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Aktuelles im September 2024

RECHT aktuell!

Gekündigt und freigestellt: Was gilt für Urlaub im Krankheitsfall?

Bei einer Kündigung wird der Arbeitnehmer häufig auch freigestellt. Oft bestehen dann noch Urlaubsansprüche. Oder der kündigende Arbeitnehmer lässt sich aufgrund von Überstunden und offenen Urlaubstagen freistellen. Kompliziert wird es, wenn der Gekündigte oder der Kündigende während der Freistellung erkrankt. Dazu hatten das Landesarbeitsgericht (LAG) Chemnitz und das LAG Kiel zu entscheiden. Auf die beiden Urteile weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Demnach hat das LAG Chemnitz entschieden, dass ein Urlaubsanspruch während der Freistellung nur erfüllt wird, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist (Urteil vom 30. Mai 2024, Aktenzeichen 4 Sa 17/23). Im konkreten Fall ging es um eine Arbeitnehmerin. Nachdem der Arbeitgeber ihr gekündigt hatte, wurde sie von diesem unter Anrechnung ihres Resturlaubs von der Arbeit freigestellt. Während der Freistellungsphase war sie jedoch durchgehend arbeitsunfähig erkrankt, was sie durch ärztliche Atteste nachweisen konnte. Der Arbeitgeber bezweifelte die Krankheit und verwies auf die Teilnahme der Arbeitnehmerin an sozialen Aktivitäten wie einer Party und einem Einkaufsbummel. Die Arbeitnehmerin klagte schließlich auf Abgeltung der offenen Urlaubsansprüche. Das Gericht stellte klar, dass ein Urlaubsanspruch nur erfüllt werden kann, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist. Ist er krankgeschrieben, könne der Urlaub nicht wirksam gewährt werden. Eine Freistellung könne daher nicht als Erfüllung des Urlaubsanspruchs angesehen werden. Der Arbeitgeber hatte dementsprechend der Mitarbeiterin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den

Das Gericht betonte auch den hohen Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU). Der Arbeitgeber konnte diesen nicht erschüttern. Allgemeine Behauptungen über Freizeitaktivitäten reichten nicht aus, um Zweifel an der AU zu wecken. Der Arbeitgeber hätte konkrete Tatsachen vortragen müssen, um den Beweiswert zu erschüttern. Das Urteil schaffe Klarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere in Fällen, in denen Urlaubsansprüche während einer krankheitsbedingten Freistellung betroffen sind, so die Anwälte des DAV: „Arbeitgeber sollten beachten, dass eine Freistellung den Urlaubsanspruch nur dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist. Arbeitnehmer hingegen können ihre Urlaubsabgeltungsansprüche auch dann geltend machen, wenn sie während der Freistellung krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind und dies durch ärztliche Atteste nachweisen können.“

Anderer Fall: Kurz krank in der Freistellungsphase aber nicht in der darin festgelegten Urlaubsphase
Aber was ist, wenn der Arbeitgeber während einer unwiderruflichen Freistellung nach einer Kündigung seinen Urlaub in dem Zeitraum festgelegt hat und anschließend in der Freistellungsphase erkrankt? Kann er den Urlaub nachträglich auf die Tage der Erkrankung „verschieben“ und hat einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Darüber musste das LAG Kiel in einem ganz anders gelagerten Fall entscheiden, so der DAV (Urteil vom 26. März 2024, 1 Sa 168/23). Im konkreten Fall kündigte ein Arbeitnehmer im Dezember 2022 sein Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2023. Er wollte seinen Resturlaub und die angefallenen Überstunden durch Freistellung abbauen, die ihm auch gewährt wurde. Um die verbleibenden Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche abzubauen, endete seine aktive Tätigkeit am 2. Februar 2023. Am 16. Dezember 2022 teilte der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber mit, dass er vom 11. Februar 2023 bis zum 10. März 2023 einen längeren Auslandsaufenthalt plane und in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehe. Nachdem der Kläger vom 1. Juni 2023 bis zum 16. Juni 2023 arbeitsunfähig erkrankt war, verlangte er Urlaubsabgeltung für zwölf Arbeitstage. Die Richter entschieden laut DAV, dass der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Mitarbeiters durch die Freistellung erfüllt habe. Entscheidend sei, dass der Kläger selbst über die Lage seines Urlaubs entschieden habe. Mit der Mitteilung, ab dem 13. Februar 2023 im Urlaub zu sein, habe er diesen Zeitraum festgelegt. Die anschließende Erkrankung des Klägers vom 1. Juni 2023 bis zum 16. Juni 2023 hatte keinen Einfluss auf den bereits festgelegten und damit erloschenen Urlaubsanspruch. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 27. September 2024)

