+++ Erweiterung der Fahrteinschreibepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen tritt am 01. Juli 2026 in Kraft +++
Seit August 2023 müssen neue Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version ausgerüstet sein. Ab dem 01. Juli 2026 unterliegen auch leichtere Nutzfahrzeuge, mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen, der Pflicht einen intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version eingebaut zu haben, sofern diese im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage tätig sind. Wir empfehlen Ihnen sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob die neue Regelung für Sie relevant ist. Sofern Sie von der neuen Regelung betroffen sind, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Werkstatt austauschen, damit diese den Einbau des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Version fristgerecht vornehmen kann.
+++ Stichtag (01.01.2026) zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten drei Kalenderjahre beachten +++
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Kalenderjahre von mehr als 7,5 GWh (ca. 753.000 Liter Diesel) sind gem. §8 Abs. 1 EnEfG dazu verpflichtet, ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001 oder EMAS) einzurichten. Sollten Sie in den Jahren 2023, 2024 und 2025, durchschnittlich mehr als 753.000 Liter Diesel verbraucht haben, haben Sie dann 20 Monate Zeit (Stichtag: 01. September 2027) das entsprechende Managementsystem einzurichten. ACHTUNG: Wenn Sie in den Jahren 2022, 2023 und 2024, durchschnittlich mehr als 753.000 Liter Diesel verbraucht haben, dann verkürzt sich die Frist auf den 01. September 2026. >> Nähere Informationen zu den Pflichten im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes
+++ Anträge für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (ehemals De-minimis) des BALM können ab 14. April 2026, 09:00 Uhr gestellt werden +++
Das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (ehemals De-minimis) des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt Unternehmen, die in umweltfreundliche und sicherheitssteigernde Fahrzeugausstattungen sowie in Technologien für einen effizienteren Einsatz von Anhängern und Aufbauten investieren. . Die Förderquote beträgt nach Angaben des BALM bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten einer Maßnahme. Jedes Unternehmen kann in einem Jahr bis zu maximal 33.000 Euro beantragen. Die Zeitfenster für die Beantragung der Förderung öffnet am 14. April, 9 Uhr, und schließt spätestens am 31. August 2026 oder wenn die dafür bereitgestellten finanziellen Mittel aufgebraucht sind, es lohnt sich also, schnell zu sein. Das BALM vergibt die Zuschüsse nach dem „Windhund-Prinzip“. Das heißt: Die Behörde bearbeitet Anträge nach deren Eingangsdatum im eService-Portal des BALM. >> Zu den Antragsdokumenten im eService-Portal des BALM
Einen Tag nachdem der Bundestag ein Maßnahmenpaket für niedrigere Preise von Benzin und Diesel beschlossen hat, billigte der Bundesrat am 27. März 2026 das entsprechende Gesetz. Es kann nun in Kraft treten. Die Länderkammer hatte sich schon seit 2012 für entsprechende Maßnahmen stark gemacht. Das Gesetz aus der Mitte des Bundestages gilt als eine Reaktion auf die erheblichen Preissteigerungen an den Zapfsäulen seit Ausbruch des Iran-Kriegs. Es sieht zum einen vor, dass Tankstellen zukünftig nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Die neue Preisgestaltung gilt für sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Ziele dieser Maßnahme sind laut Bundestag mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an den Zapfsäulen. Die Regel soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach einem Jahr evaluiert werden. Als weitere Maßnahme gibt das Gesetz dem Bundeskartellamt mehr Werkzeuge in die Hand, um gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen. Steigen die Preise auffällig stark, wird die Beweislast umgekehrt – die Unternehmen müssen darlegen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt und ihnen tatsächlich höhere Kosten entstanden sind. Für die Kartellbehörden soll es damit deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Im nächsten Schritt kann das Gesetz nun von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Die neuen Regeln treten am Tag nach der Verkündung, also am 01. April 2026, in Kraft. (Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates v. 27. März 2026)
Der Bundestag hat den Weg für den digitalen Führerschein freigemacht. Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen die Abgeordneten, dass die Fahrerlaubnis künftig auch auf dem Smartphone bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden kann. Bevor die Neuregelung in Kraft tritt, muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen. Mit der Reform soll der klassische Führerschein aus Plastik schrittweise ergänzt werden. Ziel ist es, die Fahrerlaubnis digital verfügbar zu machen und Kontrollen zu vereinfachen. Nach dem Bundestagsbeschluss reicht künftig der digitale Nachweis auf dem Handy aus, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Neben dem digitalen Führerschein sieht die Gesetzesnovelle weitere Änderungen vor. Kommunen erhalten die Möglichkeit, die Kontrolle von Parkverstößen zu digitalisieren. Nummernschilder geparkter Fahrzeuge dürfen künftig per Kamera erfasst werden, um etwa das Vorliegen eines gültigen Parkscheins zu prüfen. Zudem können Städte und Gemeinden das Anwohnerparken auf bestimmte Gruppen wie Handwerksbetriebe oder Pflegedienste ausweiten. Mit der Reform wird auch eine bisherige Gesetzeslücke geschlossen. Der sogenannte Punktehandel wird künftig ausdrücklich verboten. Wer Punkte aus der Flensburger Verkehrssünderdatei für andere Personen übernimmt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei gewerbsmäßigem Handel sind sogar Strafen von bis zu 30.000 Euro vorgesehen. Alle beschlossenen Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats. Erst danach kann das Gesetz in Kraft treten und die neuen Regelungen schrittweise umgesetzt werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 27. März 2026)
Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge rechtswidrig. Die Berechnung der Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richter in Luxemburg. Die InfraGo muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Weil die Bundesnetzagentur die beantragten Entgelte für das Jahr 2025 im Nahverkehr kürzte und stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit höheren Trassenpreisen belastete, zogen die InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht. Das mit dem Fall befasste Verwaltungsgericht Köln wandte sich an das höchste europäische Gericht, weil es Zweifel an der Vereinbarkeit der deutschen gesetzlichen Regeln mit EU-Recht hatte. Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dürfen die Mitgliedsstaaten zwar Rahmenregelungen für Trassenpreise festlegen. Die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGo muss aber in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben. Dies sei bei den deutschen Regeln nicht der Fall, hieß es aus Luxemburg. Nach den deutschen Entgeltvorschriften beschränke sich die Rolle der Betreiber offenbar darauf, eine mathematische Formel anzuwenden, ohne dabei über Spielraum zu verfügen, lautete das Urteil. Das Verwaltungsgericht Köln muss bei seiner Entscheidung nun die Auslegung des EuGH beachten. „Dieses Urteil war erwartet worden. Ich hoffe, dass die Bundesregierung sich darauf vorbereitet hat und schnell für Klarheit sorgen wird“, sagte Matthias Gastel, Berichterstatter für Bahnpolitik der Grünen Bundestagsfraktion, in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Das Trassenpreissystem müsse „für mehr Anreize sorgen, Güter auf die Schiene zu verlagern“, forderte Gastel. Dazu brauche es eine Orientierung an den Grenzkosten, wie es durch die EU empfohlen wird. „Die Trassenpreise müssen auf Jahre im Voraus stabil sein, so dass die Branche verlässlich kalkulieren kann. Dazu braucht es jetzt eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems statt kurzfristiger politischer Eingriffe“, so Gastel weiter. „Das Trassenpreissystem muss grundlegend modernisiert werden. Ziel ist ein System, das Wachstum auf der Schiene ermöglicht, statt es auszubremsen.“ (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 19. März 2026)
