so schnell wie möglich ersetzt werden. Ein Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg und der Anschlussstelle Duisburg/Marxloh läuft bereits. Zu diesem insgesamt gut sechs Kilometer langen Abschnitt gehört auch die Brücke. Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, kann gebaut werden. Zuständige Behörde ist das Fernstraßen-Bundesamt (FBA). Die Autobahn GmbH kündigte an, für die "dringend notwendige Erneuerung der Berliner Brücke" beim FBA einen Antrag auf vorzeitigen Beginn bauvorbereitender Maßnahmen zu stellen. "Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass der Ersatzneubau der Berliner Brücke so früh wie möglich beginnen kann." Diese bauvorbereitenden Maßnahmen sollen nach Angaben eines Sprechers nach Möglichkeit schon im kommenden Jahr beginnen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 21. Oktober 2024)

Umfrage zu Fahrerassistenzsystemen: Warum 50 Prozent der Lkw-Fahrer sie ausschalten

Bei der diesjährigen Allianz Autotag-Umfrage in fünf europäischen Ländern wurde die Sicherheit von vulnerablen Verkehrsteilnehmern im städtischen Raum untersucht. Ein alarmierendes Ergebnis zeigt, dass etwa die Hälfte der Fahrer schwerer Fahrzeuge in Deutschland ihre Fahrerassistenzsysteme regelmäßig deaktivieren. Ähnliche Tendenzen sind in anderen Ländern zu beobachten, mit Frankreich und Großbritannien an der Spitze (54%), gefolgt von Spanien (48%) und Italien (47%).Christian Sahr vom Allianz Zentrum für Technik betont die Notwendigkeit von Schulungen für Flottenbetreiber und Fahrer im Umgang mit diesen Systemen. Eine aktuelle Unfallstudie zeigt, dass etwa ein Drittel der untersuchten Unfälle durch verbesserte Sichtlinien oder aktive Totwinkelassistenten hätte verhindert werden können. Die Umfrage offenbart auch, dass etwa jeder zweite Fahrer schwerer Fahrzeuge wöchentlich gefährliche Situationen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern erlebt. Ulrich Stephan von der Allianz Versicherungs-AG sieht in leistungsfähigen Assistenzsystemen ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und mögliche Vorteile bei Kfz-Versicherungen. Als häufigste Risikofaktoren werden aggressives Fahren, Regelverstöße und länderspezifische Probleme wie Ablenkung oder überhöhte Geschwindigkeit genannt. Lucie Bakker von der Allianz Versicherungs-AG hebt besonders das Risiko der Handynutzung bei Lieferwagen hervor, was zu einer 20% höheren Schadenfrequenz in der Kfz-Haftpflichtversicherung führt. Die Häufigkeit erlebter Konfliktsituationen variiert stark zwischen den untersuchten Ländern, von 18% in Großbritannien bis zu 55% in Italien. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 21. Oktober 2024)

Arbeitgeber aufgepasst: Wann der Staat bei Corona-Ausfällen einspringt

Das Landesverwaltungsamt sieht sich weiterhin mit Anträgen von Arbeitgebern auf staatliche Entschädigung für geleistete Lohnfortzahlungen für Arbeitnehmer wegen Corona-Infektionen oder Quarantäne konfrontiert. Etwa 10.000 offene Anträge müssten noch bearbeitet werden, teilte eine Sprecherin mit. Wöchentlich gingen etwa zehn neue Anträge ein. Die Voraussetzungen für die Übernahme der Entgeltfortzahlungen hätten sich nach zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichts im zurückliegenden Frühjahr allerdings geändert. Das Bundesarbeitsgericht hatte im März entschieden, dass jede mit dem Coronavirus infizierte Person unabhängig vom Vorliegen von Symptomen und einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat. Bei wegen einer Corona-Infektion krankgeschriebenen Beschäftigten hätten Arbeitgeber somit nunmehr keinen Anspruch auf staatliche Rückerstattung, so das Landesverwaltungsamt. Dieser bestehe allerdings dann, wenn infizierte Beschäftigte etwa als Ansteckungsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern nicht arbeiten dürften und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Weiterhin erstattet werde den Arbeitgebern auch die Lohnfortzahlung für Beschäftigte, die nicht selbst infiziert waren, aber etwa wegen Kontakt mit Infizierten nicht arbeiten durften oder Verdienstausfälle wegen eines Tätigkeitsverbots oder der Betreuung von Kindern hinnehmen mussten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 18. Oktober 2024)

Bayern: Zweiter Förderaufruf für Errichtung von Schnell-Ladepunkten startet am 15. November 2024