Betriebsrente: Neues Gesetz soll Anreize auch für KMU bringen

Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung – also die Betriebsrente – weiter ausbauen und dafür Anreize setzen. Dafür hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Es kann nun seinen parlamentarischen Gang nehmen. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und bei Geringverdienern bestehen noch Lücken bei Betriebsrenten, wie das Bundesarbeitsministerium (BMAS) mitteilt. Ziel des Gesetzes sei, die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu verankern. Neben Maßnahmen, die sich direkt an die Arbeitnehmer richten, sind auch welche für KMU geplant. Sie könnten sich damit als attraktiver Arbeitgeber positionieren und Mitarbeiter gewinnen und binden, so das Ministerium. Kleine und mittlere Unternehmen sollen sich zudem laut dem Entwurf bestehenden Sozialpartnermodellen anschließen können, ohne selbst einen eigenen Tarifvertrag aushandeln zu müssen. Voraussetzung ist, dass sich die Sozialpartnermodelle entsprechend öffnen. Das Modell wurde 2018 eingeführt. Es beruht bisher auf Tarifverträgen. Außerdem sollen Arbeitgeber, die Beschäftigten mit geringem Einkommen eine Betriebsrente anbieten, von Steuererleichterungen profitieren, erklärt das BMAS. Für jeden Euro, den sie in die Betriebsrente einzahlen, gibt der Staat 30 Cent zurück. Die Förderung, die der Staat dazugibt, wenn Arbeitgeber diesen Beschäftigten eine Betriebsrente zusagen, wird verbessert. Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird auf 2.718 Euro monatlich angehoben, unabhängig von Voll- oder Teilzeit. Zudem wird sie dynamisiert, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 20. September 2024)

Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten: Ergebnisse der BALM-Kontrollen im August

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) führte im August 2024 umfangreiche Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr durch. Die Kontrollen konzentrierten sich auf drei Hauptbereiche:

  • Kabotagebestimmungen: An mehreren Terminen im August überprüften BALM-Mitarbeiter die Einhaltung der Kabotageregeln. Insgesamt wurden 1275 Fahrzeuge kontrolliert, wobei 65 Verstöße festgestellt wurden.
  • Wöchentliche Ruhezeit: Am 12. August fand eine bundesweite Kontrollaktion zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit statt. 297 Fahrzeuge wurden überprüft, mit 42 festgestellten Verstößen gegen das Verbot der Verbringung der Ruhezeit im Fahrzeug.
  • Technische Unterwegskontrollen: Bei allen Kontrollaktionen führten technische Experten zusätzlich Überprüfungen durch. Von 129 kontrollierten Fahrzeugen wiesen 33 technische Mängel auf, darunter Probleme mit Reifen, Bremsen und zwei Fälle von AdBlue-Manipulation.

Insgesamt wurden 1549 Fahrzeuge kontrolliert. Es wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von ca. 168.905 Euro eingenommen. Das BALM betont, dass die Ergebnisse nicht repräsentativ für die Gesamtsituation sind. Weitere Schwerpunktkontrollen sind geplant. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 19. September 2024)