Angesichts der weiter steigenden Dieselpreise – in vielen Regionen über zwei Euro pro Liter – weist das Polizeipräsidium Regensburg auf ein wachsendes Risiko organisierter Kraftstoffdiebstähle hin, meldet die dpa. Betroffen seien vor allem Betriebe mit größeren Dieselvorräten oder Fahrzeugflotten, darunter Speditionen, Bau- und Logistikunternehmen, landwirtschaftliche Betriebe sowie Betreiber von Kies- und Sandgruben. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Regensburg geraten zunehmend ungesicherte Tankanlagen oder abgestellte Fahrzeuge in den Fokus möglicher Täter. Besonders kritisch sei die Zeit, in der Lkw-Fahrer ihre Ruhezeiten einlegen oder Baumaschinen auf abgelegenen Flächen stehen. Die Beamten warnen: "Mehrere hundert Liter Diesel lassen sich innerhalb kurzer Zeit und nahezu geräuschlos aus Tanks oder Vorratsbehältern abzapfen und anschließend mit Transportern oder Pkw abtransportieren", so das Polizeipräsidium Regensburg. Um Diebstählen vorzubeugen, gibt die Polizei mehrere Hinweise:
(Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 18. März 2026)
Die Bundesregierung hat angesichts der stark gestiegenen Kraftstoffpreise ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Grund für die Preisexplosion sind die Auswirkungen des Iran‑Kriegs auf den internationalen Ölmarkt. Ein Kernpunkt der Regierungspläne: Tankstellen dürfen künftig nur noch einmal täglich – um 12 Uhr – ihre Preise erhöhen. Die Ressortabstimmung für die erforderlichen Gesetzesänderungen wurde am Sonntag eingeleitet. Durch die Blockade des Schiffsverkehrs in der Straße von Hormus, einer der wichtigsten globalen Öltransportrouten, sind die internationalen Rohölpreise stark angestiegen. Der Vorsitzende der Monopolkommission, Tomaso Duso, erklärte, dass die Spritpreise in Deutschland deutlich stärker gestiegen seien als im europäischen Durchschnitt. Das deute auf strukturelle Probleme im heimischen Kraftstoffmarkt hin. Nach österreichischem Vorbild soll es Tankstellen künftig nur noch gestattet sein, ihre Preise einmal pro Tag und punktgenau um 12 Uhr anzuheben. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Geplant sind: Preissteigerungen nur noch um 12 Uhr, sofortige Bußgelder bei Verstößen: bis zu 100.000 Euro und mehr Transparenz und weniger spontane Sprünge an der Zapfsäule. Ob die Regel tatsächlich preisdämpfend wirkt, ist umstritten. Die Reform des Kartellrechts ist der zweite große Baustein des Maßnahmenpakets. Ziel ist es, dem Bundeskartellamt mehr Befugnisse zu geben, um gegen überhöhte Preise vorzugehen. Geplant ist:
Die Bundesregierung orientiert sich dabei an Instrumenten, die im Strom‑ und Gasmarkt bereits etabliert sind.SPD‑Vize Armand Zorn erklärte, das Kartellrecht müsse verschärft werden, „damit Mineralölkonzerne nicht auf dem Rücken der Verbraucher ihre Gewinne steigern“. Innerhalb der Regierungskoalition werden zusätzliche Maßnahmen diskutiert. Zorn brachte etwa eine „Spritpreisbremse“ ins Spiel: Benzin‑ und Dieselpreise sollten nicht stärker steigen als der Rohölpreis. Sachsen‑Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) fordert eine temporäre Senkung der Energiesteuer, um Verbraucher zu entlasten. Am Montag trifft sich in Berlin eine Taskforce zu den steigenden Preisen. Teilnehmen sollen Kartellamtspräsident Andreas Mundt, Vertreter der Mineralölkonzerne und Abgeordnete der Koalition. Die Federführung liegt bei Armand Zorn (SPD) und Sepp Müller (CDU). Nach Angaben des ADAC sind die Preise zuletzt erneut gestiegen. Obwohl die Belastung hoch ist, zeigt eine Auswertung von TomTom keinen Rückgang der Fahrleistung. „Unsere Daten liefern keinen Hinweis, dass weniger gefahren wird“, so ein Sprecher. Stattdessen liege die Mobilität saisonal bedingt eher höher. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. März 2026)
Pünktlichkeit gilt grundsätzlich als positive Eigenschaft – doch ein Fall aus Spanien zeigt, dass übertriebene Frühaufstehertugenden schnell rechtliche Folgen haben können. Eine junge Logistikmitarbeiterin verlor ihren Job, weil sie regelmäßig lange vor Arbeitsbeginn auf dem Firmengelände erschien, obwohl vor Schichtstart keine Aufgaben anfielen. Laut Vertrag begann ihre Arbeit um 7:30 Uhr. Erst ab diesem Zeitpunkt sollten Routen und Fahrzeuge geprüft werden. Trotzdem erschien die Beschäftigte immer wieder bereits zwischen 6:45 und 7:00 Uhr. Nach mehreren mündlichen Ermahnungen, einer schriftlichen Verwarnung und einer klaren Anweisung, das Betriebsgelände erst zum Arbeitsbeginn zu betreten, änderte sie ihr Verhalten trotzdem nicht. Insgesamt kam sie 19 weitere Male deutlich vor dem Start ihrer Schicht – am Ende folgte die Kündigung. Das spanische Gericht bestätigte diese Entscheidung. Für die Richter war nicht die frühe Anwesenheit das Problem, sondern das konsequente Ignorieren betrieblicher Vorgaben. Sie sahen ein schweres Fehlverhalten: wiederholte Missachtung von Anweisungen, Störung der betrieblichen Ordnung und bewusstes Verhalten entgegen klarer Warnungen. Das Gericht wertete dies als Ungehorsam und Vertrauensbruch. Auch aus deutscher Perspektive wäre ein solcher Fall rechtlich brisant. Juristisch steht hier der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs im Raum: Wer sich ein- oder ausstempelt, obwohl noch kein Arbeitsbeginn ist oder keine Arbeit verrichtet wird, täuscht den Arbeitgeber. Das kann zu einer verhaltensbedingten oder sogar fristlosen Kündigung führen. Gleichzeitig ist wichtig zu unterscheiden: Früh auf dem Gelände zu sein ist nicht verboten. Problematisch wird es erst, wenn trotz eindeutiger Anweisungen Arbeitszeit erfasst oder vorgetäuscht wird. Entscheidend ist also nicht die Anwesenheit an sich, sondern der falsche Umgang mit der Arbeitszeiterfassung. Der Fall verdeutlicht: Arbeitszeit richtet sich nach dem Arbeitsvertrag – nicht nach persönlichem Empfinden. Vorgaben des Arbeitgebers müssen beachtet werden, und Abmahnungen sind ernst zu nehmen. Zu frühes Erscheinen wirkt harmlos, kann aber schnell teuer werden, wenn dadurch die Arbeitszeit falsch dokumentiert wird. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 06. März 2026)
Ab sofort ist es laut Bundesverkehrsministerium (BMV) und Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch für Unternehmen möglich, den digitalen Fahrzeugschein in der i-kfz-App zu verwalten. Denn der Fahrzeugschein lässt sich seit neuestem bei der digitalen Fahrzeugzulassung auch per QR-Code in die App übertragen. Vorher konnten Menschen einen digitalen Fahrzeugschein nur über die eID-Funktion des Personalausweises erhalten. Unternehmen, Dienstleister und Fuhrparkbetreiber können nun mit dem QR-Code wesentlich einfacher digitale Fahrzeugscheine bei Neuzulassung bereitstellen. Demnach erstellt das entsprechende i-Kfz-Portal am Ende der digitalen Zulassung automatisch einen QR-Code. Es gibt zudem verschiedene Wege, um eine QR-Code zu erhalten, wie es auf der Webseite des KBA heißt. Dieser wird entweder im Zuge eines Zulassungsprozesses generiert oder auf Anfrage sowohl vor Ort in der Zulassungsbehörde als auch bei der Online‑Durchführung einer Zulassung bereitgestellt. Dieser zweite Weg über die Zulassungsbehörde vor Ort ist laut der Webseite für Unternehmen/juristische Personen aktuell der einzige Weg.