Am 15. November 2024 startet der zweite Förderaufruf für die Errichtung von Schnell-Ladepunkten für Elektro-Lkw, teilte das bayerische Wirtschaftsministerium am Mittwoch, 16. Oktober, mit. Gefördert wird im zweiten, bis 15. Januar 2025 offenen Aufruf die Beschaffung und Errichtung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern. „Die Zukunft des Verkehrs muss technologieoffen bleiben. Als Freistaat setzen wir auf mehrere Optionen. Neben modernen Verbrennern und Wasserstoff-Lkws investieren wir in den Ausbau der Ladeinfrastruktur“, sagte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). „Mit unserem Programm fördern wir Ladepunkte mit hohen Ladeleistungen für E-Lkws. Die erste Runde war mit 95 Anträgen für den Aufbau von 304 Ladepunkten in Höhe von 11,3 Millionen Euro ein voller Erfolg. Für den zweiten Förderaufruf erhöhen wir die Fördersumme um eine Million Euro auf insgesamt fünf Millionen Euro.“ Das Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ wird von der Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Bayern Innovativ GmbH betreut. Weitere Informationen über das Programm sowie den aktuellen Förderaufruf finden Sie hier. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. Oktober 2024)

Abbiegeassistenzsysteme: Antragsfrist im Förderprogramm verlängert

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat vermeldet: Die Antragsfrist für das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS) wird verlängert. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage können Interessenten nun bis zum 29. November 2024 Förderanträge einreichen. Abbiegeassistenzsysteme tragen maßgeblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, indem sie Lkw-Fahrer beim Rechtsabbiegen unterstützen und so potenzielle Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern verhindern können. Die Verlängerung der Förderperiode unterstreicht die Bedeutung dieser Sicherheitstechnologie und gibt Unternehmen zusätzliche Zeit, von den finanziellen Anreizen zu profitieren. Fahrzeughalter, die ihre Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen nachrüsten möchten, sollten diese Gelegenheit nutzen und ihre Anträge rechtzeitig vor Ablauf der neuen Frist einreichen. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung des Fuhrparks und zur Steigerung der Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 10. Oktober 2024)

EuGH setzt Rückkehrpflicht für Lkw außer Kraft

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Gültigkeit des EU-Mobilitätspakets in weiten Teilen bestätigt. Allerdings fällt die Rückkehrpflicht für Fahrzeuge. Die Lkw mussten laut den EU-Regelungen bisher alle acht Wochen zu den Betriebsstätten von Logistik- und Transportunternehmen zurückkehren. Der Gesetzgeber habe nicht aufgezeigt, dass er beim Erlass der Regelungen genügend Information hatte, um beurteilen zu können, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, so die Richter laut Mitteilung des EuGH. Unter anderem gegen die Rückkehrpflicht für Lkw hatten die Länder Zypern, Litauen, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Polen und Malta im Oktober 2020 Klage eingereicht. Insgesamt hatten die Länder 15 neue Regelungen des Pakets beim EuGH beanstandet. Unter die Klagen fielen etwa:

  • die neuen Kabotageregeln;
  • die Verpflichtung den Fahrern zu ermöglichen, nach spätestens vier Wochen entweder nach Hause oder zu ihrem Stammunternehmen zurückzukehren;
  • die Entsenderegeln für Lkw-Fahrer;
  • das Verbot für Lkw-Fahrer, ihre wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug verbringen zu dürfen;
  • die Mindestanforderungen an Niederlassungen im Ausland sowie
  • die Kontrollmöglichkeiten über den Tachographen.

Bei allen übrigen beanstandeten Regelungen außer der Rückkehrpflicht für die Fahrzeuge seien die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung, das Diskriminierungsverbot, die gemeinsame Verkehrspolitik, der freie Dienstleistungsverkehr, der Niederlassungsfreiheit, für den freien Warenverkehr, die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sowie der Umweltschutz nicht offensichtlich vom Gesetzgeber überschritten worden, so die Richter. Mit dem Urteil folgen die Richter der Empfehlung des Generalanwalts vom November 2023.

Der Internationale Transportverband IRU zum Urteil: Die Aufhebung der Rückkehrpflicht für Fahrzeuge sei eindeutig. Damit entfalle die Rechtsgrundlage für alle Sanktionen, die gegen Transportunternehmen wegen eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verhängt wurde. Allerdings sei es aufgrund des Aufhebungsgrundes ungewiss, ob die EU einen neuen Regulierungsversuch unternehmen werde. Es sei nicht klar, ob die Europäische Kommission versuchen werde, mit einer Studie über die Verhältnismäßigkeit und Auswirkungen der Maßnahme mehr Informationen bereitzustellen und anschließend einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen werde, oder ob das Urteil das Ende des Versuchs sei, eine Lkw-Rückkehrpflicht in der EU durchzusetzen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. Oktober 2024)