Gezielte Kontrollen an allen Grenzen seit 16. September 2024

In Niedersachsen haben an der Grenze zu den Niederlanden am frühen Montagmorgen, 16. September, die angekündigten stationären Kontrollen begonnen. Seit Mitternacht seien wie geplant zusätzliche Beamte im Einsatz, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Sie sollen auf niedersächsischer Seite Einreisende aus Richtung Niederlande überprüfen. Kurz vor der Ausweitung der Grenzkontrollen hatte das Bundesinnenministerium weitere Details zu den geplanten Maßnahmen bekannt gegeben. Es solle „keine flächendeckenden, sondern gezielte Kontrollen“ geben, „um grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration weiter zu begrenzen“, erklärte das Ministerium. Die Bundespolizei werde die Kontrollen „flexibel und je nach den aktuellen Sicherheitserfordernissen vornehmen“. Umfang, Dauer und konkrete Orte für die Kontrollen hingen davon ab. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, dass Deutschland „weiterhin eng abgestimmt“ mit seinen Nachbarstaaten agieren und dafür sorgen werde, dass „die Menschen in den Grenzregionen, Pendler, Handel und Wirtschaft so wenig wie möglich von den Kontrollen beeinträchtigt“ würden. Die Innenministerin hatte angeordnet, dass es ab Montag an allen deutschen Landgrenzen Grenzkontrollen geben soll. Das betrifft Frankreich, Dänemark, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. An den Grenzen zu Österreich, Polen, Tschechien und der Schweiz gibt es solche Kontrollen schon. Auch an der Grenze zu Frankreich wurde zuletzt bereits kontrolliert, was die Bundesregierung unter anderem mit den Olympischen Spielen begründete. An der Grenze zu den Niederlanden wurden feste Kontrollstellen auf der Autobahn A 30 bei Bad Bentheim, der Autobahn A 280 bei Bunde und der Bundesstraße 402 bei Schöninghsdorf (Höhe Meppen) eingerichtet. Zudem waren im grenznahen Raum zu den Niederlanden auch auf den Nebenstraßen Fahndungsmaßnahmen angekündigt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. September 2024)

Fahrermangel: Fahrer aus Drittstaaten kommen kaum zum Zug

In Deutschland herrscht Mangel an Lkw- und Busfahrern. „Weil wir den Bedarf an Fahrern nicht mit inländischem Personal decken können, sind wir dringend auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Viele Menschen wollen bei uns als Kraftfahrer arbeiten, müssen sich aber monatelang durch bürokratische Verfahren bei den deutschen Botschaften und Konsulaten quälen. Das können wir uns einfach nicht mehr leisten“, sagte der Bundestagabgeordnete Henning Rehbaum (CDU) zur aktuellen Situation. Allein auf einen Termin, bspw. bei türkischen oder kosovarischen Konsulaten, warten nach Angaben von Rehbaum viele Anwärter monatelang. Hinzu kämen langwierige Verfahren für die Anerkennung der ausländischen Qualifikation. Rehbaum hatte deshalb die Bundesregierung gefragt, was sie konkret unternimmt, um die Anerkennungsverfahren von Kraftfahrern aus Drittstaaten zu beschleunigen. Die Antworten der Bundesregierung zeigen: Die Zahlen der erteilten Visa für Kraftfahrer aus Drittstaaten sind gering: Im Jahr 2023 sind gerade einmal 837 Arbeitserlaubnisse erteilt worden, in diesem Jahr erst 604 (Stand 6. September 2024). Die 837 erteilten Arbeitsvisa seien „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Rehbaum. „Bei einem Bedarf von 120.000 Berufskraftfahrern sind wir dringend auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Was die Ampel aber endlich verstehen muss: Fahrer aus dem Kosovo oder der Türkei dürfen tagtäglich mit 40 Tonnen für osteuropäische Speditionen auf deutschen Straßen fahren. Wollen sie aber für einen deutschen Arbeitgeber fahren, dann müssen Sie Deutschkurs, Führerschein und eine Berufskraftfahrer-Prüfung vor der IHK machen. Diese Hürden muss die Ampel endlich auf ein europäisches Normalmaß absenken und die Visa-Verfahren spürbar beschleunigen“, fordert Rehbaum. Zwar gibt es für Berufskraftfahrer mittlerweile das „Beschleunigte Verfahren“, doch davon wird laut Rehbaum kaum Gebrauch gemacht. Er verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, nach der 2024 gerade einmal 79 Arbeitserlaubnisse beschleunigt vergeben, im Vergleich zu knapp 1300 Fällen ohne Beschleunigung.