Außerdem lässt sich in der App im Rahmen der Teilen-Funktion ein QR-Code erzeugen. Dass ermöglicht etwa Unternehmen, den digitalen Fahrzeugschein an Fahrer weiterzugeben. Allerdings kann die Teilen-Funktion nur der "Besitzer" des Original-Fahrzeugscheins nutzen. Ein weitergegebener digitaler Fahrzeugschein lässt sich nicht mit einem andern teilen. Die Gültigkeit der QR-Codes ist begrenzt: Nach der Beantragung generierte Codes laufen nach zehn Tagen ab. Ein geteilter/weitergegebener QR-Code läuft nach 24 Stunden ab.
Zentrale Personalausweisdaten werden für die digitale Variante des Fahrzeugscheins damit nicht mehr benötigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen also nicht mehr den Zugang zu den eID-Daten. Dies erleichtert laut BMV und KBA sowohl den Mehrfahrerbetrieb als auch interne Prozesse erheblich. „Der digitale Fahrzeugschein per QR-Code anstelle der eID-Daten eröffnet vor allem Unternehmen neue Möglichkeiten: Mehrere Fahrzeugscheine lassen sich so deutlich einfacher bei mehreren Fahrerinnen und Fahrern verwalten“, so Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Das BMV plant zudem voraussichtlich Ende 2026 einen digitalen Führerschein ebenfalls in der App anzubieten. Der digitale Fahrzeugschein gilt nur innerhalb Deutschlands. Weitere Informationen zur Nutzung, den Grenzen und den Funktionen der digitalen Variante in einem Q&A finden Interessierte auch hier auf der Webseite des KBA. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. März 2026)
Inzwischen ist die Autobahn 81 nach dem Brand im Tunnel zwar wieder in eine Richtung befahrbar, doch werden größere Verkehrsbehinderungen in den kommenden Wochen erwartet. Die Oströhre in Fahrtrichtung Heilbronn wurde freigegeben, wie ein Sprecher der Polizei mitteilte. Die Weströhre müsse aufgrund der großen Schäden auf unbestimmte Zeit gesperrt bleiben. Das Feuer habe die Betriebstechnik hier auf mehrere hundert Meter zerstört. Aktuell wird der Verkehr in der Oströhre derzeit zweispurig geführt. Damit ist die Durchfahrt aus Richtung München kommend wieder möglich. Die Überleitung von Karlsruhe kommend bleibe vorerst gesperrt. Der Verkehr wird von dort in die Oströhre umgeleitet. Der überregionale Verkehr sollte den Engelbergtunnel weiträumig umfahren und dazu über die A6 auf die A5 oder A7 in Richtung Süden ausweichen, wie der ADAC mitteilte. Für den örtlichen Verkehr stelle die Region um den Engelbergtunnel aktuell ein echtes Nadelöhr dar. Der Engelbergtunnel ist einer der wichtigsten Autobahntunnel in Baden-Württemberg mit bis zu 140.000 Fahrzeugen pro Tag. Nach Angaben der Autobahn GmbH konnten die Einsatzkräfte den ausgebrannten Lastwagen-Auflieger samt Fracht in der Nacht auf Mittwoch bergen. Am Dienstagnachmittag, 3. März, war ein mit Kühlschränken beladener Lkw-Anhänger in dem vielbefahrenen Tunnel ausgebrannt. Beide Röhren wurden gesperrt. Weil das Feuer in der Weströhre massive Schäden hinterließ, waren nach Angaben der Autobahn GmbH Sicherheitsprüfungen nötig. Zudem mussten das Anhänger-Wrack und weitere Fahrzeuge geborgen werden. Der Lkw-Fahrer hatte den Anhänger abgekoppelt, so dass keine weiteren Fahrzeuge in Brand gerieten, wie die Feuerwehr mitteilte. Zwei Menschen erlitten Rauchvergiftungen und wurden ins Krankenhaus gebracht. Rund 30 weitere Betroffene wurden den Angaben zufolge von Rettungskräften versorgt. Fast 400 Einsatzkräfte waren laut der Autobahn GmbH vor Ort. An der Tunneldecke der Weströhre platzte durch die Hitze Beton ab. Die Kabel der Tunnelsteuerung sowie der Brandmeldeanlage seien verschmort, teilte die Autobahn GmbH mit. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. März 2026)
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat seine Bilanz zu den Schwerpunktkontrollen im Januar vorgelegt. Wie üblich kontrollierte es die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und die technische Sicherheit der Fahrzeuge (Technische Unterwegskontrollen, TUK). Bei den Kontrollaktionen haben die Beamten demnach 1026 Verkehrskontrollen durchgeführt. Über alle drei kontrollierten Rechtsgebiete haben sie im Rahmen der Schwerpunktkontrollen rund 80.341 Euro an Sicherheitsleistungen eingenommen. Dabei wurden folgenden Kontrollergebnisse im Detail festgestellt:
Die Beamten kontrollierten am 8. und 9. Januar ebenso wie am 21. und 22. Januar die Fahrzeuge sowie Fahrer und Fahrerrinnen bezüglich Kabotage, Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und technische Mängel. Das Amt wählte die Kontrollorte nach eigenen Angaben mit einem Fokus auf stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrene Strecken und Verkehrsknotenpunkte, große Verlader aus der Industrie sowie Logistik- und Versandhandelsunternehmen aus. Außerdem erfolgte die Auswahl aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Erfahrungswerten aus dem Kontrolldienst. Das BALM weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich nicht um repräsentative Ergebnisse handelt. Damit lasse sich auch nicht belastbar auf die Gesamtsituation schließen. Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen werde man fortsetzen, so das Bundesamt. Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 04. März 2026)
Im Revisionsverfahren zum sogenannten Sammelklagen-Inkasso im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Verkündungstermin verlegt. Statt wie ursprünglich geplant am 24. Februar 2026 soll die Entscheidung nun am 12. Mai 2026 fallen. Damit verzögert sich die gerichtliche Klärung von rund 70.000 geltend gemachten Schadensersatzansprüchen erneut. Diese wurden vom Rechtsdienstleister Financialright Claims im Wege einer gebündelten Klage eingefordert. Im bislang größten Schadensersatzverfahren gegen Beteiligte des Lkw-Kartells hatte das Landgericht München I (LG München I) im Jahr 2020 die Klage abgewiesen. Financialright hatte zahlreiche an das Unternehmen abgetretene Forderungen im eigenen Namen als Sammelklage gebündelt geltend gemacht. Das Gericht wertete dieses Vorgehen als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und sah die gesetzlichen Grenzen der Inkassodienstleistung überschritten. Auf die Berufung hin hob das Oberlandesgericht München (OLG München) das klageabweisende Urteil auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das LG München zurück. Gegen dieses Berufungsurteil richtet sich das derzeit beim BGH anhängige Revisionsverfahren. In der mündlichen Verhandlung am 16. Dezember 2025 setzte sich der BGH ausführlich mit rechtlichen Kernfragen auseinander. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Zulässigkeit des Sammelklagen-Inkassos sowie die Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Beobachter des Verfahrens halten den Ausgang derzeit für offen. Nach Einschätzung von Verfahrensbeobachtern kommen unterschiedliche Entscheidungsvarianten in Betracht. Möglich wäre etwa eine Vorlage an den Europäischer Gerichtshof (EuGH). Ebenso denkbar ist eine Aufspaltung der gebündelten Forderungen in zahlreiche Einzelverfahren. Alternativ könnte der BGH das Urteil des OLG München bestätigen, was eine erneute Verhandlung vor dem LG München zur Folge hätte. In allen Szenarien ist damit zu rechnen, dass eine rechtskräftige Entscheidung erst in einigen Jahren vorliegt. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 02. März 2026)
Zum 1. Juli 2026 läuft die Eurovignette für die Niederlande aus. Ab diesem Stichtag erhebt der Staat eine kilometerabhängige Maut, die sowohl für niederländische als auch für ausländische Lkw gilt. Nach Schätzungen verkehren jährlich über 725.000 ausländische Lkw auf niederländischen Straßen. Die Mautpflicht umfasst den überwiegenden Teil der niederländischen Autobahnen sowie bestimmte Provinz- und Gemeindestraßen. Betroffen sind alle Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 Kilogramm. Der Mauterhebung erfodert eine On‑Board‑Unit (OBU), die während der gesamten Fahrt in den Niederlanden aktiviert sein muss. Das Gerät erfasst die zurückgelegte Strecke und überträgt die Daten an einen zugelassenen Dienstleister. Wie in Deutschland oder Belgien stehen auch in den Niederlanden verschiedene Anbieterstrukturen bereit:
Bereits vorhandene OBUs können zumeist um das Einsatzgebiet Niederlande erweitert werden. Eine Ausnahme bilden die Geräte der nationalen Systeme Toll Collect (Deutschland) und Satellic (Belgien) – beide werden RDW zufolge in den Niederlanden nicht funktionieren. Die Lkw-Maut sei so gestaltet, dass sie die Lkw-Besitzer pro Kilometer belastet. Die Maut soll dazu beitragen, den Verkehr nachhaltiger und effizienter zu machen. Die Tarife orientieren sich an mehreren technischen Eigenschaften der Fahrzeuge:
Je leichter und sauberer ein Fahrzeug, desto geringer fällt der Kilometerpreis aus. Ein großer Anteil der Einnahmen fließt laut Regierung in Programme zur Förderung nachhaltiger Nutzfahrzeuge. Ein offizielles Berechnungstool sowie die vollständigen Tarife stehen unter www.trucktoll.nl bereit. Die niederländischen Behörden kündigen an, die Einhaltung der Mautpflicht ab dem Startdatum zu überprüfen. Fahrzeuge ohne funktionsfähige OBU eines zugelassenen Anbieters können mit Bußgeldern belegt werden. Zur Vorbereitung auf das neue System hat die niederländische Regierung eine grenzüberschreitende Informationskampagne initiiert. Zusätzlich informieren Maut- und Tankkartenanbieter ihre Kunden über die Umstellung und die erforderlichen Schritte für die Teilnahme. Weitere offizielle Informationen stellt die Regierung über www.trucktoll.nl bereit. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 31. März 2026)
Wegen der angespannten Versorgungssituation infolge des Iran-Kriegs führt Slowenien neue Obergrenzen für die Abgabe von Benzin und Diesel ein. Autofahrer dürfen an den Tankstellen künftig höchstens 50 Liter pro Tag in ihre Fahrzeuge füllen. Für Unternehmen gilt ein Tageslimit von 200 Litern. Das kündigte Ministerpräsident Robert Golob in Ljubljana an. Die Regelung sollte am Sonntag, den 22. März, in Kraft treten. Wie die Einhaltung überprüft wird, blieb zunächst offen. In Slowenien gelten bereits seit längerer Zeit staatlich festgelegte Preise, die für vergleichsweise günstigen Kraftstoff sorgen. Derzeit kostet ein Liter Benzin (95 Oktan) 1,466 Euro. Seit Freitag, 20. März, greift diese Preisbindung allerdings nicht mehr an Autobahntankstellen, wo Autofahrer rund 1,70 Euro pro Liter zahlen. Da die Preise in vielen angrenzenden Ländern deutlich höher liegen, hat sich seit Beginn des Iran-Kriegs ein spürbarer Tanktourismus entwickelt – besonders aus Österreich und Italien. Die Regierung führt die neue Rationierung vor allem auf diesen gestiegenen Andrang zurück. Golob betonte, dass die nationalen Reserven ausreichend gefüllt seien. „Ansonsten seien die Treibstofflager des Landes gefüllt, Probleme gebe es lediglich bei der zügigen Auslieferung zu den Tankstellen“, erklärte er. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 23. März 2026)
Um die jüngsten Preissprünge an den Zapfsäulen abzufedern, plant die österreichische Bundesregierung eine vorübergehende Reduzierung der Mineralölsteuer. Laut Wiener Regierung soll der Abgabensatz für Diesel und Benzin jeweils um 5 Cent pro Liter nach unten korrigiert werden. Ziel ist es, die Belastungen für Verbraucher und Transportwirtschaft spürbar zu mindern. Neben der steuerlichen Anpassung will die Regierung zusätzliche Instrumente schaffen, um starke Preisschwankungen entlang der Lieferkette zu begrenzen. Künftig sollen Gewinnmargen in Raffinerien sowie im Tankstellenbereich temporär eingefroren werden können. Hintergrund ist der deutliche Preisanstieg während des Iran-Konflikts, der sowohl Haushalte als auch Unternehmen belastet. Kanzler Christian Stocker (ÖVP) begründet den Schritt mit klaren Worten: „Der Staat darf nicht zum Krisenprofiteur werden.“ Steigen die Kraftstoffpreise, erhöhen sich automatisch auch die steuerabhängigen Staatseinnahmen – ein Effekt, den man nun dämpfen möchte. Im europäischen Umfeld liegt die Mineralölsteuer in Österreich traditionell unter dem Niveau Deutschlands. Der Verkehrsclub ÖAMTC beziffert die aktuellen Abgaben mit 39,7 Cent pro Liter Diesel und 48,2 Cent pro Liter Benzin. Dadurch sind Kraftstoffe jenseits der deutsch‑österreichischen Grenze häufig 20 bis 25 Cent pro Liter günstiger. Während in Deutschland Preisänderungen an Tankstellen jederzeit möglich sind, gelten in Österreich seit März strengere Regeln: Erhöhungen dürfen bis mindestens Mitte April nur an drei Wochentagen vorgenommen werden. Preissenkungen bleiben jedoch weiterhin jederzeit erlaubt. Die Regierung rechnet damit, dass der tatsächliche Preis an der Zapfsäule durch die Kombination aus Steuersenkung und Gewinnbegrenzungen um bis zu zehn Cent pro Liter fallen könnte. Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) betont: „Wir beschränken die Gewinnmargen von Raffinerien und Tankstellen.“ Laut Babler solle verhindert werden, dass geopolitische Krisen die Kaufkraft massiv beeinträchtigen oder die Wettbewerbsfähigkeit der transportintensiven Branchen verschlechtern. Die Maßnahmen sollen spätestens am 1. April in Kraft treten und bis Jahresende gelten. Für eine Umsetzung ist noch die Zustimmung des Parlaments erforderlich, das kommende Woche abstimmt. Da es sich um ein Paket mit Verfassungsbezug handelt, ist eine Zwei‑Drittel‑Mehrheit notwendig. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 18. März 2026)
Lkw-Hersteller sollen nach einem Vorschlag der EU-Kommission bis 2029 leichter Emissionsgutschriften sammeln können. Nun hat das Europäische Parlament dieser Erleichterung bei den CO2-Regeln zugestimmt. Die CO2-Gutschriften könnten die Nutzfahrzeug-Hersteller später verwenden, um Strafzahlungen zu vermeiden, falls sie die ihnen auferlegten spezifischen Grenzwerte überschreiten. Die EU-Kommission will ihnen mit der Änderung mehr Flexibilität geben und es ihnen erleichtern, die Zielvorgaben ab 2030 zu erreichen. Das Parlament hat dem Vorschlag der Kommission im Schnellverfahren zugestimmt. Wie stark die Emissionen sinken müssen, bleibt gleich: Die CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge sollen EU-weit bis 2025 um 15 Prozent im Vergleich zu 2019 sinken, um 45 Prozent bis 2030, um 65 Prozent bis 2035 und um 90 Prozent bis 2040. Für jeden Hersteller werden jährlich spezifische Ziele festgelegt. Die Änderung ist für Hersteller vorteilhaft, die früh ihren ersten Zielwert übererfüllt haben, aber sich dann langsamer dem Ziel für 2030 annähern.