Regelung für ukrainische Fahrer
Für ukrainische Fahrer hatte die EU den Mitgliedstaaten vor zwei Jahren zudem die Möglichkeit gegeben, deren Qualifikationen unbürokratisch anzuerkennen. Bis zum heutigen Tag sei diese Regelung nicht in deutsches Recht umgesetzt, kritisiert Rehbaum. „Ein echtes Armutszeugnis für die Ampelregierung. In meinem Wahlkreis können zwei ukrainische Fahrer deshalb noch immer nicht ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen und beziehen stattdessen – unfreiwillig – Bürgergeld“, kritisierte Rehbaum. „Die Ampelregierung kann oder will die Tragweite des Fahrermangels einfach nicht begreifen. Sie muss die überbürokratisierten Prozesse endlich systematisch anpacken. Sonst trägt sie weiter dazu bei, dass immer mehr Buslinien eingestellt werden und es zu Unterbrechung von Lieferketten in Industrie und Handel kommt.“ (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 11. September 2024)

Alpine-Symbol statt M+S: Neue Vorschriften für Winterreifen ab Oktober 2024

Ab dem 1. Oktober 2024 tritt in Deutschland eine wichtige Änderung bezüglich der Kennzeichnung von Winterreifen in Kraft. Reifen, die lediglich mit dem M+S-Symbol (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind, gelten dann nicht mehr als wintertauglich. Die neuen Bestimmungen erfordern, dass Winterreifen und Ganzjahresreifen das sogenannte Alpine-Symbol tragen müssen, um bei winterlichen Straßenverhältnissen als zulässig zu gelten. Das Alpine-Symbol ist ein Piktogramm, das einen Bergumriss mit einer Schneeflocke in der Mitte zeigt. Der Grund für diese Änderung liegt darin, dass das M+S-Symbol rechtlich nicht geschützt war und Reifen mit dieser Kennzeichnung keine speziellen Tests zur Wintertauglichkeit bestehen mussten. Das neue Alpine-Symbol hingegen steht für einen höheren Qualitätsanspruch, da die Reifen von unabhängigen technischen Diensten überprüft und bewertet werden müssen. Ab 1. Oktober 2024 sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol erlaubt. Reifen, die ausschließlich die M+S-Kennzeichnung tragen, gelten nicht mehr als Winterreifen. Bei Verwendung von M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol bei winterlichen Bedingungen drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Bis zum 30. September 2024 dürfen M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, noch als Winterreifen genutzt werden. Autofahrer sollten ihre Reifen überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig neue Winterreifen mit dem Alpine-Symbol anschaffen. Es ist wichtig zu betonen, dass M+S-Reifen ab Oktober 2024 nicht generell verboten sind. Sie gelten lediglich nicht mehr als wintertauglich und dürfen bei entsprechenden Straßenverhältnissen nicht mehr verwendet werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 10. September 2024)