Die Kommission argumentiert mit Verzögerungen beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge entlang der Autobahnen. Die Änderung könne auch Anreize für eine frühere Einführung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge schaffen, schreibt sie zur Begründung. Neue Stadtbusse sind von der Änderung ausgenommen. Schwere Nutzfahrzeuge sind nach Angaben der Brüsseler Behörde für mehr als 25 Prozent der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs in der EU verantwortlich und machen mehr als 6 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU aus. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu sein, also nicht mehr Treibhausgase auszustoßen als wieder gebunden werden können. Für die Umsetzung des Vorschlags müssen auch die EU-Staaten formell zustimmen. Deren Vertreter haben sich bereits für den Kommissionsvorschlag ausgesprochen, deshalb gilt das in diesem Fall als Formalie. Deutlich umstrittener sind andere Vorschläge zu Autos, die die Kommission ebenfalls im Dezember gemacht hat: Nach dem Willen der Behörde sollen auch nach 2035 Autos mit Verbrennermotor neu in der EU zugelassen werden können. Eine Einigung hierzu ist noch nicht in Aussicht. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 16. März 2026)
Der belgische Mautbetreiber Viapass kündigt an, dass die nördliche Landesregion Flandern ab 1. Juli bei der Lkw-Maut erstmals den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge mitberücksichtigen wird. Für alle Euro 5 und Euro 6 Lkw bedeutet das eine Erhöhung je nach Gewichts- und CO2-Klasse zwischen rund einem und acht Cent pro gefahrenen Kilometer. Für die Euro-Klassen 0 bis 4 ergeben sich dagegen teilweise niedrigere Tarife als zurzeit. Mit der Einbeziehung des CO2-Parameters setze Flandern europäischen Vorgaben um, erklärt Viapass. Andere europäische Länder wie Deutschland, Österreich und Dänemark hätten bereits die CO2-Belastung der Fahrzeuge in ihre Lkw-Mauttarife eingerechnet. Flandern ziehe jetzt nach. Die Tarife, die ab Juli in Flandern gelten werden, sind bereits auf der Homepage von Viapass veröffentlicht. Demnach werden innerhalb jeder Euro-Klasse (von 0 bis 6) fünf CO2-Emissionsklassen gebildet. Die Emissionsklasse eins gilt für Lkw mit dem höchsten CO2-Ausstoß. Sie erhält den höchsten Mauttarif. In den folgenden CO2-Klassen verringert sich der Mautbetrag stufenweise. Die Emissionsklasse fünf ist für emissionsfreie Lkw vorgesehen. Für sie steigt die Mautabgabe um lediglich 0,001 Cent in allen Lkw-Klassen. Ab April will Viapass einen CO2-Rechner auf seiner Internetseite zur Verfügung stellen, damit Unternehmer ihre Fahrzeuge in die richtige CO2-Klasse einordnen und die OBU entsprechend einrichten können. Die Bestimmung der CO2-Klasser werde über Angaben aus verschiedenen Fahrzeugpapieren erfolgen. „Zu den Parametern gehören der Motortyp, das Datum der Erstzulassung, der Fahrzeugtyp und die Untergruppe. Die für den Rechner erforderlichen Dokumente sind die Zulassungsbescheinigung, die Kundeninformationsdatei (Customer Information File - CIF) sowie die Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity - CoC)“, teilt Viapass mit. Als Faustregel könne gelten, dass Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals zugelassen worden sind, automatisch zur CO2-Emissionsklasse eins zugeordnet werden. Viapass betont, dass die neuen Tarife unter Berücksichtigung des CO2-Ausstoßes zunächst nur in Flandern zum 1. Juli eingeführt werden. Es sei allerdings wahrscheinlich, dass die beiden anderen Regionen Belgiens, die Wallonie und die Hauptstadtregion Brüssel, in absehbarer Zeit nachziehen und dann auch den CO2-Parameter bei der Berechnung der Lkw-Maut mit berücksichtigen werden. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 02. März 2026)
Das Bundeskabinett hat heute das von Bundesumweltminister Carsten Schneider vorgelegte Klimaschutzprogramm 2026 beschlossen. Das Programm enthält 67 Maßnahmen, die im Jahr 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einsparen und damit Deutschland moderner und unabhängiger von unsicheren fossilen Importen machen. Insgesamt kann Deutschland so im Jahr 2030 knapp sieben Milliarden Kubikmeter Erdgas und rund vier Milliarden Liter Benzin einsparen. So werden in den anstehenden Ausschreibungen rund 2000 Windräder mehr ausgeschrieben als bislang vorgesehen. Dazu kommen unter anderem das neue Förderprogramm mit sozialer Staffelung für rund 800.000 Elektroautos und zusätzliche Unterstützung für die Industrie beim Umstieg auf moderne Klima-Technologien. 23 Maßnahmen werden zudem die Wälder, Moore und Böden fit machen im Einsatz gegen den Klimawandel. Für alle neuen Maßnahmen werden zusätzlich insgesamt acht Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre bereitgestellt.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Dieses Programm wird einen neuen Schub für den Klimaschutz auslösen, der uns unabhängiger macht von teuren und unsicheren Öl- und Gasimporten. Wir machen die Wirtschaft moderner, die Gesellschaft krisenfester und wir helfen der Natur, dass sie uns helfen kann. Was mir mindestens so wichtig ist: Es ist uns als Bundesregierung gelungen, dieses Programm ohne großen Streit zu erarbeiten. Das Thema Klimaschutz hat in den vergangenen Jahren zu stark polarisiert. Dieses Paket kann einen Beitrag gegen die Polarisierung leisten. Zum einen, weil wir mit sozialer Staffelung die kleinen und mittleren Einkommen besonders im Blick haben bei der Förderung. Zum anderen, weil wir nicht mit erhobenem Zeigefinger vorgehen, sondern mit der ausgestreckten Hand Klimaschutz konkret ermöglichen. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Beiträge zu diesem Gemeinschaftswerk.“
Laut Klimaschutzgesetz war die Bundesregierung verpflichtet, ein Jahr nach Beginn der Legislaturperiode ein Programm vorzulegen, das die im Vorjahr auf Basis der Projektionsdaten 2025 festgestellte Lücke zum 65-Prozent-Minderungsziel in Höhe von 25 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 schließt. Für die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms werden ab 2027 bis einschließlich 2030 zusätzliche Mittel im Klima- und Transformationsfonds in Höhe von insgesamt 7,6 Milliarden Euro sowie zusätzlich 400 Millionen Euro aus dem Sondervermögen bereitgestellt. Damit gibt es für die kommenden Jahre finanzielle Planungssicherheit. Hiervon werden für Förderprogramme im Industriesektor zur Unterstützung von Investitionen in die Dekarbonisierung der Prozesswärme und Elektrifizierungstechnologien sowie für die Förderung der Kreislaufwirtschaft insgesamt 2,9 Milliarden Euro bereitgestellt und für Maßnahmen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft insgesamt 4,7 Milliarden Euro. Für die Verstetigung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) im Jahr 2030 werden zudem aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 400 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt. Auf der anderen Seite spart Deutschland durch die Wirkung der beschlossenen Maßnahmen allein im Jahr 2030 rund drei Milliarden Euro an Erdgas-Importen beim Durchschnittspreis des vergangenen Jahres, bei den aktuellen Preisen sogar rund 4,5 Milliarden Euro - und anschließend jedes Jahr wieder. Auch für Benzin werden Jahr für Jahr Milliardensummen eingespart, die ansonsten ins Ausland gehen würden. Mit Hilfe des Klimaschutzprogramms können Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger nicht nur ihren Treibhausgasausstoß verringern, sondern auch unabhängiger werden von stark schwankenden Weltmarktpreisen für fossile Energien. Der Betrieb eines Elektroautos zum Beispiel schont nicht nur das Klima, sondern ist auch kostengünstiger als der Betrieb eines ähnlichen Verbrenners. Das gilt auch, wenn die Preise für Benzin und Diesel günstiger sind als in der aktuellen Krise. Landwirte werden dabei unterstützt, ihre Bewirtschaftung auf wiedervernässten Moorflächen umzustellen. Industriebetriebe können mit Hilfe von Fördermitteln moderne, effiziente und klimafreundliche Produktionstechnik installieren. So gehen im Klimaschutzprogramm wirtschaftliche Modernisierung und der Erhalt unserer Lebensgrundlagen Hand in Hand. Das Klimaschutzprogramm umfasst 67 Maßnahmen aus allen relevanten Bereichen. Sieben Bundesministerien (BMWE, BMWSB, BMV, BMLEH, BMAS, BMF und BMUKN) haben zum Programm beigetragen. Dazu zählen unter anderem die folgenden Maßnahmen, die nun in der jeweiligen Federführung umgesetzt werden:
Energie: Zentrale Maßnahme ist die zusätzliche schrittweise Ausschreibung von 12 Gigawatt Windstrom an Land in den anstehenden Ausschreibungsrunden. Das entspricht rund 2000 Windrädern mit einer Stromproduktion, die der derzeitigen Erzeugung von rund 15-20 Gaskraftwerken entspricht. Der zusätzliche Windstrom wird Deutschland dabei helfen, im Jahr 2030 deutlich weniger Erdgas und Kohle zu verbrennen und somit Emissionen in Höhe von 6,5 Millionen Tonnen CO2 zu vermeiden. Genügend geeignete Wind-Projekte wird es geben: Im vergangenen Jahr wurde mit 20 Gigawatt ein neuer Rekord bei den Genehmigungen erreicht. Auch ökonomisch ist die Sonderausschreibung ein Gewinn. Denn die deutsche Volkswirtschaft spart allein durch diese Maßnahme Jahr für Jahr rund 1 Mrd. Euro für den Import von Erdgas, wenn man den durchschnittlichen Großhandelspreis des letzten Jahres zugrunde legt. Der zusätzliche Windstrom hat auch Auswirkungen auf den Börsenstrompreis: Nach Einschätzung von Forschungsinstituten führen 12 Gigawatt mehr Windenergieanlagen an Land bis 2030 zu einem um 0,6 Cent niedrigeren Börsenstrompreisen pro Kilowattstunde. Die Kosten des Zubaus sind inzwischen sehr gering, so dass ein guter Kosten-Nutzen-Effekt erreicht wird. Zusammen mit den ohnehin vorgesehenen Ausschreibungen kann so das Ziel erreicht werden, im Jahr 2030 insgesamt 115 Gigawatt Wind an Land installiert zu haben.
Industrie: Die Elektrifizierung von Industrieprozessen ist eine Chance, die Modernisierung der deutschen Industrie mit Klimaschutz-Fortschritten und der Vermeidung von teuren Erdgas-Importen zu verbinden. Die Bundesregierung wird diese Investitionen in die Dekarbonisierung der Prozesswärme und Elektrifizierungstechnologien wie Wärmepumpen mit einem zusätzlichen Förderinstrument unterstützen, das im Zuge der Haushaltsaufstellung 2027 erarbeitet wird. Die Erarbeitung erfolgt seitens BMWE in Rückkopplung mit BMUKN und BMF. Im Jahr 2030 können allein durch diese Maßnahme mindestens 4,3 Millionen Tonnen CO2 vermieden und 2,5 Milliarden Kubikmeter weniger Erdgas importiert werden.
Verkehr: Wichtiger Teil des Klimaschutzprogramms ist das neue Förderprogramm für Elektroautos mit sozialer Staffelung, das sich an Privatleute richtet, die sich ohne Förderung kein neues Elektroauto leisten könnten. Die insgesamt drei Milliarden Euro werden in den nächsten Jahren für die Förderung von 800.000 Elektroautos reichen. Damit lassen sich allein im Jahr 2030 mehr als 800 Millionen Liter Benzin einsparen. Weitere wichtige Maßnahme ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur: Während das Laden an Autobahnen oder in Einfamilienhäusern meist schon unkompliziert möglich ist, ist der Ausbau von Ladeinfrastruktur in bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern eine enorme Herausforderung. Ein neues, bereits in der Finanzplanung verankertes Förderprogramm mit einem Volumen von einer halben Milliarde Euro in Verantwortung des BMV soll dies nun unterstützen und so den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität erleichtern. Auch das Deutschlandticket ist Teil des Klimaschutzprogramms. Seine langfristige Fortführung und Finanzierung bis 2030 spart pro Jahr eine Million Tonnen CO2. Das entspricht etwa 435 Millionen Liter Benzin oder fast 10 Millionen Tankfüllungen. Einen großen Beitrag zum Klimaschutz wird das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasquote liefern. Diese Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und das Tanken so schrittweise klimaverträglicher zu machen. Sie legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge. Im Jahr 2030 werden so 6,3 Millionen Tonnen CO2 eingespart, das entspricht umgerechnet 2,7 Milliarden Liter Benzin.
Gebäude: Ein neues Fernwärmepaket soll die Wärmenetze ausbauen und den Anteil erneuerbarer Energien und von Abwärme in den Wärmenetzen steigern. Die zentrale Maßnahme ist die im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität verankerte Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Sie setzt Anreize für den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie für den Ausbau und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Diese Maßnahme spart umgerechnet rund 1 Milliarde Kubikmeter Erdgas beziehungsweise 2,3 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030.
Landwirtschaft: Viele landwirtschaftliche Maschinen laufen noch mit Diesel. Ein Förderprogramm des BMLEH, das den Umstieg auf elektrische Antriebe unterstützt, wird ausgeweitet.