Lkw-Parkplätze: KI-Lösung soll Fahrer unterstützen

Die Suche nach einem regulären Lkw-Stellplatz an den Autobahn-Rastanlagen ist ein ständiger Stressfaktor für die Fahrer. An den Rastanlagen der Bundesautobahnen herrscht oft Parkplatznot, weshalb das Projekt SOLP Abhilfe schaffen soll. Forscher des Fraunhofer-Instituts für Nachrichtentechnik, Heinrich-Hertz-Institut, HHI haben im Rahmen des Projekts gemeinsam mit Partnern eine KI-gestützte Prognostik für Lkw-Fahrer und Spediteure entwickelt, die über verfügbare, öffentliche und privat bewirtschaftete Stellplätze informiert und die Stellplatzsuche erleichtern soll. SOLP steht für „Optimized Lorry Parking”, die Lösung soll dabei helfen, Lkw-Fahrern die Stellplatzsuche zu erleichtern, vorhandene Flächen effizienter zu belegen, um somit Unfälle zu vermeiden und den Verkehrsfluss auf den Autobahnen zu verbessern. Das Vorhaben wird im Rahmen der Innovationsinitiative mFUND durch das Bundesverkehrsministerium (BMDV) gefördert. Im Gegensatz zu anderen Ansätzen betrachte das SOLP-Empfehlungssystem die jeweilige Route nicht als eine statische Abfolge von Straßen und Parkplätzen, sondern ermittele dynamisch eine Prognose für die Anfahrt potenziell nutzbarer Parkplätze auf Basis der wechselseitigen Abhängigkeit von Verkehrsaufkommen, Stellplatzverfügbarkeit sowie Lenk- und Ruhezeiten, so die Projektbeteiligten. „Die Innovation besteht darin, eine Empfehlung bezüglich des Belegungsgrads von Lkw-Parkplätzen im Streckenverlauf anzuzeigen, die unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben direkt und zügig angefahren werden können“, sagte Thomas Meiers, Wissenschaftler am Fraunhofer HHI in Berlin. Mit seinem Team ist er für die KI-Modellierung zuständig. Das System liefert nach dem Ampel-Prinzip Informationen zu freien Parkflächen. In Rot (volle Rastanlage), Gelb (geduldeter Stellplatz) oder Grün (freie Rastanlage) zeigt das KI-gestützte digitale Vorschlagssystem in einer App oder einer On-Board-Unit den Fahrern die Auslastung der Parkplätze entlang ihrer Route an. Die Prognose erfolgt im 15-Minuten-Takt für die nächsten zwei Stunden.
Trainiert wird die KI mit Informationen über die Lage und Ausstattung von Zählschleifen und Parkplätzen innerhalb des Autobahnnetzes, über Verkehrsflussdaten aus Zählschleifen sowie Telematik- und Parkplatzbelegungsdaten. Für die Prognose werden dann die aktuellen Informationen analysiert und in Echtzeit mit den Fahrtrouten der Lkw-Fahrenden verknüpft. Im nächsten Schritt soll die Pilotanwendung von ausgewählten Lkw-Fahrern in verschiedenen Bundesländern getestet werden, bevor das System deutschlandweit ausgerollt werden soll. Die Projektpartner erhoffen sich unter anderem eine effizientere Belegung der Parkplätze und eine Verringerung der Staugefahr. Auch soll die innovative KI-Prognose Unfälle durch Falschparken in Parkplatzeinfahrten verhindern. Darüber hinaus entlaste die intelligente Parkplatzsuche Lkw-Fahrer deutlich. Sie biete ihnen die Möglichkeit, gesetzliche Ruhepausen einzuhalten und trage zur Stressminderung bei, so das Fraunhofer Institut. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. September 2024)

Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber beachten müssen

Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ist vielen Arbeitnehmern wichtig. Gleichzeitig lohnt es sich für Arbeitgeber, das Thema verstärkt in den Fokus zu rücken. So können sie Fachkräfte an sich binden, Motivation der Mitarbeiter erhöhen, nachhaltig die Gesundheit des Mitarbeiters fördern und somit krankheitsbedingte Fehlzeiten reduzieren.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das Leben und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Diese sogenannte Fürsorgepflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 618 Abs. 1) besagt, dass Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten haben, dass für Arbeitnehmer keine Gefahr für Leben und Gesundheit ausgeht. Das bedeutet: Unternehmen müssen die Belegschaft nicht nur vor Unfällen schützen, sondern auch für einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz sorgen und zum Beispiel eine Überanstrengung der Mitarbeiter vermeiden.

Vorteile der Gesundheitsförderung
Beschwerden und Erkrankungen werden nicht nur vorgebeugt, um Krankenstandtage zu reduzieren. Das Augenmerk der Gesundheitsförderung, liegt viel mehr auf die nachhaltige Gesundheit des Mitarbeiters. Verbessert sich die allgemeine Lebensqualität der Arbeitnehmer, so steigert sich die Leistungsfähigkeit und Motivation. Durch die höhere Arbeitszufriedenheit, wächst zusätzlich die Mitarbeiterbindung. Gerade im Wettbewerb um beliebte Fachkräfte, könnte eine gute Gesundheitsförderung der entscheidende Punkt sein. Außerdem werden Arbeitgeber vom Staat gefördert. Laut Bundesministerium für Gesundheit wird durch das Einkommensteuergesetz (EStG), eine Förderung der Mitarbeitergesundheit bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei unterstützt. Neben der optimalen Ausstattung des Arbeitsplatzes, mit ergonomischen Tischen und Stühlen oder Schutzmaßnahmen wie persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bei Gefahrenguttransport, sollte es für Arbeitgeber oberste Priorität haben, Stress der Mitarbeiter zu reduzieren oder sogar zu verhindern. Eine dauerhafte Überbelastung der Belegschaft führt oft auch zu körperlichen Symptomen. Flexible Arbeitszeiten helfen, die Work-Live-Balance zu verbessern und das Stresslevel zu senken. Eine gesunde Kantine, kostenlose Getränke und Sportangebote wie Yoga oder Fitnessstudio-Rabatte bewirken zusätzliches Wohlbefinden.