Natur: Intakte Wälder, Moore und Böden können einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten, weil sie Kohlenstoff binden. Um dafür die Voraussetzungen zu schaffen, wird die Förderung dafür massiv ausgebaut: Im Wald werden anfällige Monokulturen in klimastabile Mischwälder umgebaut. Wasser soll besser im Wald gespeichert werden durch den Rückbau von Entwässerungsgräben. Ein weiteres neues Förderprogramm soll die sogenannte „nasse Landwirtschaft“ unterstützen, die auf Mooren arbeitet und neue Wertschöpfungsketten für Moor-Produkte aufbaut. Wenn so trockengelegte Moore wiedervernässt werden, reduziert das die Treibhausgasemissionen auf diesen Flächen erheblich. Langfristig können Moore auch Kohlenstoff binden, sie sorgen zudem dafür, dass sich Grundwasser neu bilden kann.
Weichenstellungen zur Klimaneutralität 2045: Das Programm enthält in verschiedenen Sektoren Maßnahmen, die strategische Weichenstellungen zur Erreichung der Klimaneutralität darstellen und bis 2040 wichtige Klimaschutzbeiträge leisten. Dazu zählt der künftige Einsatz klimaneutraler Brennstoffe in Kraftwerken und die weitere Flexibilisierung des Stromsystems, die Umsetzung von Elektrifizierung, Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen und CO2-Abscheidung und Speicherung in Industrieprozessen und die Elektrifizierung landwirtschaftlicher Maschinen. Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Die Bundesregierung macht mit diesem Programm einen wichtigen Fortschritt. Aber ich bin nicht naiv. Weitere Fortschritte werden nötig, aber auch möglich sein. Klimaschutz braucht einen langen Atem, Verlässlichkeit und die Bereitschaft, immer wieder nachzusteuern, wenn es neue Bedarfe, Möglichkeiten und Erkenntnisse gibt. Für die weitere Ausgestaltung ist mir wichtig, dass der soziale Ansatz, den wir mit der sozialen Staffelung beim Elektroauto-Förderprogramm angewandt haben, als Blaupause auch für weitere Politikfelder dient. Denn Klimaschutz kann nur erfolgreich sein, wenn er fair und für alle organisiert wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den neuen Möglichkeiten aus diesem Programm noch mehr Menschen als bisher zum Mitmachen motivieren werden.“ (Quelle: Pressemittelung des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) v. 25. März 2026)
Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und multimodalen Verkehr sowie eine ergänzende Gruppenfreistellungsverordnung (Verkehrs‑GVO) beschlossen. Beide Regelwerke sollen die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger vereinfachen und den bestehenden EU‑Beihilferahmen aktualisieren. Die Vorschriften treten am 30. März 2026 in Kraft. Die Verkehrs‑GVO gilt zunächst bis 31. Dezember 2034, während die Leitlinien ohne Enddatum angelegt sind. Mit diesem Paket ersetzt die Kommission die bisherigen Eisenbahnleitlinien aus dem Jahr 2008. Der neue Rahmen deckt ein breites Spektrum nachhaltiger Landverkehrsträger ab und beinhaltet gleichzeitig Maßnahmen zur Begrenzung möglicher Wettbewerbsverzerrungen.
Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera betonte die Bedeutung der neuen Vorgaben für umweltfreundlichere Transportstrukturen: „Mit den heute angenommenen Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und multimodalen Verkehr sowie der Gruppenfreistellungsverordnung für den Verkehr geben wir den Mitgliedstaaten einen modernen und kohärenten Beihilferahmen an die Hand, der einen nachhaltigen und interoperablen Landverkehr fördert und gleichzeitig fairen Wettbewerb gewährleistet. Die Vorschriften vereinfachen die Verfahren und erleichtern die öffentliche Unterstützung für nachhaltige Verkehrslösungen. So tragen sie zu einem effizienteren, erschwinglicheren und umweltfreundlicheren europäischen Landverkehr bei.“ Die neuen Leitlinien definieren die Bedingungen, unter denen Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen gewähren können, die zuvor bei der Kommission angemeldet werden müssen. Sie erfassen alle Landverkehrsträger, die gegenüber dem Straßenverkehr als nachhaltiger eingestuft werden – darunter Schiene, Binnenschiffsverkehr und multimodale Verkehre, sofern mindestens ein umweltfreundlicher Transportmodus beteiligt ist. Die Leitlinien konkretisieren verschiedene Arten von Betriebs- und Investitionsbeihilfen, beispielsweise:
Zudem werden flexiblere Regeln für solche Beihilfen eingeführt, die unmittelbar zum grünen und digitalen Wandel beitragen. Dazu gehören etwa Fördermöglichkeiten zur Reduzierung externer Verkehrskosten sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität zwischen verschiedenen nationalen Schienensystemen. Neu ist zudem ein stärkerer Fokus auf Markteintritt und Wachstum neuer Anbieter im nachhaltigen Landverkehr. Kleine und mittlere Unternehmen, Midcap-Unternehmen sowie neue Marktteilnehmer sollen leichter Finanzierungen für den Erwerb von Schienenfahrzeugen und Binnenschiffen erhalten, während gleichzeitig ein fairer Wettbewerb gewährleistet bleiben soll. Die neue Verkehrs-GVO ergänzt die Leitlinien und befreit bestimmte Gruppen von Beihilfen im Schienen‑, Binnenschiffs‑ und nachhaltigen multimodalen Verkehr von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung bei der Kommission. Dies führt zu einer deutlichen Vereinfachung: Mitgliedstaaten können künftig zahlreiche Maßnahmen schneller umsetzen, sofern die Vorgaben der Verordnung erfüllt sind. Der neue Freistellungsrahmen folgt dem Ziel der Kommission, Verwaltungsaufwand zu verringern und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Inhaltlich orientiert sich die Verkehrs‑GVO in weiten Teilen an den neuen Leitlinien. (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 18. März 2026)
Der Verkehrssektor in Deutschland hat erneut deutlich mehr CO₂ ausgestoßen als gesetzlich zulässig. Das geht aus aktuellen Zahlen des Umweltbundesamts hervor, die am Wochenende veröffentlicht wurden. Trotz verhaltener gesamtwirtschaftlicher Entwicklung erreichte der Bereich Verkehr 2025 höhere Emissionen als im Vorjahr und vergrößerte damit die Abweichung von den Klimazielen.Nach Einschätzung der Allianz pro Schiene zeigt die Entwicklung, wie weit Anspruch und Realität beim Klimaschutz im Verkehr auseinanderliegen. Die Organisation fordert von der Bundesregierung, im angekündigten Klimaschutzprogramm klare Prioritäten für klimafreundliche Mobilität zu setzen. Laut Umweltbundesamt verursachte der Verkehrssektor im vergangenen Jahr 146,3 Millionen Tonnen CO₂‑Äquivalente. Damit überschreitet der Bereich die zulässige Emissionsmenge um rund 29 Millionen Tonnen.