Gesundheitsförderung für Berufskraftfahrer
Bei einigen Maßnahmen ist es schwer Berufsfahrer zu erreichen. Doch genau diese Berufsgruppe müssen unter langen Arbeitszeiten, geringe Entlohnung und ein hohes Maß an psychischer und körperlicher Belastung Stand halten. Daher sind Weiterbildungen, Infomaterial und Broschüren im Bereich Gesundheit wichtig. Die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen beruht zwar auf Eigeninitiative, doch kann der Arbeitgeber die Rahmenbedingungen anpassen durch: ausreichende Pausenzeiten, eine Massageauflage für den Autositz oder Fitnessgeräte extra für Lkw-Fahrer mit einem Online-Programm. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun. Die bKV ergänzt Gesundheitsleistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur zum Teil bezahlt werden. Zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Zahnzusatzversicherungen, ein Einbettzimmer im Krankenhaus, aber auch Auslandsreisekranken-, Krankentagegeld- oder Pflegezusatzversicherungen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 02. September 2024)

RECHT europäisch!

Südtirol: Lkw-Kontrollstelle auf Brennerautobahn geht 2025 in Betrieb

Südtirol kommt mit dem Bau der Lkw-Kontrollstelle auf der Autobahn 22 voran. Sie soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden, wie die autonome Provinz Bozen mitteilt anlässlich eines Baustellenbesuchs des Landeshauptmanns von Südtirol Arno Kompatscher und Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider mitteilt. Die Prüfstelle soll im Sommer 2025 in Betrieb gehen, angestoßen wurde das Projekt 2014. „Mit dieser Kontrollstation am Eingang zu Südtirol können wir sicherstellen, dass die Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen. Dazu gehört etwa, dass sie nicht überladen sind oder dass die Bremsen der Fahrzeuge funktionieren", so Kompatscher. „Gleichzeitig können wir prüfen, was transportiert wird und ob die gesetzlichen Bestimmungen dabei eingehalten werden." Auch dem Lkw-Verkehr, der über den Brenner rolle, um die Kontrollstelle Erstfeld in der Schweiz, zu umgehen, werde ein Riegel vorgeschoben. Diese liegt rund 20 Kilometer vor dem Gotthard-Straßentunnel. Die Kontrollstelle soll unter anderem Wärmebildkameras erhalten und eine für Schwertransporte geeignete Waage und Diagnosegeräte, um Manipulationen an Fahrzeugen aufzudecken. Neben der Kontrolle von Fahrzeugen sei die neue Einrichtung ein Baustein im Projekt „Brenner Green Corridor", so die autonome Provinz Bozen. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 09. September 2024)

RECHT nachhaltig!

Klimaschutzgesetz: Umweltverbände klagen erneut in Karlsruhe

Die Umweltverbände Greenpeace und Germanwatch reichen eine neue Verfassungsbeschwerde wegen einer aus ihrer Sicht unzureichenden Klimapolitik der Bundesregierung ein. Es gebe über 54.000 Mitklägerinnen und Mitkläger, teilten die Verbände mit. Im Kern geht es vor allem um die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes. Gefordert werden zudem Schritte zur CO2-Reduktion im Verkehr. Die Bundesregierung verschleppe wirksame und sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen und verletze damit Freiheits- und Gleichheitsrechte, so die Rechtsanwältin der Beschwerdeführenden, Roda Verheyen. „Um unsere Grundrechte zu wahren, müssen Emissionsreduktionen rechtzeitig eingeleitet und umgesetzt werden - die Novelle des Klimaschutzgesetzes erreicht genau das Gegenteil.“ Im Frühjahr hatte der Bundestag eine Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Zuvor galt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Entscheidend ist, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden. Wenn sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Kritiker bemängeln, die Reform sei eine Aufweichung.