Für Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, sind die Zahlen ein deutliches Warnsignal: „Seit Jahren beobachten wir, dass die Klimaziele im Verkehrssektor und die Realität wie zwei Kontinentalplatten immer weiter auseinanderdriften. Wenn die Bundesregierung dieser Entwicklung nicht endlich entschlossen entgegentritt, droht uns klimapolitisch ein Erdbeben.“ Trotz einzelner Fortschritte in Teilbereichen ist der Verkehrssektor weiterhin der Bereich mit der größten Zielverfehlung. Flege erklärt: „Der Verkehrssektor bleibt damit weiterhin das Sorgenkind beim CO₂-Ausstoß. Deshalb muss das angekündigte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung hier entschlossen gegensteuern und die Alternativen zur fossilen Mobilität gezielt stärken.“ Für mehr Klimaschutz im Verkehr sei es laut Allianz pro Schiene notwendig, die Rahmenbedingungen für klimafreundliche Verkehrsträger grundlegend zu verbessern. Im Fokus stehen eine leistungsfähigere Schieneninfrastruktur, verlässliche Finanzierungszusagen und eine Reform der Trassenpreise. Flege betont: „Priorität für die Schiene bedeutet, dass die Bundesregierung einen verlässlichen Fahrplan für den Kapazitätsausbau vorlegt mit einer verbindlichen, überjährigen Finanzierung. Dazu gehört auch, die angekündigte Trassenpreisreform endlich umzusetzen, um die Nutzer der Schiene zu entlasten und gerade auch mehr Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern und ihn nicht auf die Straße zurückzudrängen.“ Darüber hinaus sieht die Allianz pro Schiene Potenzial in der Weiterentwicklung der THG‑Quote: „Außerdem sollte die aktuelle Gesetzesnovelle zur Weiterentwicklung der THG-Quote genutzt werden, um Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen als sogenannte Erfüllungsoption aufzunehmen. So würde der elektrische Schienenverkehr im Wettbewerb gestärkt – und dies wäre nicht einmal haushaltsrelevant.“ Mit Blick auf zukünftige Klimaschutzpflichten warnt Flege vor den Folgen, notwendige Maßnahmen weiter hinauszuschieben: „Allen muss klar sein, dass die Zielverfehlungen im Verkehrssektor für die gesamte Gesellschaft immer teurer werden. Wer heute an Zukunftsinvestitionen spart, zahlt morgen richtig drauf. Die Bundesregierung muss jetzt zeigen, dass sie es ernst meint mit dem Klimaschutz.“ (Quelle: Mitteilung der VerkehrsRundschau v. 17. März 2026)
Die EU-Mitgliedstaaten haben heute in Brüssel die Änderung des EU-Klimaschutzgesetzes und damit das Klimaziel für 2040 (90 Prozent CO2-Minderung) beschlossen. Die heutige Annahme der Novelle des EU-Klimagesetzes ist die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens. Die Änderung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Ländern. Die Kommission wird entsprechende Vorschläge zur Umsetzung des verbindlichen Klimaziels der EU für 2040 vorlegen. Damit also das 2040-Klimaziel erreicht werden kann, müssen die Klimaschutzinstrumente der EU angepasst werden. Denn viele sind bisher nur auf das Klimaziel 2030 ausgerichtet. Die EU-Kommission hat angekündigt, ihre Vorschläge zur Anpassung des EU-Klimarahmens in diesem Jahr vorlegen zu wollen, angefangen mit dem Review des Europäischen Emissionshandels (ETS 1) im Sommer. Weitere Vorschläge sollen später im Jahr folgen. In der geänderten Verordnung ist auch vorgesehen, dass das Europäische Klimagesetz alle zwei Jahre überprüft wird. Dazu wird die Kommission das Klimagesetz auf der Grundlage wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen bewerten und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Energiepreise, den Nettoabbau von CO2 auf EU-Ebene sowie die den EU-Ländern eingeräumte Flexibilität berücksichtigen, hochwertige internationale Gutschriften zu nutzen, um ihre Ziele für die Zeit nach 2030 zu erreichen. (Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) v. 05. März 2026)
Mit der am 06. März 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlichten und 20 Tage später wirksam gewordenen Empowering Consumers (EmpCo) Directive stärkt die Europäische Union den Verbraucherschutz und schafft zugleich mehr Fairness im Wettbewerb. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher zu befähigen, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen – und irreführende Umwelt- und Sozialangaben („Greenwashing“) wirksam zu verhindern. Die EmpCo-Richtlinie zur Werbung mit Umweltaussagen wurde ins deutsche Recht umgesetzt und am 19.02.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungen treten zum 27. September 2026 in Kraft.
Unternehmen müssen künftig deutlich transparenter darlegen, welche ökologischen oder sozialen Vorteile ihre Produkte tatsächlich bieten. Irreführende oder allgemeine Begriffe wie etwa „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder „grün“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie belastbar, nachprüfbar und klar spezifiziert sind. Damit sind insbesondere auch Aussagen gemeint, die suggerieren, dass Produkte hinsichtlich der Treibhausgasemissionen verringerte, neutrale oder positive Auswirkungen auf die Umwelt haben, wenn dies nur über eine Kompensation der entstehenden Emissionen erreicht wird.Unter die verbotenen Regelungen der Richtlinie fallen auch Darstellungen der besonderen Nachhaltigkeit eines Produktes, wenn diese lediglich der Erfüllung rechtlicher Anforderungen entspringt. Umweltaussagen zum gesamten Produkt, die aber tatsächlich nur für einen Teil des Produkts stimmen, sollen künftig ebenfalls verboten werden. Um Wildwuchs bei Siegeln entgegenzuwirken, dürfen Nachhaltigkeitssiegel künftig nur noch genutzt werden, wenn dahinter ein unabhängiges Zertifizierungssystem oder eine staatliche Regelung steht. Unbelegte Aussagen über zukünftige Umweltleistungen des Unternehmens – etwa CO₂-Neutralität bis zu einem bestimmten Jahr – sind nur dann zulässig, wenn ein realistischer, überprüfbarer und öffentlich zugänglicher Transformationsplan vorliegt. Betroffen sind nicht nur Umweltlabels, sondern auch Siegel zu sozialen Arbeitsbedingungen wie etwa: „Top-Arbeitgeber“ oder „Nachhaltige Arbeitsplätze“.
Eine über den 27.09.2026 hinausgehende Abverkaufsfrist für bereits mit Umweltaussagen oder Siegeln gekennzeichnete Waren und Verpackungen, die nicht den neuen Vorgaben entsprechen, ist nicht vorgesehen. Die Richtlinie nimmt auch die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten in den Blick. Verboten werden Praktiken, die Produkte künstlich schneller altern lassen oder falsche Erwartungen an die Lebensdauer vermitteln. Darunter fallen auch Praktiken, die Verbraucher dazu veranlassen, Teile von Produkten schneller auszutauschen, als dies aus technischen Gründen notwendig wäre. Ursprünglich sollte die Green Claims Verordnung die Rolle der EmpCo zum Verbraucherschutz bei nachhaltigen Produkten einnehmen. Ein entsprechender Vorschlag wurde erstmals im März 2023 präsentiert. Seit Juni 2025 liegt das Gesetzgebungsverfahren jedoch auf Eis. Denn vielen Parteien gingen die Vorgaben der geplanten Richtlinie deutlich zu weit – vor allem aufgrund der vorgesehenen ex-ante Prüfung: Bevor eine Umweltaussage (Green Claim) hätte getroffen werden dürfen, hätte das jeweilige Unternehmen sich diese durch eine Prüfstelle oder einen Gutachter bestätigen lassen müssen. Auch KMU und Kleinstunternehmen wären von dieser Regelung nicht ausgenommen gewesen.
Die Regelungen der EmpCo legen nahe, dass sich Unternehmen unter anderem mit folgenden Fragestellungen befassen:
Bei weiteren Fragen kann Ihnen dieses Q&A-Dokument der Europäischen Kommission zur EmpCo hilfreiche Antworten und zusätzliche Orientierung bieten. (Quelle: IHK-Newsletter v. 02. März 2026)