Die Umweltverbände verwiesen auf eine Klage 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hatte im Kern festgestellt: Die Politik muss deutlich mehr tun, damit Klimaziele erreicht werden – und darf einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben. Trotz des Klima-Beschlusses sei die Bundesregierung nicht auf Kurs, um ihre verbindlichen Klimaziele zu erreichen, kritisieren die Verbände. Die Verfassungsbeschwerde sei eine von drei Beschwerden, die insgesamt fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Beschwerdeführenden gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes einreichten. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. September 2024)

E.ON eröffnet Deutschlands ersten Ladestandort für E-Lkw im Hamburger Hafen

E.ON hat einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung der Elektromobilität für Nutzfahrzeuge gemacht, indem das Unternehmen vier leistungsstarke Ladestationen im Hafengebiet der Hamburg Port Authority (HPA) direkt an der Autobahn A7 in Betrieb genommen hat. Dieser Standort ist der erste seiner Art in Deutschland, der speziell für elektrische Lkw konzipiert wurde. Um den ladenden Nutzfahrzeugen die bestmögliche Leistung zu bieten, ist jede der Ladestationen mit einer eigenen Ladeeinheit ausgestattet. Diese Ladestationen verfügen über eine beeindruckende Ladeleistung von 400 Kilowatt, die es ermöglicht, einen Lkw während der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit des Fahrers von 45 Minuten aufzuladen. In dieser Zeit können, je nach Modell des Lkw, bis zu 300 Kilometer Reichweite in den Akku geladen werden. Die Planung des Standorts und der installierten Hardware berücksichtigt auch zukünftige Entwicklungen. Die Ladestationen sind so konzipiert, dass sie später auf die Megawatt-Charging-Technologie aufgerüstet werden können. Diese innovative Technologie wird es ermöglichen, die Ladezeiten erheblich zu verkürzen, was für die Effizienz der Logistik von entscheidender Bedeutung ist. Darüber hinaus sind die Park- und Ladebuchten mit einer Breite von drei Metern und einer Länge von 25 Metern so gestaltet, dass sie auch für Sattelzüge geeignet sind. Dies bedeutet, dass das Abkuppeln des Anhängers oder Aufliegers nicht erforderlich ist, was den Ladevorgang für die Fahrer erheblich vereinfacht.

E.ON legt besonderen Wert auf die Bedürfnisse der Fahrer sowie der Transportunternehmen. Ludolf von Maltzan, Business Manager Deutschland bei E.ON Drive Infrastructure, betont, dass der neue Ladestandort in Hamburg optimal auf die Anforderungen der Branche abgestimmt ist. Die Ladestationen bieten nicht nur ausreichend Platz für verschiedene Fahrzeugtypen, sondern sind auch gut sichtbar und direkt an der Autobahn gelegen. Dies ermöglicht es den Fahrern, ihre gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause effizient für das Laden ihrer Fahrzeuge zu nutzen. Friedrich Stuhrmann, Chief Commercial Officer der HPA, äußert sich ebenfalls positiv über die Partnerschaft mit E.ON. Er hebt hervor, dass Hamburg nicht nur ein wichtiger Knotenpunkt für den Waren- und Güterverkehr ist, sondern auch eine Vorreiterrolle im Klimaschutz einnimmt. Die Investitionen von E.ON passen perfekt in diese Strategie, und beide Partner freuen sich darauf, gemeinsam an der weiteren Dekarbonisierung des Verkehrs im und um den Hafen zu arbeiten.

Zusätzlich plant E.ON weitere E-Lkw-Ladeparks in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Fahrer von elektrischen Lkw können den Ladevorgang bequem über eine Ladekarte, eine Lade-App oder ein Kreditkartenterminal vor Ort starten und bezahlen. E.ON Drive Infrastructure betreibt bereits ähnliche Ladestandorte in Schweden und Dänemark, was die Expansion des Unternehmens im Bereich der Elektromobilität unterstreicht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 03. September 2024)